yoda
Neuer Benutzer
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Hallo,
bei uns steht folgende Frage im Raum:
Wir zahlen eine monatliche Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von 163 € für unsere Wohnung.
Nun ist mir in der Nebenkostenabrechnung für 2005, die ich am 06.12.06 erhalten habe, aufgefallen, daß der Vermieter einen falschen Betrag zu Grunde gelegt hat und lediglich einen Betrag von monatlich 143€ anerkannt hat.
Soll heißen, mir wurden 240€ nicht anerkannt, die ich aber durch die Vorauszahlung jeden Monat geleistet habe.
Ich prüfte die Nebenkostenabrechnungen der letzten Jahre und sah, daß es seit unserem Einzug in 2002 jedes Jahr so gewesen ist. Gezahlt mtl. 163€, anerkannt nur 143 €.
Wer kann mir sagen, wie die Verjährungsfristen für diesen Fall aussehen? Kann ich für die Jahre 2002,2003,2004 und 2005 die 240 € zurückfordern bzw. mit der 2005 Rechnung verrechnen lassen?
Wie lange habe ich Anspruch auf die Rückzahlung, die mein Vermieter durch Schusseligkeit zu verantworten hat?
Bin für jede Antwort dankbar!
bei uns steht folgende Frage im Raum:
Wir zahlen eine monatliche Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von 163 € für unsere Wohnung.
Nun ist mir in der Nebenkostenabrechnung für 2005, die ich am 06.12.06 erhalten habe, aufgefallen, daß der Vermieter einen falschen Betrag zu Grunde gelegt hat und lediglich einen Betrag von monatlich 143€ anerkannt hat.
Soll heißen, mir wurden 240€ nicht anerkannt, die ich aber durch die Vorauszahlung jeden Monat geleistet habe.
Ich prüfte die Nebenkostenabrechnungen der letzten Jahre und sah, daß es seit unserem Einzug in 2002 jedes Jahr so gewesen ist. Gezahlt mtl. 163€, anerkannt nur 143 €.
Wer kann mir sagen, wie die Verjährungsfristen für diesen Fall aussehen? Kann ich für die Jahre 2002,2003,2004 und 2005 die 240 € zurückfordern bzw. mit der 2005 Rechnung verrechnen lassen?
Wie lange habe ich Anspruch auf die Rückzahlung, die mein Vermieter durch Schusseligkeit zu verantworten hat?
Bin für jede Antwort dankbar!