Frage zu Wohnraumgestaltung-Übergabe

Diskutiere Frage zu Wohnraumgestaltung-Übergabe im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo zusammen, ich bin hier wohl das Küken, mit ganz vielen Fragen!!! :shame wir wollen demnächst drei Wohnungen in einem Neubau vermieten, nun...
  • Frage zu Wohnraumgestaltung-Übergabe Beitrag #1

linse

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Hallo zusammen,
ich bin hier wohl das Küken, mit ganz vielen Fragen!!! :shame
wir wollen demnächst drei Wohnungen in einem Neubau vermieten, nun stellt sich die Frage wie wir die Wandgestaltung übergeben.
Sollen wir tapezieren oder lieber die Wände roh übergeben und die Gestaltung dem Mieter überlassen.
Wir haben uns im letzteren Fall vorgestellt, im Mietvertrag festzuhalten, das die Wohnungen dann auch roh wieder verlassen werden. Wir halten das eigentlich für die sinnvollste Lösung ,1. um eventuellen Streitigkeiten wegen verschiedenen Auffassungen von renovierung und sauberer Handwerksarbeit aus dem Weg zu gehen und 2. um auch dem Mieter eine gewisse Freiheit zu lassen.
Darf man das so machen?
Übrigens handelt es sich nur um die Schlafräume bzw. Kinderzimmer, alle anderen Räume sind verputzt und weiß gestrichen.
Ach ja, wie sieht das mit den Decken aus, sollten wir die vielleicht doch tapezieren und weiß streichen? Wie habt ihr das geregelt ??
Bitte, bitte viele Antworten.
Lieben Dank :Blumen
 
  • Frage zu Wohnraumgestaltung-Übergabe Beitrag #2

Heinblöd

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Hallöchen linse,

mit den Freiheiten für Mieter ist das so eine Sache. Meistens geht es schief und wenn es dann schief gegangen ist, ärgert man sich und dann fragt man sich!!!!!!!!!!

Wenn noch nicht tapeziert ist, dann laß es auch und übergib die Wohnungen in neutral-weiß oder neutral beige. Wenn Du tapezierst, kommt in einer nicht allzu fernen Zukunft, spätestens nach dem 5. "Drüberstrich" der Punkt, an welchem ein Mieter sagt, da kann man ja nicht mehr drüberstreichen, weil dann alles runterkommt, und da und dort geht die Tapete sowieso schon von der Wand ab.

Der Passus "fachgerechte Maler und Renovierungsarbeiten" wird von Seiten der Mietparteien nur zu gerne und reichlich, zu Ungunsten des Vermieters dahin gehend ausgelegt, daß dann bei Renovierungsarbeiten, die billigste Rauhfaser und die billigste Wandfarbe aus den Baumarktsonderangeboten genommen wird. Klatsch an die Wand damit, schnell noch die Wohnungsübergabe machen, und das wars dann.

Wenn ein Mieter unbedingt tapezieren will, dann kann er ja das Papier hinterher wieder abmachen. Basta. Auch wird öfter mal eine Wohnung unrenoviert übergeben, oder versucht zu übergeben, weil man größeren Renovierungsarbeiten auf diese Weise aus dem Wege gehen will, und zusätzlich wenn, dann das Geld doch lieber in die neue Wohnung steckt als in die alte.

Ich übergebe meine Wohnungen in neutral weiß, teilweise noch mit Rauhfaser, werde aber wenn die Tapete nach dem 5. Anstrich am Ende ist, nicht mehr neu tapezieren, sondern nur noch die Wände streichen. Ferner mache ich vor Übergabe Fotos von jedem Raum und brenne sie auf CD. Ist sehr gut, wenn man vor Gericht mal beweisen will, wie die Wohnung vor dem Einzug ausgesehen hat. Den Erhalt der CD mit den Fotos bestätigt mir der Mieter (Er kann sich die Fotos vorher auf dem Laptop anschauen) bei Unterschrift des Mietvertrages. Du glaubst gar nicht, was so manchen Mietern bei Streitigkeiten, eben wegen o. g. Renovierungsarbeiten, vor Gericht so alles einfällt.

Ansonsten viel Glück und vor allen Dingen solvente Mieter.

Bis denn, denn. ;)
 
  • Frage zu Wohnraumgestaltung-Übergabe Beitrag #3

aspren01

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Lange habe ich mir ueberlegt, ob ich neue Wohnungen mit gestrichenem Filzputz, Strukturputz oder Raufaser-Tapete machen soll. Ich habe mich dann letztendlich doch fuer die weissgestrichene Raufaser-Tapete entschieden. Ich sehe eine Tapete wie eine Schutzschicht, die von der eigentlichen Bausubstanz ein paar Beschaedigungen abhalten kann. Wenn man z.B. einen Filzputz oft streicht wird es schwierig das wieder abzubekommen. Eine Tapete kann man zumindestens auswechseln. Zudem hat der Filzputz das Problem, dass wenn er beschaedigt wird eine Reparatur schwierig wird und man oft die geflickten Stellen sieht. Dieses Problem wird mit dem Strukturputz noch grasser. Wenn der Mieter mal einen Brocken weghaut, dann versuchen sie es selber wieder zu flicken und bald ist die Struktur verwuestet. Vermietet man eine Wohnung 'roh' wie z.B. nur Filzputz, dann kommt es oft vor, dass Mieter eben nur die Wand anstreichen und selber keine Raufaser reinmachen. Also mach ich das gleich von vorneweg, und weiss dann, dass die Waende und der Putz nicht so leicht versaut werden.
 
  • Frage zu Wohnraumgestaltung-Übergabe Beitrag #4

Immobilien-Ralf

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Hallo zusammen,

ich empfehle auch, quasi als Schutz für die Wand, eine Raufaser zu kleben. Ein Mieter hat mal die Wände mit Latexfarbe gestrichen. Sah gut aus, als es neu war. Aber später so etwas zu renovieren ist deutlich schwerer. Da hält nämlich nichts mehr drauf. Die muss man erst abschleifen oder neuen Latex drüber. Bei einer Raufaser nimmst du selbige ab, klebst eine neue und schon kann wieder, je nach Qualität von Farbe und Tapete, mehrfach überstrichen werden.

@Heinblöd: auch eine nackte Wand sieht nach dem 5. Drüberstrich bescheiden aus. Da wird's aber schwieriger, den Untergrund für neuen Anstrich vorzubereiten...

Gruß
Ralf
 
  • Frage zu Wohnraumgestaltung-Übergabe Beitrag #5

linse

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Wir vermieten die Wohnungen nun mit nackten Wänden und verlangen dann auch beim Auszug wieder nackte saubere Wände. Ich gehe mal davon aus das ein Mieter die Wände nicht einfach streicht sondern eine Tapete anbringt. Sollte er die Wände mit Acryl streichen, muß er die Farbe auch wieder abschleifen oder wie auch immer entfernen.
Das werde ich wohl im Mietvertrag festhalten.
 
  • Frage zu Wohnraumgestaltung-Übergabe Beitrag #6

Capo

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und verlangen dann auch beim Auszug wieder nackte saubere Wände.

Bedingung ist jedoch hierbei, dass der Mieter länger als 12 Monate drin wohnt. Sonst muss er auch das nicht machen, da das unwirtschaftlich ist; die Tapete ist ja noch in Ordnung...

Aber ansonsten ist das die einfachste Lösung...
 
  • Frage zu Wohnraumgestaltung-Übergabe Beitrag #7

Immobilien-Ralf

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@linse: angesichts der Rechtsprechung des BGH zu Schönheitsreparaturen würd' ich mich nicht darauf verlassen, dass die Aufnahme im MV genügt. Nackte Wände bei Einzug (Anfangsrenovierung) , laufende SR durch den Mieter und Tapete entfernen bei Auszug (Schlussrenovierung) ist da ein Paradebeispiel für unzulässige Verknüpfungen. Es geht immer nur eines: entweder Anfangs- oder laufende oder Schlussrenovierung. Der Mieter wird sonst unzulässig benachteiligt. Es könnte ja sein, dass er gerade erst renoviert hat und dann beruflich versetzt wird. Dann müsste er die neue Tapete entfernen. Dies ist mehr als der Vermieter ihm schulden würde, wäre die gesetzliche Regelung (SR durch VM) vereinbart.

Grundsätzlich gilt natürlich: Wo kein Kläger, da kein Richter. Nur, wenn man von der Rechtsprechung abweicht, sollte man dies sehenden Auges tun. Also, mach' weiter so und halte im Hinterkopf, dass, wenn ein Mieter sich weigert die Tapete bei Auszug zu entfernen, Du vor Gericht nicht durchkommen wirst.

Übrigens ist auch bereits gerichtlich entschieden worden, dass ein Mieter die Gestaltung frei vornehmen kann, sofern nicht eine Ausführungsart vorgegeben und das Abweichen hiervon vertraglich ausgeschlossen ist. Bei nackten Wänden eröffnest Du also dem Mieter alle Möglichkeiten.

Gruß
Ralf
 
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