Fragen bzgl. Mietvertrag...

Diskutiere Fragen bzgl. Mietvertrag... im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Bitte um Hilfe! :zwinker ein neuer Vermieter hat im Mietvertrag aufgenommen: "die Kosten der jährlichen Wartung der Gasheizung gehen zu Lasten...
  • Fragen bzgl. Mietvertrag... Beitrag #1

Plinius

Bitte um Hilfe! :zwinker

ein neuer Vermieter hat im Mietvertrag aufgenommen: "die Kosten der jährlichen Wartung der Gasheizung gehen zu Lasten des Mieters, jedoch nur bis zu einem Gesamtbetrag von 8% der Jahresnettomiete innerhalb von 12 Monaten". Das wäre immerhin max. 480 Euro jährlich was mir schon als sehr viel erscheint... Kann jemand mir sagen, ob ich darauf bestehen kann, dass dieser Punkt gestrichen wird? Oder was wäre eine akzeptabele Summe pro Jahr? Bitte um Rat!

Auch sollte ich die Kosten für notwendige Reparaturen 'an Gegenstände, welche dem häufigen und unmittelbaren Zugriff des Mieters ausgesetzt sind' bis 80 Euro, 'jedoch nur bis zu einem Gesamtbetrag von max. 500 Euro innerhalb von 12 Monaten', übernehmen. Auch hier ist meine Frage: sind 500 Euro nicht ein bisschen zuviel? Bitte um Rat!!!!!
 
  • Fragen bzgl. Mietvertrag... Beitrag #2

Wolfgang

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Dein Vermieter weiss genau, was er macht. Das ist alles okay so. Bei der Wartung fährst du sogar noch richtig gut. Normalerweise ist Wartung direkt umlagefähig und somit zu 100% von dir zu tragen.

Die Kleinrep. Klausel ist so ebenfalls okay. 500€ sind auch nicht viel, weil:

Das sind 6 gerissene Rolladengurte. oder 6 def Glühbirnen die von Handwerkern gewechselt werden. Wenn du nicht bei jeder Kleinigkeit den Vermieter verantwortlich dafür machst (Lose Steckdose festschrauben etc) dann kann es passieren, dass du das ganze Jahr nichts bezahlst.

Das ist auch der Sinn dieser Klausel: Ein wenig (sehr wenig) muss auch der Mieter mithelfen. Überlege mal, welche Handwerkerrechnungen (bei einem Stundenlohn von 38-40€) liegen unter 80€...
 
  • Fragen bzgl. Mietvertrag... Beitrag #3

Plinius

Ich bin vom Verhalten sicherlich ein 'Traummieter'.. möchte nur vermeiden, dass der Freund der Vermieter, der die Wartung durchführt, jedes Jahr so eine Rechnung von 480 Euro vorlegt.. (sind die Wartungen denn SO teuer?)

Ich werde nähmlich sicherlich nicht nachvollziehen können, ob er die Rechnung korrekt erstellt hat, deshalb habe ich gehofft, dass ich auf eine Deckelung bei einer niedrigeren Summe bestehen kann...

:zwinker
 
  • Fragen bzgl. Mietvertrag... Beitrag #4

wolle

Die Wartung ist so teuer nicht. Bei den Klein-Reps sind die 80€ pro Rechnung der max Betrag.

Ich würde mal behaupten: Die Wartung kommt in etwa auf 70-80 € für Gasboiler.
Die Heizung ist da etwas teurer. in etwa 250€...
 
  • Fragen bzgl. Mietvertrag... Beitrag #5
Martens

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moin,

Wolfgang hat Sinn und Zweck dieser Formulierungen bereits beschrieben, ich sehe das genau so.

Die Wartung einer Gasetagenheizung bekommen wir hier für 80-100 Euro netto pro Therme, Spielraum nach unten ist gegeben, wenn der Handwerker mehrere Thermen im selben Haus an einem Tag warten kann.

Wenn der Freund des Vermieters die Wartung durchführt, dann ist der aber ein konzessionierter Fachbetrieb, ja? Ansonsten würde ich auf einem externen Handwerker bestehen und selbst mehrere Angebote einholen.

mit freundlichen Grüßen
Christian Martens
 
  • Fragen bzgl. Mietvertrag... Beitrag #6

RMHV

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Wenn der Freund des Vermieters die Wartung durchführt, dann ist der aber ein konzessionierter Fachbetrieb, ja? Ansonsten würde ich auf einem externen Handwerker bestehen und selbst mehrere Angebote einholen.

Wer irgendwelche Leistungen erbringt, ist ausschließlich die Angelegenheit des Vermieters. Es steht dem Vermieter grundsätzlich frei, Leistungen auch höchstpersönlich auszuführen und dem Mieter nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Betriebskostenverordnung mit dem Betrag zu belasten, "der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte; die Umsatzsteuer des Dritten darf nicht angesetzt werden".
Der Mieter kann nicht auf einen externen Handwerker bestehen.
Die Einholung von Angeboten könnte zur Beurteilung der angemessenheit der angesetzten Beträge selbstverständlich sinnvoll sein.
 
  • Fragen bzgl. Mietvertrag... Beitrag #7
Martens

Martens

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Wer irgendwelche Leistungen erbringt, ist ausschließlich die Angelegenheit des Vermieters. Es steht dem Vermieter grundsätzlich frei, Leistungen auch höchstpersönlich auszuführen und dem Mieter nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Betriebskostenverordnung mit dem Betrag zu belasten

Diese Ausführungen sind sicherlich zutreffend. Wie so oft im Leben gibt es aber auch hier mehr als nur eine Ebene.

Es geht hier um die Wartung einer Gasheizung, die das ganze Haus oder aber nur die betreffende Wohnung versorgt, das ist bisher nicht klar.

Arbeiten an Gasanlagen dürfen jedoch nur von lizensierten Fachbetrieben durchgeführt werden und ich würde als Mieter auch darauf bestehen, daß da nicht der Vermieter oder sein Kumpel selbst irgendetwas machen. Unabhängig von der Frage der Kostentragung geht es hier um die Sicherheit der Anlage und insbesondere der Bewohner des Hauses.

Natürlich kann der Vermieter die Treppenreinigung selbst ausführen und seine Kosten den Mietern belasten, um solche Tätigkeiten geht es hier aber nicht, daher mein Hinweis auf einen Fachbetrieb.

mit freundlichen Grüßen
Christian Martens
 
  • Fragen bzgl. Mietvertrag... Beitrag #8

RMHV

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Arbeiten an Gasanlagen dürfen jedoch nur von lizensierten Fachbetrieben durchgeführt werden und ich würde als Mieter auch darauf bestehen, daß da nicht der Vermieter oder sein Kumpel selbst irgendetwas machen. Unabhängig von der Frage der Kostentragung geht es hier um die Sicherheit der Anlage und insbesondere der Bewohner des Hauses.

Auch eine möglicherweise rechtswidrige Handlung des Vermieters ist keine Anspruchsgrundlage für eine Mitsprache des Mieters bei der Auswahl von Leistungserbringern. Man mag über die Rechtsfolgen von Arbeiten an Gasanlagen durch nicht autorisierte Personen auf das Mietverhältnis nachdenken. Diese werden aber erst nach der Ausführung irgendwelcher Arbeiten eintreten. Es steht dem Mieter nicht zu, die (vermeintlich) rechtswidrigen Handlungen zu verhindern.
 
  • Fragen bzgl. Mietvertrag... Beitrag #9
Martens

Martens

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Auch eine möglicherweise rechtswidrige Handlung des Vermieters ist keine Anspruchsgrundlage für eine Mitsprache des Mieters bei der Auswahl von Leistungserbringern. Man mag über die Rechtsfolgen von Arbeiten an Gasanlagen durch nicht autorisierte Personen auf das Mietverhältnis nachdenken. Diese werden aber erst nach der Ausführung irgendwelcher Arbeiten eintreten. Es steht dem Mieter nicht zu, die (vermeintlich) rechtswidrigen Handlungen zu verhindern.

moin,

ich kann mich dieser Sichtweise nach wie vor nicht anschließen.
Ich würde als mündiger Mensch immer versuchen, rechtswidrige Handlungen zu verhindern oder zu unterbinden.

Weiterhin muß ich als Mieter nicht "Hinz und Kunz" den Zugang zu meiner Wohnung gestatten, schon gar nicht für Arbeiten an der Gasheizung, sofern diese sich in meiner Wohnung befindet.

Unsere unterschiedlichen Sichtweisen helfen dem ursprünglichen Fragesteller aber vermutlich nur beschränkt weiter. :)

mit freundlichen Grüßen
Christian Martens
 
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