sweetzombie
Hallo,
unsere Mietwohnung ist wieder so gut wie vermietet. Nur ein paar Kleingikeiten hat die neue Mieterin am Mietvertrag auszusetzen, für die ich Hilfe benötige.
Sie meint, dass in einem Mietvertrag die Nebenkosten aufgeschlüsselt sein müssen! Angeblich ist das nach der Mietrechtreform nun Pflicht. Hm...habe darüber in den Neuerungen zum Mietrecht nichts finden können udn nun auch über www.vertrag.de nen Mietvertrag gefunden, der keine genaue Auflistung beinhaltet. Diesen habe ich verwendet. Darin steht es wie folgt:
§ 2 Mietzins und Nebenkosten
1) Der monatliche Mietzins beträgt xxx €
2) Neben der Miete trägt der Mieter die Betriebskosten im Sinne des § 27 der 2. Berechnungsverordnung.
Auf die Betriebskosten ist eine monatliche Vorauszahlung von derzeit xxx € zu zahlen. Über die Vorauszahlungen ist jährlich abzurechnen. Bei Beendigung des Mietverhältnisses während eines Abrechnungszeitraumes kann keine vorzeitige Zwischenablesung verlangt werden.
3) Der Umlagemaßstab für die Betriebskosten bestimmt sich wie folgt:
Heiz- und Warmwasserkosten werden zu 50 % nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer, zu 50 % nach Wohnfläche verteilt,
Frisch- und Abwasserkosten werden entsprechend dem gemessenen Frischwasserverbrauch, alle übrigen Kosten werden entsprechend der Wohnfläche verteilt.
4) Erhöhen sich die Betriebskosten, so ist der Vermieter berechtigt, eine entsprechende Erhöhung der Vorauszahlung zu verlangen.
§ 3 Zahlung der Miete und Nebenkosten
.......................................
Muss ich unbedingt einen Mietvertrag verwenden, der eine genaue Auflistung der Betriebskosten ausweist? Wenn ja, wo steht das im Mietrecht?
Danke für Eure Hilfe.
unsere Mietwohnung ist wieder so gut wie vermietet. Nur ein paar Kleingikeiten hat die neue Mieterin am Mietvertrag auszusetzen, für die ich Hilfe benötige.
Sie meint, dass in einem Mietvertrag die Nebenkosten aufgeschlüsselt sein müssen! Angeblich ist das nach der Mietrechtreform nun Pflicht. Hm...habe darüber in den Neuerungen zum Mietrecht nichts finden können udn nun auch über www.vertrag.de nen Mietvertrag gefunden, der keine genaue Auflistung beinhaltet. Diesen habe ich verwendet. Darin steht es wie folgt:
§ 2 Mietzins und Nebenkosten
1) Der monatliche Mietzins beträgt xxx €
2) Neben der Miete trägt der Mieter die Betriebskosten im Sinne des § 27 der 2. Berechnungsverordnung.
Auf die Betriebskosten ist eine monatliche Vorauszahlung von derzeit xxx € zu zahlen. Über die Vorauszahlungen ist jährlich abzurechnen. Bei Beendigung des Mietverhältnisses während eines Abrechnungszeitraumes kann keine vorzeitige Zwischenablesung verlangt werden.
3) Der Umlagemaßstab für die Betriebskosten bestimmt sich wie folgt:
Heiz- und Warmwasserkosten werden zu 50 % nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer, zu 50 % nach Wohnfläche verteilt,
Frisch- und Abwasserkosten werden entsprechend dem gemessenen Frischwasserverbrauch, alle übrigen Kosten werden entsprechend der Wohnfläche verteilt.
4) Erhöhen sich die Betriebskosten, so ist der Vermieter berechtigt, eine entsprechende Erhöhung der Vorauszahlung zu verlangen.
§ 3 Zahlung der Miete und Nebenkosten
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Muss ich unbedingt einen Mietvertrag verwenden, der eine genaue Auflistung der Betriebskosten ausweist? Wenn ja, wo steht das im Mietrecht?
Danke für Eure Hilfe.