Fragen zum unbefristeten Mietvertrag und zum neuen Mietrecht!

Diskutiere Fragen zum unbefristeten Mietvertrag und zum neuen Mietrecht! im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, unsere Mietwohnung ist wieder so gut wie vermietet. Nur ein paar Kleingikeiten hat die neue Mieterin am Mietvertrag auszusetzen, für die...
  • Fragen zum unbefristeten Mietvertrag und zum neuen Mietrecht! Beitrag #1

sweetzombie

Hallo,

unsere Mietwohnung ist wieder so gut wie vermietet. Nur ein paar Kleingikeiten hat die neue Mieterin am Mietvertrag auszusetzen, für die ich Hilfe benötige.

Sie meint, dass in einem Mietvertrag die Nebenkosten aufgeschlüsselt sein müssen! Angeblich ist das nach der Mietrechtreform nun Pflicht. Hm...habe darüber in den Neuerungen zum Mietrecht nichts finden können udn nun auch über www.vertrag.de nen Mietvertrag gefunden, der keine genaue Auflistung beinhaltet. Diesen habe ich verwendet. Darin steht es wie folgt:


§ 2 Mietzins und Nebenkosten

1) Der monatliche Mietzins beträgt xxx €

2) Neben der Miete trägt der Mieter die Betriebskosten im Sinne des § 27 der 2. Berechnungsverordnung.

Auf die Betriebskosten ist eine monatliche Vorauszahlung von derzeit xxx € zu zahlen. Über die Vorauszahlungen ist jährlich abzurechnen. Bei Beendigung des Mietverhältnisses während eines Abrechnungszeitraumes kann keine vorzeitige Zwischenablesung verlangt werden.

3) Der Umlagemaßstab für die Betriebskosten bestimmt sich wie folgt:

Heiz- und Warmwasserkosten werden zu 50 % nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer, zu 50 % nach Wohnfläche verteilt,

Frisch- und Abwasserkosten werden entsprechend dem gemessenen Frischwasserverbrauch, alle übrigen Kosten werden entsprechend der Wohnfläche verteilt.

4) Erhöhen sich die Betriebskosten, so ist der Vermieter berechtigt, eine entsprechende Erhöhung der Vorauszahlung zu verlangen.


§ 3 Zahlung der Miete und Nebenkosten

.......................................

Muss ich unbedingt einen Mietvertrag verwenden, der eine genaue Auflistung der Betriebskosten ausweist? Wenn ja, wo steht das im Mietrecht?

Danke für Eure Hilfe.
 
  • Fragen zum unbefristeten Mietvertrag und zum neuen Mietrecht! Beitrag #2

wolle

Naja, richtig alt ist dieser Vertrtag nicht, aber auch nicht neu genug, denn dann würde statt 2.Berechnungsverordnung nämlich Betriebskostenverordnung da stehen. Aber sonst passt der Vertrag.
Der "Trick" an der Sache ist, dass die umlagefähigen Betriebskosten automatisch erweitert werden, wenn neue Posten ins Gesetz genommen werden. Der Vermieter darf eben nur die Kostenarten verlangen, die im Vertrag genannt wurden. Die Nennung der Gesetzesgrundlage reicht dafür aus.
 
  • Fragen zum unbefristeten Mietvertrag und zum neuen Mietrecht! Beitrag #3

sweetzombie

Also, als ich meiner neuen Mieterin nun mitteilte, dass ich den Vertrag nicht ändern will und dass er so in Ordnung sei. kam sie und meinte dass sie es durch den Mieterbund überprüfen lässt etc. Sie meint außerdem, dass es Urteile gibt, aus denen hervorgeht, dass die Betriebskosten im Mietvertrag genau aufgelistet werden müssen. Stimmt das? Sie hatte natürlich kein Urteil parat! ;-)

Sie hat sich über die Höhe der Mietkosten aufgeregt und meinte, dass sie in ihrem jetzigen Haus nicht mal 1/4 davon zahlen würde...wer's glaubt!?! Ich kann doch an den Nebenkosten nichts ändern, tut mir ja selber leid, dass die so hoch sind...aber was soll ich tun?

Frage...habt Ihr wirklich Bock auf solch eine Mieterin? Ich hab ihr gerade dann nochmal ausdrücklich gesagt, entwdeer akzeptiert sie den MV so, oder lässt es. An den Nebenkosten kann ich nichts ändern, dann soll sie eben sagen wenn sie die Wohnung nicht haben will.was soll ich denn noch tun???

Hab di Wohnung jetzt wieder angeboten...mals chauen was sich ergibt. Wir hatten uns natürlich schon auf sie verlassen und andere Interessenten haben leider mittlerweile schon anderweitig was gefunden - ganz schöne blöde gelaufen oder?

Ach...was sie nich meint. Ich hab versucht ihr das zu erklären...dass es für beide Parteien doch besser sein, wenn der MV so verfasst wird. Fallen in der Betriebskostenverordnung Nebenkosten weg oder kommen hinzu, kann man so immer auf dem neuesten Stand bleiben. Sie meinte doch, dass das so oder so der Fall wäre!?! Hä? Jetzt raff ich nichts mehr!??!
 
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