Freundin zieht ohne mich um und ich habe keine wohnung

Diskutiere Freundin zieht ohne mich um und ich habe keine wohnung im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo zusammen, habe ein riesiges problem. habe erst gestern erfahren, das meine freundin ohne mich zum 01.08. umziehen will. jetzt stehe ich...
  • Freundin zieht ohne mich um und ich habe keine wohnung Beitrag #1

talrusher

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Hallo zusammen,

habe ein riesiges problem. habe erst gestern erfahren, das meine freundin ohne mich zum 01.08. umziehen will. jetzt stehe ich ohne einer wohnung da und ein nachmieter für die jetzige ist auch schon gefunden, sodas ich diese hier, laut vermieter nicht übernehmen kann, darf... das ganze ist hinter meinem rücken abgelaufen. alles ohne mein wissen und ohne mich drauf hinzuweisen, das ich mir eine wohnung suchen soll.

Meine frage ist, ob man sowas mit mir machen kann? Ich weiss nicht wohin ich meine ganzen sachen stellen und wo ich schlafen soll. Eine wohnung zum august werde ich in dieser kurzen zeit bis dato nicht finden. Mit meiner freundin ist schluss, zu ihr werde ich noch nichtmal für eine stunde hin.

Ich bin ziehmlich verzweifelt.
Würde mich über antworten sehr freuen.

mfg
 
  • Freundin zieht ohne mich um und ich habe keine wohnung Beitrag #2

Capo

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Wer hat den Mietvertrag unterschrieben. Nur deine Ex oder ihr beide?
 
  • Freundin zieht ohne mich um und ich habe keine wohnung Beitrag #3

talrusher

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den mietvertrag hat leider nur meine freundin unterzeichnet. ich glaube ich steh da mit keiner silbe drinne. wissen tu ich das nicht, hab den mietvertrag noch nie gesehn.
 
  • Freundin zieht ohne mich um und ich habe keine wohnung Beitrag #4

Capo

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Dann kann sie den auch allein kündigen. Du warst also nur Untermieter. Mit dem kü des Vertrages ist somit auch dein Vertrag hinfällig.

Jedoch glaube ich, dass du ein Vormietrecht hast, da du bereits in der Wohnung gewohnt hast.
 
  • Freundin zieht ohne mich um und ich habe keine wohnung Beitrag #5

Insolvenzprofi

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Original von talrusher
Ich bin ziehmlich verzweifelt.
Würde mich über antworten sehr freuen.

das ist auch scheisse, man wohnt zusammen in einer wohnung, wird dann hintergangen und verliert die Freundin und anschließend ist man vermutlich obdachlos und die Freunding kümmerts nicht, wie hält man das bloß aus? ich wäre schon ausgerastet

bis wann brauchst du denn eine Wohnung und was kannst du tun, damit du schnellstmöglich eine zur verfügung bekommst?
 
  • Freundin zieht ohne mich um und ich habe keine wohnung Beitrag #6

Capo

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Eine wohnung sollte zu finden sein. Der Leerstand wird ja immer mehr...
 
  • Freundin zieht ohne mich um und ich habe keine wohnung Beitrag #7

RMHV

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Original von capo
Du warst also nur Untermieter. Mit dem kü des Vertrages ist somit auch dein Vertrag hinfällig.

Jedoch glaube ich, dass du ein Vormietrecht hast, da du bereits in der Wohnung gewohnt hast.

Sorry capo, aber das geht an der Sache vorbei.

Vielleicht habe ich etwas überlesen, aber nach der bisherigen Sachverhaltsschilderung sehe ich nicht den geringsten Hinweis auf ein Untermietverhältnis. Ein Mietverhältnis erfordert die Vereinbarung einer Miete. Davon war bisher nicht die Rede.

So es zwischen den beiden Bewohnern der Wohnung ein (Unter-)Mietverhältnis gäbe, müsste der Vermieter dieses Mietverhältnis selbstverständlich fristgerecht kündigen. Das Untermietverhältnis endet keinesfalls automatisch durch die Beendigung des Hauptmietverhältnisses.

Ein "Vormietrecht" könnte es nur durch Vertrag geben. Das Gesetz kennt ein derartiges Recht nicht.
 
  • Freundin zieht ohne mich um und ich habe keine wohnung Beitrag #8

Insolvenzprofi

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Original von RMHV
Das Untermietverhältnis endet keinesfalls automatisch durch die Beendigung des Hauptmietverhältnisses.
.

leider ist dieses nicht richtig siehe hier mal den 2. Absatz
dejure.org/gesetze/BGB/546.html

wenn der hauptmmietzer kündigt, endet automatisch das untermietverhältnis, und der vermieter muss auch nicht fristgerecht kündigen, schließlich besteht überhaupt keine vertragsbindung vom untermieter zum vermieter

siehe einfach

536c
540
553
BGB

cya
 
  • Freundin zieht ohne mich um und ich habe keine wohnung Beitrag #9

talrusher

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hab himmel und hölle in bewegung gesetzt, aber immer noch keine wohnung gefunden. das schlimmste ist, der erste nähert sich...

also meint ihr ich kann da nix machen? werd wohl in den sauren apfel beissen und meine klamotten bei freunden verstauen.
 
  • Freundin zieht ohne mich um und ich habe keine wohnung Beitrag #10

Capo

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Würde ich empfehlen. Einen Monat übergangszeit hat man häufiger. Warum dann nicht bei Freunden? wo kommst du eigentlich her? und wieviele Zimmer sollten es sein? max Miete? Setz doch mal hier eine Anzeige rein...

War aber nur so eine Idee. anonym versteht sich ;)
 
  • Freundin zieht ohne mich um und ich habe keine wohnung Beitrag #11

talrusher

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habe heute von einem hausmeister erfahren, das die mich hier nicht einfach so rausschmeissen können, weil ich mit meiner freundin in einem eheähnlichem verhältniss in dieser wohnung lebe. stimmt das? ist es wirklich so? wenns so währ dann hab ich ja noch ein paar wochen zeit.
 
  • Freundin zieht ohne mich um und ich habe keine wohnung Beitrag #12

Capo

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Das ist das sog Vormietrecht. Wie das Verhältnis zum Mieter war/ist, ist nebensache. Hauptsache, man hat dauerhaft in der Wohnung gewohnt und war dort auch gemeldet. Sofern du die Bedingungen des Vermieters erfüllst (Verdienstnachweis etc) bist du vor anderen in der Wohnung aufzunehmen.
(Das habe ich aber bereits geschrieben ;) )

Mit anderen Worten: Wenn du dir die Wohnung leisten kannst, darfst du drin bleiben. Nachmieter gibt's dann nicht.
 
  • Freundin zieht ohne mich um und ich habe keine wohnung Beitrag #13

hv-gp

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Hallo,

wie lange wohnt ihr denn schon gemeinsam in dieser Wohnung und wie lang weiss der Vermieter davon?

MfG

hv-gp
 
  • Freundin zieht ohne mich um und ich habe keine wohnung Beitrag #14

RMHV

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Original von Insolvenzprofi
Original von RMHV
Das Untermietverhältnis endet keinesfalls automatisch durch die Beendigung des Hauptmietverhältnisses.
.

leider ist dieses nicht richtig siehe hier mal den 2. Absatz
dejure.org/gesetze/BGB/546.html

wenn der hauptmmietzer kündigt, endet automatisch das untermietverhältnis, und der vermieter muss auch nicht fristgerecht kündigen, schließlich besteht überhaupt keine vertragsbindung vom untermieter zum vermieter

siehe einfach

536c
540
553
BGB

cya

Ein Blick ins Gesetz schadet sicher nie... Allerdings sollte man auch verstehen, was man liest :zwinker

Die genannten
§ 536c Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter
§ 540 Gebrauchsüberlassung an Dritte und
§ 553 Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte
haben mit der Frage der Beendigung eines Mietverhältnisses nicht das allergeringste zu tun. Was sollte also der Verweis auf diese §§?

Zutreffend ist selbstverständlich, dass der Vermieter bei Beendigung des Hauptmietverhältnisses nach § 546 Abs. 2 BGB einen Herausgabeanspruch auch gegen den Untermieter hat.
An dieser Stelle wird nun aus der zutreffenden Erkenntnis, dass es kein Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und Untermieter gibt, der geradezu abenteuerliche Schluss gezogen, dass das Untermietverhältnis durch die Kündigung des Hauptmietverhältnisses ebenfalls beendet wäre. Für diese Annahme gibt es keinerlei Grundlage. Auch ein Untermietverhältnis kann einseitig nur durch ordentliche oder außerordentliche Kündigung beendet werden.
Der Harausgabeanspruch des Vermieters beendet nicht das Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Untermieter.
Dass der Mieter nach Beendigung des Hauptmietverhältnisses seine Vermieterverpflichtung aus dem Untermietverhältnis auf Überlassung der Mietsache nicht mehr erfüllen kann, löst für den Untermieter das Recht zur fristlosen Kündigng und Schadenersatzansprüche aus.
 
  • Freundin zieht ohne mich um und ich habe keine wohnung Beitrag #15

RMHV

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Original von capo
Das ist das sog Vormietrecht. Wie das Verhältnis zum Mieter war/ist, ist nebensache. Hauptsache, man hat dauerhaft in der Wohnung gewohnt und war dort auch gemeldet. Sofern du die Bedingungen des Vermieters erfüllst (Verdienstnachweis etc) bist du vor anderen in der Wohnung aufzunehmen.
(Das habe ich aber bereits geschrieben ;) )

Mit anderen Worten: Wenn du dir die Wohnung leisten kannst, darfst du drin bleiben. Nachmieter gibt's dann nicht.


An dieser Stelle muss ich leider mal wieder Capo zitieren... "Dummgebabbelt is' glei' "

Ein "sog." Vormietrecht gibt es genauso wenig wie ein tatsächliches.
Es gibt für niemanden einen Anspruch auf Abschluss eines Mietvertrags. Weder für den Lebenspartner in einer eheähnlichen Gemeinschaft, noch für den Ehgepartner selbst.
Für mich ist unverständlich, wie man derartige Märchen in die Welt setzen kann :?


Im dargestellten Sachverhalt hat der Mieter das Mietverhältnis gekündigt. Mit Ablauf der Kündigungsfrist ist das Mietverhältnis beendet. Mit Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mietsache zurück zu geben. Gibt es eine Gebrauchsüberlassung an Dritte, hat der Vermieter nach § 546 Abs. 2 BGB einen eigenständigen Herausgabeanspruch gegen den Dritten.
Das bedeutet, dass der Dritte zwangsläufig ausziehen muss. An dieser Tatsache führt nur ein einziger Weg vorbei: der Abschluss eines Mietvertrags. Wie schon geschrieben gibt es darauf keinerlei Anspruch. Der Vermieter ist im Grundsatz frei in seiner Entscheidung, mit wem er einen Mietvertrag abschließen will.

Offen ist allerdings noch die Frage der Rechtsfolgen. .

Was ist ein Mietverhältnis? Inhalt und Hautpflichten des Mietvertrags sind geregelt in § 535 BGB. Der Vermieter muss dem Mieter die Mietsache überlassen, der Mieter muss die Miete zahlen. Es handelt sich also um eine Überlassung gegen Entgelt. Ohne Entgelt gibt es kein Mietverhältnis.

Es wird also 2 unterschiedliche Fälle geben:
1. Es war ein Entgelt für die Überlassung der Mietsache vereinbart und es gibt damit ein (Unter-)Mietverhältnis oder
2. Es war kein Entgelt vereinbart und es handelt sich um eine andere Art der Gebrauchsüberlassung an Dritte.

Im ersten Fall hat der (Unter-)Mieter einen Schadenersatzanspruch gegen seinen Vermieter, also den Hauptmieter, wegen Nichterfüllung des Mietvertrags.

Im zweiten Fall wird der dritte vermutlich leer ausgehen.
 
  • Freundin zieht ohne mich um und ich habe keine wohnung Beitrag #16

talrusher

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ich hab das ganze mal dem anwalt gegeben. dieser hat mir gesagt, dass ich keinerlei anspruch auf die fortsetzung des mietverhältnisses habe, jedoch einen anspruch auf wohnrecht. das heisst im klartext, der vermieter muss mich aus dieser wohnung klagen. das hat er nun auch gemacht, aber ich hatte dadurch genug zeit mit eine neue zu suchen.

danke für alle antworten ;))
 
  • Freundin zieht ohne mich um und ich habe keine wohnung Beitrag #17

RMHV

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Original von talrusher
ich hab das ganze mal dem anwalt gegeben. dieser hat mir gesagt, dass ich keinerlei anspruch auf die fortsetzung des mietverhältnisses habe, jedoch einen anspruch auf wohnrecht. das heisst im klartext, der vermieter muss mich aus dieser wohnung klagen. das hat er nun auch gemacht, aber ich hatte dadurch genug zeit mit eine neue zu suchen.

danke für alle antworten ;))

Anspruch auf Wohnrecht? Das soll ein Anwalt gesagt haben? Unvorstellbar...

Zum einen kann es schon bergrifflich keinen Anspruch auf ein Recht geben. Das Wohnrecht ist der Anspruch auf Nutzung der Wohnung. Würde es ein Wohnrecht geben, könnte der dann rechtmäßige Nutzer nicht aus der Wohnung entfernt werden. Nun hat der Anwalt aber offensichtlich genau das Gegenteil davon gesagt, nämlich dass es keine Chance gibt, in der Wohnung zu bleiben. Der Anwalt hat mit Sicherheit nur gesagt, dass der Nutzer erst mal in der Wohnung sitzt und der Vermieter auf Räumung klagen muss, wenn der Nutzer die Wohnung nicht freiwillig herausgibt. Da der Vermieter dies nun zwischenzeitlich getan wird wird ich vermutlich später erst zeigen, ob das rechtswidrige Verhalten besonders schlau war. Anstelle eigener Schadenersatzansprüche gegen den Hauptmieter wird der Nutzer möglicherweise selbst Schadenersatz zahlen müssen. Die Kosten des Räumungsverfahrens kommen auch noch dazu.
 
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