Tobse
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Hallo NG,
durch einen Erbfall wurde ich über Nacht zum Vermieter. Leider hat sich der vorherige Besitzer der Wohnung offensichtlich in den letzten 10 Jahren nicht allzusehr um Wohnung und Mieter gekümmert. Es hat sich herausgestellt, dass niemals Überschüsse aus der Nebenkostenvorauszahlung, die vom Hausverwalter ermittelt wurden, an den Mieter weitergegeben wurden.
Verständlicher Weise möchte der Mieter, der die Wohnung zwischenzeitlich gekündigt hat, nun einen Ausgleich für die zu viel bezahlten Nebenkosten. Da mir die Abrechnungen der Hausverwaltung vorliegen, lässt sich dieser Betrag auch leicht ermitteln.
Jetzt meine Frage: Gibt es in der Richtung "Vermieter schuldet Mieter Nebenkosten" auch eine Verjährungsfrist? Hätte sich der Mieter nicht auch melden müssen wegen einer korrekten Abrechnung?
Nur dass keine Missverständnisse bestehen: ich habe meiner "moralischen" Verpflichtung nachgegeben und habe dem ehemaligen Mieter die überschüssigen Nebenkosten erstattet.
Nur, wäre ich dazu auch rechtlich verpflichtet gewesen?
Vielen Dank für jede Antwort,
Tobse.
durch einen Erbfall wurde ich über Nacht zum Vermieter. Leider hat sich der vorherige Besitzer der Wohnung offensichtlich in den letzten 10 Jahren nicht allzusehr um Wohnung und Mieter gekümmert. Es hat sich herausgestellt, dass niemals Überschüsse aus der Nebenkostenvorauszahlung, die vom Hausverwalter ermittelt wurden, an den Mieter weitergegeben wurden.
Verständlicher Weise möchte der Mieter, der die Wohnung zwischenzeitlich gekündigt hat, nun einen Ausgleich für die zu viel bezahlten Nebenkosten. Da mir die Abrechnungen der Hausverwaltung vorliegen, lässt sich dieser Betrag auch leicht ermitteln.
Jetzt meine Frage: Gibt es in der Richtung "Vermieter schuldet Mieter Nebenkosten" auch eine Verjährungsfrist? Hätte sich der Mieter nicht auch melden müssen wegen einer korrekten Abrechnung?
Nur dass keine Missverständnisse bestehen: ich habe meiner "moralischen" Verpflichtung nachgegeben und habe dem ehemaligen Mieter die überschüssigen Nebenkosten erstattet.
Nur, wäre ich dazu auch rechtlich verpflichtet gewesen?
Vielen Dank für jede Antwort,
Tobse.