Gummihuhn
Neuer Benutzer
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Wir haben folgende Frage.
Unser Mietvertrag läuft am kommenden Dienstag (31.10.06) aus.
Zum momentanen Stand der Dinge ist unser Vermieter nicht in der Lage bis nächste Woche Dienstag eine Wohnungsübergabe mit uns durchzuführen. Einen genauen Termin konnte er uns bisher auch nicht nennen.
Wir wollen aber das kapitel mit der alten wohnung schnellstmöglich abschließen und fristgerecht die Schlüssel übergeben. Welche rechte hat der vermieter uns gegenüber ab dem 1.11. wenn vorher keine Übergabe statt fand?
Selbstverständlich ist die wohnung in einem entsprechenden zustand (Wände weiß, teppiche gereinigt alles sauber).
danke schon im vorraus für eure Hilfe
Unser Mietvertrag läuft am kommenden Dienstag (31.10.06) aus.
Zum momentanen Stand der Dinge ist unser Vermieter nicht in der Lage bis nächste Woche Dienstag eine Wohnungsübergabe mit uns durchzuführen. Einen genauen Termin konnte er uns bisher auch nicht nennen.
Wir wollen aber das kapitel mit der alten wohnung schnellstmöglich abschließen und fristgerecht die Schlüssel übergeben. Welche rechte hat der vermieter uns gegenüber ab dem 1.11. wenn vorher keine Übergabe statt fand?
Selbstverständlich ist die wohnung in einem entsprechenden zustand (Wände weiß, teppiche gereinigt alles sauber).
danke schon im vorraus für eure Hilfe