Fristgerecht ausziehen

Diskutiere Fristgerecht ausziehen im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Wir haben folgende Frage. Unser Mietvertrag läuft am kommenden Dienstag (31.10.06) aus. Zum momentanen Stand der Dinge ist unser Vermieter nicht...
  • Fristgerecht ausziehen Beitrag #1

Gummihuhn

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Wir haben folgende Frage.
Unser Mietvertrag läuft am kommenden Dienstag (31.10.06) aus.
Zum momentanen Stand der Dinge ist unser Vermieter nicht in der Lage bis nächste Woche Dienstag eine Wohnungsübergabe mit uns durchzuführen. Einen genauen Termin konnte er uns bisher auch nicht nennen.
Wir wollen aber das kapitel mit der alten wohnung schnellstmöglich abschließen und fristgerecht die Schlüssel übergeben. Welche rechte hat der vermieter uns gegenüber ab dem 1.11. wenn vorher keine Übergabe statt fand?
Selbstverständlich ist die wohnung in einem entsprechenden zustand (Wände weiß, teppiche gereinigt alles sauber).
danke schon im vorraus für eure Hilfe
 
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  • Fristgerecht ausziehen Beitrag #2

Capo

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Wenn du ihm die Schlüssel bis Ende des Mietvertrages gibt, hat er keinerlei weitergehende Forderungen. Die Schlüssel muss er annehmen. Zu Abnahme kann er dich dann wieder anrufen ;) Mach Fotos vom Zustand der Wohnung und gut is.
 
  • Fristgerecht ausziehen Beitrag #3

Irmi

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Hallo,

" Unser Mietvertrag läuft am kommenden Dienstag (31.10.06) aus.
Zum momentanen Stand der Dinge ist unser Vermieter nicht in der Lage bis nächste Woche Dienstag eine Wohnungsübergabe mit uns durchzuführen. Einen genauen Termin konnte er uns bisher auch nicht nennen."

Teile dem Vermieter schriftlich mit, dass er keinen fristgerechten Termin zur Wohnungsübergabe nennt trotz Eurer Aufforderung vom .....!! :error

Schaue auch noch mal in den Mietvertrag, wenn dort starre Fristn zur Renovierung vereinbart wurden, braucht ihr nichts :tröst renovieren. Fertige trotzdem für Dich Fotos vom Zustand der Wohnung an, fertigt für Eure Sicherheit ein Protokoll an und lasst dieses von einem Zeugen- keine Familie- unterzeichnen.
Am 31.10.06 ein Schreiben an den Vermieter, versehen mit Eurer neuen Anschrift, dass anliegend die vollständige Anzahl der Wohnungsschlüssel zu Eurer Entlastung fristgerecht zurückgegeben wurde. Dieses Schreiben möglichst per Boten Zustellung in Hausbriefkasten oder persönlich beim Vermieter.
Lasst auf keinen Fall den 31. 10. als Rückgabe der Schlüssel verstreichen :zwinker

Gruß Irmi
 
  • Fristgerecht ausziehen Beitrag #4

RMHV

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Original von Irmi
Am 31.10.06 ein Schreiben an den Vermieter, versehen mit Eurer neuen Anschrift, dass anliegend die vollständige Anzahl der Wohnungsschlüssel...

Lasst auf keinen Fall den 31. 10. als Rückgabe der Schlüssel verstreichen :zwinker

Die Überzeugung, dass die Rückgabe der Mietsache am letzten Tag des Mietverhältnisses erfolgen müsste, scheint auf Vermieterseite ebenso unausrottbar zu sein wie das Nachmietermärchen unter Mietern.

BGB
§ 546 Rückgabepflicht des Mieters
(1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben.


Das Mietverhältnis endet mit Abauf des letzten Tages der Kündigungsfrist. Die Rückgabe müsste also am darauf folgenden Tag erfolgen umgehend erfolgen. Für die Parteien wird sowohl die Rückgabe als auch die Annahme um 0:00 Uhr unzumutbar sein. Man kann davon ausgehen, dass eine Rückgabe am Morgen des ersten Tags nach Ende des Mietverhältnisses als fristgerecht anzusehen ist.
 
  • Fristgerecht ausziehen Beitrag #5

Beluga

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wenn Vormieter in der letzten Minute die Wohnungsschlüssel zurückgibt,
wie kann eine fristgerechte Wohnungsübergabe mit dem Nachmieter problemlos erfolgen ?
 
  • Fristgerecht ausziehen Beitrag #6

Capo

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Der Einziehende hat einen Vertrag ab 1.11. Damit beginnt sein Nutzungsrecht am 1.11. 0.00 Uhr. auch hier ist der zumutbare Zeitpunkt maßgebend und das dürfte ebenfalls am 1.11. ab (sagen wir mal) 8 Uhr sein. Was spricht dagegen, die Abnahme und Übergabe zum gleichen Zeitpunkt durchzuführen.

Verweigert der Einziehende diesen Zeitpunkt, ist das seine Sache. Wenn die Übergabe meinetwegen auch erst am 5.11. erfolgt, weil der Einziehende "keine Termine mehr frei hat", dann ist das trotzdem fristgerecht. Er hätte natürlich, wenn er wollte auch den 1.11. wählen können...
 
  • Fristgerecht ausziehen Beitrag #7

Gummihuhn

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also soviel ich weis gibt es keinen nachmieter. aber ich werde heute mal mit der kamera losstapfen und die wohnung fotografieren
 
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