Fristlose kündigung

Diskutiere Fristlose kündigung im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, habe gerade in mein Briefkasten eine fristlose kündigung von meinem vermieter erhalten, bzw. rechtsanwalt brief. Also ich habe nur...
  • Fristlose kündigung Beitrag #1

HackyGirly

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Hallo,

habe gerade in mein Briefkasten eine fristlose kündigung von meinem vermieter erhalten, bzw. rechtsanwalt brief.

Also ich habe nur Probleme mit meinem Vermieter er will die Mängel in meiner Wohnung nicht beheben und antworten tut er auf meine briefe auch nicht, die briefe die ich ihm geschrieben habe, wurden per einschreiben versandt.

Also habe ich ihm beim letztes brief mitgeteilt, dass wenn er die mängel nicht bis zum so und so vielten nicht behebt, dass ich dann die Miete einhalten werde, nebenkosten wurden von mir gezahlt. 2 Monatsmieten habe ich eingehalten, da keinerlei reaktion vom vermeiter kam.

Das Geld habe ich natürlich zur Seite getahn....

Jetzt ist meine Frage, was kann ich dagegen machen, kann er mich einfach so am 30.09.06 vor die Tür setzen?


Würde mich sehr über Antworten freuen.
 
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  • Fristlose kündigung Beitrag #2
Martens

Martens

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moin Girly,

also Du bewohnst eine Mietwohnung, in der es Mängel gibt.

Die Mängel hast Du dem Vermieter schriftlich angezeigt und ihn per Einschreiben und unter Fristsetzung zur Mängelbeseitigung aufgefordert, ja?

Als sich nichts tat, hast Du eine 100%-Minderung vorgenommen, das Geld ist aber vorhanden und könnte jederzeit "auf den Tisch gelegt" werden.

Nachdem zwei Monatsmieten fehlten, hat der Vermieter über seinen Anwalt fristlos kündigen lassen.

Als erstes ist zu klären, welche Mängel denn wirklich vorliegen und welche Minderung hierfür angemessen wäre. Bitte versorge das Forum mit den nötigen Informationen, es wird Dir sicher geholfen.

Für 100% Minderung muß die Wohnung schon überwiegend unbewohnbar sein (keine Fenster, keine Toilette, keine Heizung, alles naß, so in der Art). Das kommt vor, ist aber selten.

Wenn ein realistischer Minderungsbetrag ausgeknobelt wurde, solltest Du den Differenzbetrag unverzüglich(!) nachzahlen.

Wäre die Kündigung wegen Zahlungsrückstandes berechtigt (oder überwiegend berechtigt), kannst Du es einmalig heilen, indem Du jetzt sofort die offenen Mieten nachzahlst. Bei erneutem Zahlungsrückstand kann man das aber nicht nochmal machen...

Der Kündiung solltest Du widersprechen, einfach so und formlos. Weiterhin nochmals zur Mängelbeseitigung auffordern und Deine Zahlungen ankündigen.

Um einen Mieter vor die Tür zu setzen, bedarf es eines Räumungstitels sowie eines Auftrages an den Gerichtsvollzieher. Das dauert und kostet, zuerst den Vermieter, später aber auch Dich, je nach dem, ob und inwieweit Du Anlaß zur Klage gegeben hast.

Eine unberechtigte 100% Minderung ist sicherlich ein Fehler, so daß Du einen Teil der Kosten des Vermieters wirst tragen müssen.

bei weiteren Fragen, nur zu!

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • Fristlose kündigung Beitrag #3

HackyGirly

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Hallo,

genau das ist richtig was du geschrieben hast. War zwar ein fehler von mir 100% einzubehalten, aber ich habe ihm das in mehreren briefen angekündigt und es kam keine reaktion vom vermieter.

Ich habe jetzt für freitag einen Termin beim rechtsanwalt.
 
  • Fristlose kündigung Beitrag #4

Maja

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Neben- und Heizkosten mindert man ja mittlerweile mit, also hast du ja gar keine 100% Mietminderung durchgeführt. Das nur so nebenbei.

So angemerkt. Wenn zwei Monatsmieten Mietrückstand bestehen, und man kündigt, geht man von den Monatsmieten von der Kalt- oder Warmmiete aus? Sonst wäre die Kündigung ja gar nicht angemessen.

Ich würde bis zum 30.9. auch erstmal alles probieren um mit deinem Vermieter zu sprechen. Vielleicht solltest du es mal mit einem persönlichen Gespräch probieren, nimm aber Zeugen mit. Und du musst Ihn natürlich auch sagen das du bereit bist zu zahlen und das Geld hast, er aber die Mängel beseitigen soll.
 
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