Insolvenzprofi
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heftig aber war. Mieter hat 840,- EUR Rückstand über einige monate erstreckt, warmmiete 515,- EUR, Kaltmiete 400,- eur, damit ist der mieter mit 2 kaltmieten im Rückstand.... wir haben natürlich fristlos gekündigt nach 543 BGB
nun schreibt der mieterbund uns, dass die fristlose kündigung unwirksam sei, denn aus dem gesetzestext geht nicht hervor, ob es sich um die warm oder kaltmiete handelt....eine fristlose kündigung wäre erst ab 1030,- eur möglich!!!!????
wie sollen wir nun vorgehen, denn der mieter wird wohl drin wohnen bleiben....
nun schreibt der mieterbund uns, dass die fristlose kündigung unwirksam sei, denn aus dem gesetzestext geht nicht hervor, ob es sich um die warm oder kaltmiete handelt....eine fristlose kündigung wäre erst ab 1030,- eur möglich!!!!????

wie sollen wir nun vorgehen, denn der mieter wird wohl drin wohnen bleiben....