Incertidumbre
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Hallo,
da mein Mieter zum 15.12.06 mit der 2. Miete im Verzug war habe ich die fristlose Kündigung ausgesprochen und ihm eine Übergabefrist bis zum 31.12.06 gewährt.
Da ich davon ausgehe, dass er sich wie auch sonst nicht rührt, stell ich hier mal die Frage.
Muss ich ihm nochmals an einen Übergabetermin erinnern oder kann ich mit der ausgesprochenen Kündigung am 15.12.06 und nach einer voraussichtlichen Verstreichung der Frist zum 31.12.06 eine sofortige Räumungs- und Zahlungsklage einreichen?
Mit welchem Betrag würde sich die fristlose Kündigung aufheben? bei einer vollen Monatsmiete oder müsste er jetzt 2 MM zahlen? und in welcher Frist muss dies geschehen?
Danke im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Incertidumbre
da mein Mieter zum 15.12.06 mit der 2. Miete im Verzug war habe ich die fristlose Kündigung ausgesprochen und ihm eine Übergabefrist bis zum 31.12.06 gewährt.
Da ich davon ausgehe, dass er sich wie auch sonst nicht rührt, stell ich hier mal die Frage.
Muss ich ihm nochmals an einen Übergabetermin erinnern oder kann ich mit der ausgesprochenen Kündigung am 15.12.06 und nach einer voraussichtlichen Verstreichung der Frist zum 31.12.06 eine sofortige Räumungs- und Zahlungsklage einreichen?
Mit welchem Betrag würde sich die fristlose Kündigung aufheben? bei einer vollen Monatsmiete oder müsste er jetzt 2 MM zahlen? und in welcher Frist muss dies geschehen?
Danke im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Incertidumbre