Fristlose Kündigung

Diskutiere Fristlose Kündigung im Mietvertrag über Wohnraum Forum im Bereich Mieter- und Vermieterforum; Hallo Zusammen, folgender Fall. Seit April erhalte ich von meiner Mieterin keine Miete mehr. Meine Mieterin ist Bezieherin von Hartz4 Leistungen...
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Zander

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Hallo Zusammen, folgender Fall.
Seit April erhalte ich von meiner Mieterin keine Miete mehr. Meine Mieterin ist Bezieherin von Hartz4 Leistungen, erhält somit auch Mietzuschuss.
Da mir meine Mieterin eine Auskunftspflicht Erlaubnis erteilt hatte, rief ich ihren Arbeitsberater an und wollte wissen was los ist.
Denn meine Mieterin hat mir auf meine Whatsapp Mitteillungen nicht mehr geantwortet und war telefonisch auch nicht mehr erreichbar.

Ihr Arbeitsberater sagte mir dann, dass meine Mieterin auch für das Arbeitsamt nicht erreichbar sei und sie Termine etc nicht wahr genommen habe. Dann hat er veranlasst die Leistungen zum Lebensunterhalt an sie ganz einzustellen.
Er sagte man hätte meiner Mieterin schon ein Darlehen für Strom gezahlt, da sie den wohl nicht mehr bezahlt hat/konnte.
Er gehe davon aus, dass meine Mieterin garnicht mehr in der Wohnung sich aufhalten würde und er auch schon das Jugendamt informiert hätte wegen Kindeswohlgefärdung. Meine Mieterin hat einen minderjährigen Sohn.

Das waren natürlich Hammer Neuigkeiten für mich. Ich schrieb meiner Mieterin erneut an, jetzt aber mehr im energischen Ton und das mich sowas sauer macht wenn man keine Antworten bekommt.
Einen Tag später antwortet sie mir, "Ja das stimmt, aber sie wisse nicht warum das Arbeitsamt ihr kein Geld überwiesen habe. Sie wolle mit ihrem Berater telefonieren, vielleicht müsse sie neuen Antrag einreichen. Sie dachte ihrer wäre noch bis Ende Juni gültig.

Alles Schön und Gut, die Frage bleibt aber, warum sie auf meine Mitteillungen nicht reagierte obwohl sie die gelesen hatte.
Ich schrieb ihr, dass sie sich umgehend mit ihrem Arbeitsberater in Verbindung setzen soll. Denn der Arbeitsberater sagte mir, dass sie am 17 März einen Beratungstermin bei ihm hatten, aber nicht erschien sind.
Ich telefonierte paar Tage später mit ihrem Arbeitsberater, der sagte das meine Mieterin ihn angerufen hat. Er mit ihr einen neuen Berarungstermin vereinbart habe etc. Er wolle nun die Leistungen an sie wieder frei geben sagte er und das Arbeitsamt wird die nun höheren Betriebskosten auch übernehmen. Ich hatte ihm die Betriebskostenabrechnung zugeschickt, da sich die zukünftige Warmmiete um 100€ monatlich erhöht hat. Der Arbeitsberater hatte mich zuvor darum gebeten, dass ich ihm die Abrechnung zuschicken solle, was ich natürlich gemacht hatte.

Er sagte, ich solle ihn dann wieder anrufen, wenn ich bei meiner Mieterin gewesen bin. Ich sagte ihm nämlich, dass ich dort vorbei fahren werde und sehen will was dort los ist.
Das tat ich dann am nächsten Tag bereits auch.
Was soll ich sagen, ohne das wenn mir Jemand draußen die Haupteingangstür geöffnet hätte, wäre ich garnicht ins Haus rein gekommen. Denn ihre Schelle funktiinierte nicht. Mit dem Mann der mir die Tür öffnete, auch ein Hausbewohner dort, redete ich dann kurz. Er kennt meine Mieterin und sah sie dort zuletzt auch, also wohnt sie dort noch. Er sagte auch, dass im Eingangsbereich immer ein Fahrrad von einem Mann stehen würde, der immer zu meiner Mieterin kommen würde und sich dort aufhält.
Aha sage ich, der Mann wohnt nun also mit ihr in der Wohnung?!

Er hat mir dann die Haupteingangstür geöffnet und ich bin zu der Wohnung meiner Mieterin hin. Angeschellt, aber die Schelle hörte ich nicht, also angeklopft.
Kurz darauf öffnete mir ein verschlafend wirkender Mann die Türe. Ich fragte ihn ob meine Mieterin da wäre, ja sagte er, die würde gerade baden/duschen. Ok sagte ich, ich komme gleich nochmal wieder.
Baden/ Duschen dachte ich, ohne Strom? Denn das Wasser wird dort nicht mit Gas erhitzt.
Als ich zurück kam öffnete sie mir dann die Türe. Kein Strom mehr in der Wohnung, fragte ich sie? Sehen sie welchen sagte sie zu mir? Ich wollte wissen wie sie dann kocht, badet, Kühlschrank usw? Sie hätte Bekannte, Verwandte wo sie essen würde etc sie würde nur noch zum schlafen in der Wohnung sich aufhalten, sie sei ja zudem auch Russin..die wissen zu improvisieren.

Der Mann war unterdessen weg und kam etwas später mit ihrem Sohn und Hund zurück!
Ich wollte von ihr wissen, wieso sie sich beim Arbeitsamt nicht gemeldet hat, den Termin im März nicht wahr genommen hat? Sie sagte, ihr Telefon, dass Display sei kaputt gewesen und sie hätte damit nicht telefonieren können. Sie hätte dem Arbeitsamt aber schriftlich mitgeteilt, dass sie krank gewesen sei und den Termin deshalb nicht hätte wahr nehmen können.
Ob das stimmt, keine Ahnung.
Ich sagte ihr als ich weg ging, dass sie unbedingt den nächsten Gesprächstermin den sie bekommen hat wahr nehmen soll, denn sonst bekommt sie weiterhin kein Geld vom Arbeitsamt. Und das sie mir zukünftig wenn ich ihr geschrieben habe, darauf Antworten soll! Sie hätte nicht ständig ihr Telefon in der Hand sagte sie. Nein sage ich, aber wenn sie meine Nachricht gelesen haben, erwarte ich eine Antwort und sei es 1 Tag später.

Da sie mir dann nun aber erneut keine Antwort gegeben hat, ob sie ihren letzten Gesprächstermin beim Arbeitsamt wahr genommen hat, rief ich Gestern erneut ihren Arbeitsberater an.
Der sagte, sie sei an dem Tag nicht erschienen sondern erst Tage darauf sei sie dort erschienen.
Sie soll nun Morgen an einer Maßnahme zur Eingliederung oder wie sich das nennt teilnehmen.
Er hat aber offensichtlich entgegen seiner Aussage, welche er mir am 12 April machte, er würde die Leistungen an meine Mieterin wieder frei geben, immer noch nicht getätigt. Das wolle er nun aber wohl machen.
Und er sagte, er wolle die für Mai jedenfalls erst auch nicht frei geben. Ich solle ihn am Donnerstag wieder anrufen und er wird mir sagen können, ob meine Mieterin an diese Maßnahme teilgenommen hat oder nicht. Also falls nicht, wird er wohl auch für April die Leistung nicht auszahlen und ich meine Miete nicht erhalten.

Ich habe nun aber zb gelesen, dass das Arbeitsamt zwar sanktionieren darf, aber NICHT die gesamten Leistungen komplett einstellen darf. Beim ersten Vergehen nenne ich es mal, können 10%/20% verweigert werden, aber wie bei ihr nun 100% und dazu auch den gesamten Mietzuschuss nicht?

Ich sagte ihm, dass ich meiner Mieterin nicht die Wohnung mit samt den Nebenkosten zahlen werde, immerhin muss ich mit 400! Euro monatlich gegenüber der dortigen Hausverwaltung mit Hausgeldzahlungen in Vorleistung treten, dazu zahle ich sogar nochmal die Grundsteuer gesondert extra an die Stadt, weil die Hausverwaltung die trotz meiner Anmahnung noch immer nicht heraus genommen hat und ich die doppelt zahle.

Der Arbeitsberater könne mich verstehen, aber das Arbeitsamt habe den Mietvertrag ja nicht mit mir geschlossen. Das ist mir zwar klar, aber ich sagte ihm, dann sehen sie zu das ihre Mieterin eine andere Wohnung findet, denn ich werde ihr eine fristlose Kündigung auch aufgrund ihrer Mietvertrags Missachtungen bezüglich Hund in der Wohnung, Untermieter aussprechen. Eine Abmahnung diesbezüglich hat sie von mir per Einschreiben bereits vor 2 Wochen erhalten.
Ich hatte nämlich noch ein Gespräch mit dem dortigen Hausmeister und ob er mir über die Verhältnisse meiner Mieterin etwas sagen könne.
Und das konnte er, er bestätigte mir den Hund und ebenso den Mann dort. Ee sagte mir nämlich, dass meine Mieterin sich nämlich Strom bei einem Nachbarn "ausgeliehen" habe über eine Kabeltrommel.
Als er dann meine Mieterin darauf aufmerksam gemacht hat, dass dies so in der Art mit Kabel im Treppenhaus etc nicht erlaubt ist, hat ihm ein Mann mit Hund die Tür geöffnet hat, als er dort Bescheid gab.
Dieser Mann und der Hund hält sich also ganz offensichtlich dort regelmässig in der Wohnung auf, aber meine Mieterin hat mir trotz der klaren Punkte darüber im Wohnraummietvertrag, keine Mitteilung darüber gegeben.
Also schrieb ich ihr eine Abmahnung darüber diesen Zustand bis zum 1 Mai zu beseitigen und ihren Zahlungsverzug der Miete für April nachzukommen. Die Abmahnung ist am 12ten noch per Eibschreiben raus gegangen und ihr also vor Ostern auch zugestellt worden. Reagiert hat sie darauf bis zum heutigen Tag nicht. Ich werde am Donnerstag mich Vorort nochmal über die Gegebenheiten informieren.

Ich habe gelesen, dass es mit einer fristlosen Kündigung bei Hartz4 nicht so einfach wäre und dieses nicht möglich sei? Was für Alternativen bleiben mir aber in solch einem Fall übrig? Ich mein, ich büße nicht nur die Mieteinnahmen ein, sondern ich muss die Hausgeldzahlungen monatlich leisten!
Und ich bin selber finanziell davon abhängig, diese Mieteingänge zu erhalten, denn ich selber bekomme nur eine geringe Vollerwerbsunfähigkeits Rente und dazu Wohngeld. Wenn ich nun die eh schon geringen Mieterträge nicht rein kommen, lebe ich unter Existenzminimum. Hätte ich keine im Rahmen der erlaubten Ersparnisse, sähe es nun ziemlich duster für mich aus.
 
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  • Fristlose Kündigung Beitrag #2
immodream

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Hallo Zander,
deine Schilderungen habe ich in den letzten 35 Jahren leider auch mehrfach erfahren müssen.
Daher lasse ich inzwischen lieber eine Wohnung leer stehen, als sie freiwillig an Hartzer zu vermieten.
Meine Erfahrungen bringen dich leider auch nicht weiter .
Ich möchte aber alle neuen Vermieter in diesem Forum vor dem Spruch " Miete vom Amt ist sichere Miete " warnen.
Natürlich habe ich auch Mieter, die krankheitsbedingt oder durch Firmeninsolvenzen unverschuldet in Hartz4 abgerutscht sind, aber trotzdem sich Mühe geben, das der Vermieter regelmäßig sein Geld erhält.
Viel Erfolg
Immodream
 
  • Fristlose Kündigung Beitrag #3
immobiliensammler

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Mit einer gewissen Schadenfreude: Wärst Du dem Mietpool beigetreten hättest Du nur 1/69tel Mietausfall, sprich Du würdest weiter 68/69tel der Miete erhalten - naja, jeder muss selbst wissen was er tut!

Und ich bin selber finanziell davon abhängig, diese Mieteingänge zu erhalten,

Gerade dann sind Absicherungen via gut gemachten Mietpool eigentlich wichtig, aber naja, jeder muss selbst wissen was er tut!

denn ich selber bekomme nur eine geringe Vollerwerbsunfähigkeits Rente und dazu Wohngeld.

Als Versicherungskaufmann mit IHK-Abschluss? Dann war die eigene Vorsorge aber nicht so wie das in der Ausbildung gelehrt wurde?

Duck - und weg!
 
  • Fristlose Kündigung Beitrag #4

ehrenwertes Haus

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Ich versuche mal eine Zusammenfassung von dem Roman...

Du hast für diesen Monat noch keine Miete bekommen und möchtest die Mieterin los werden.

Über Mietrückstände kündigen geht immer, wenn entweder 2KM offen sind oder 1 KM (+ 1 Euro) an zwei aufeinander folgenden Monaten.
Das erfüllt deine Mieterin noch nicht.

Ich habe gelesen, dass es mit einer fristlosen Kündigung bei Hartz4 nicht so einfach wäre und dieses nicht möglich sei?
Mieter mit Unterstützung vom Amt haben keine Sonderrechte im Mietrecht. Für sie gelten die gleichen Regeln wie für jeden anderen Mieter.
Wenn eine fristlose Kündigung wirksam ist, dann nicht wegen Hartz4ler ja/nein.


Mit dem Rest... hast du Langeweile oder nur Zeitüberschuß oder Beides?


Lass die Kindergartenspielchen, deine Mieterin ist alt genug ihre Termine selbst zu vereinbaren, ohne einen (sry für den Ausdfuck) Trottel von Vermieter, der meint sich da einmischen zu müssen. Dein Verhalten ist übergriffig und respektlos, so wie du dich in das Leben deiner Mieterin einmischt und versuchst die Dinge zu bestimmen, Nachbarn aushorchen über die privaten Angelegenheiten deiner Mieterin, das geht schnell in Richtung Stalking.

Auf Basis von Gerüchteküche sucht du nach Kündigungsgründen. Warum? Weil du auf die Miete angewiesen bist? Das ist kein Kündigungsgrund. Mietausfälle muss man Einkalkulieren und damit Leben können als VM. Nennt sich unternehmerisches Risiko. Das läßt sich allein durch Mieterauswahl abseits von H4lern schon reduzieren.

Manchmal ist es sinnvoll Gespräche wörtlich wieder zu geben, i.d.R. reicht eine Zusammenfassung als Problembeschreibung.
Überleg mal was wichtig ist in deinem Eingangspost, wie oft du mit ihrem Sachbearbeiter beim JC telefoniert, gemailt, Kaffee geschlürft hast oder golfen warst?
Wenn du genauso konfus mit deiner Mieterin umgehst (und den Eindruck habe ich), musst du dich nicht wundern über das Echo.

Dieser Mann und der Hund hält sich also ganz offensichtlich dort regelmässig in der Wohnung auf, aber meine Mieterin hat mir trotz der klaren Punkte darüber im Wohnraummietvertrag, keine Mitteilung darüber gegeben.
Und nu?
Lebensgefährten darf man jederzeit in die Mietwohnung aufnehmen, Hunde sind in den meisten Fällen auch zu erlauben.
Ups, das war ja schon wieder viel heiße Luft um nix verbreiten. Schade um die eigenen Nerven, die Leiden darunter am meisten.


Mein Mitleid hält sich in Grenzen, weil du hier im Forum gewarnt wurdest.
In der Vermietung läuft halt nicht immer alles nach Plan. Wer damit Probleme hat, sollte sich andere Einnahmequellen mit weniger Risiken suchen.
 
  • Fristlose Kündigung Beitrag #5

Zander

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Mit einer gewissen Schadenfreude: Wärst Du dem Mietpool beigetreten hättest Du nur 1/69tel Mietausfall, sprich Du würdest weiter 68/69tel der Miete erhalten - naja, jeder muss selbst wissen was er tut!
Falsch, da wäre kaum etwas übrig geblieben, ich weiß das von einem älterem Ehepaar dort. Die haben ihre dortige 64qm Wohnung vermietet und sind Mitglied im Mietpool. Wenn dann aber gerade noch 125 Euro im Monat übrig bleiben, was willste damit? Klar, immer noch besser als Garnichts, aber dann verhökere ich die Bude lieber.
Gerade dann sind Absicherungen via gut gemachten Mietpool eigentlich wichtig, aber naja, jeder muss selbst wissen was er tut!
Richtig, warum verwalten die Meisten ihre Wohnungen dann selber?
Im Übrigen hat das Arbeitsamt meine Abrechnung ohne Beanstandung akzeptiert. Ihrer Aussage nach, habe ich ja 0 Ahnung davon.
Als Versicherungskaufmann mit IHK-Abschluss? Dann war die eigene Vorsorge aber nicht so wie das in der Ausbildung gelehrt wurde?
Hat damit REIN GARNICHTS zu tun! Als Versicherungskaufmann hat so man so Gut wie keine Chance auf eine Festanstellung und damit kein gesichertes Einkommen! Und was soll da ne gute Vorsorge sein, etwa eine Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung mit Dynamik?
Fragen sie sich mal, warum ich die Branche ganz schnell wieder verlassen habe! Weil ich nicht dazu genötigt werden wollte, Leute überm Tisch zu ziehen nur um damit meinen Lebensunterhalt betreiten zu können. Aber lassen wir Das, ich denke sie haben davon Null Ahnung und den Geflogenheiten in der Branche.
 
  • Fristlose Kündigung Beitrag #6

Zander

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Ich versuche mal eine Zusammenfassung von dem Roman...

Du hast für diesen Monat noch keine Miete bekommen und möchtest die Mieterin los werden.

Über Mietrückstände kündigen geht immer, wenn entweder 2KM offen sind oder 1 KM (+ 1 Euro) an zwei aufeinander folgenden Monaten.
Das erfüllt deine Mieterin noch nicht.
Das weiß ich.
Mieter mit Unterstützung vom Amt haben keine Sonderrechte im Mietrecht. Für sie gelten die gleichen Regeln wie für jeden anderen Mieter.
Wenn eine fristlose Kündigung wirksam ist, dann nicht wegen Hartz4ler ja/nein.
Falsch, lieber besser informieren anstatt hier verkehrte Tasachen zu posten!
Mit dem Rest... hast du Langeweile oder nur Zeitüberschuß oder Beides?
Ich hatte Zeit, dass ist Alles!
Lass die Kindergartenspielchen, deine Mieterin ist alt genug ihre Termine selbst zu vereinbaren, ohne einen (sry für den Ausdfuck) Trottel von Vermieter, der meint sich da einmischen zu müssen. Dein Verhalten ist übergriffig und respektlos, so wie du dich in das Leben deiner Mieterin einmischt und versuchst die Dinge zu bestimmen, Nachbarn aushorchen über die privaten Angelegenheiten deiner Mieterin, das geht schnell in Richtung Stalking.
Dann sollte sie wissen, dass sie auch eine Verantwortung gegenüber ihres minderjährigen Sohnes hat! Und SIE sollte diese wie sie es nennen "Kindergartenspielchen" sein lassen. Ausserdem ist sie in der Bringschuld und ich NICHT in der Holschuld!
Über den Begriff Stalking und dessen Definition, sollten sie sich vorher besser informieren, anstatt mir hier sowas anzudichten.
Auf Basis von Gerüchteküche sucht du nach Kündigungsgründen. Warum? Weil du auf die Miete angewiesen bist? Das ist kein Kündigungsgrund. Mietausfälle muss man Einkalkulieren und damit Leben können als VM. Nennt sich unternehmerisches Risiko. Das läßt sich allein durch Mieterauswahl abseits von H4lern schon reduzieren.
Habe ich etwas anderes behauptet das ich nun nicht leben kann?? Ich habe mir die Mieterin beim Kauf der Wohnung nicht ausgesucht, lediglich "übernommen". Und beim Kauf wurde ich nicht darüber informiert, dass sie Hartz4 Bezieherin ist. Ich hätte vielleicht fragen sollen.
Manchmal ist es sinnvoll Gespräche wörtlich wieder zu geben, i.d.R. reicht eine Zusammenfassung als Problembeschreibung.
Überleg mal was wichtig ist in deinem Eingangspost, wie oft du mit ihrem Sachbearbeiter beim JC telefoniert, gemailt, Kaffee geschlürft hast oder golfen warst?
Wenn du genauso konfus mit deiner Mieterin umgehst (und den Eindruck habe ich), musst du dich nicht wundern über das Echo.
Bei Hartz-IV Empfängern ist dies jedoch nicht ohne weiteres möglich. So hat der BGH entschieden, dass Hartz-IV Empfängern wegen unpünktlicher Mietzahlungen durch das Jobcenter nicht fristlos gekündigt werden kann (Az: VIII ZR 64/09), da das Jobcenter mit der Mietauszahlung hoheitliche Aufhaben übernimmt. Daher kann ein Verschulden des Amtes nicht dem Mieter zugerechnet werden.

Hierbei ist es unerheblich, ob die Transferleistung (also die Miete) an den Mieter zur Weiterleitung oder direkt an den Vermieter gezahlt wird. Dennoch bleibt zu beachten, dass eine Behörde, die im Rahmen der Daseinsvorsorge staatliche Transferleistungen erbringt, wird nicht als Erfüllungsgehilfe des Mieters tätig, wenn sie für ihn die Miete an den Vermieter zahlt (BGH, 29.6.2016 - Az: VIII ZR 173/15).

Was sagt uns Das? Die Mieterin kann sich darauf stützen und sagen, dass Jobcenter habe ihr die Miete zb nicht rechtzeitig gezahlt, aus welchen Gründen auch Immer! Ich würde die Gründe dafür im Normalfall NIE erfahren! Soviel dazu!



Und nu?
Lebensgefährten darf man jederzeit in die Mietwohnung aufnehmen, Hunde sind in den meisten Fällen auch zu erlauben.
Ups, das war ja schon wieder viel heiße Luft um nix verbreiten. Schade um die eigenen Nerven, die Leiden darunter am meisten.
Ein paar Posten werden nach Personenanzahl abgerechnet. Im Mietvertrag wurde die Wohnung für 2 Personen angemietet. Unter Punkt 13.1 des Wohnraummietvertrages steht, Der Mieter darf Haustiere mit Ausnahme von Klein- bzw. Käfigtieren nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters halten.
Fällt ein Hund unter Klein- Käfigtieren, wenn dieser die Größe eines Bullmastiff hat?
Unter Punkt 12.1 Die Überlassung des Gebrauchs der Mieträume- ganz oder teilweise, entgeltlich oder unentgeldlich- bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
Einem "Trottel" von Vermieter wäre dieses aber sicherlich alles egal. Meine Frage an Sie: Wozu schließen sie schriftliche Verträge ab?
Mein Mitleid hält sich in Grenzen, weil du hier im Forum gewarnt wurdest.
In der Vermietung läuft halt nicht immer alles nach Plan. Wer damit Probleme hat, sollte sich andere Einnahmequellen mit weniger Risiken suchen.
Ich bräuchte keine "Warnungen" sondern adäquate, nützliche Antworten. Aber dazu ist dieses Forum offensichtlich die verkehrte Adresse. Da gehe ich doch besser in ein Juraforum.
 
  • Fristlose Kündigung Beitrag #7

Zander

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Hallo Zander,
deine Schilderungen habe ich in den letzten 35 Jahren leider auch mehrfach erfahren müssen.
Daher lasse ich inzwischen lieber eine Wohnung leer stehen, als sie freiwillig an Hartzer zu vermieten.
Meine Erfahrungen bringen dich leider auch nicht weiter .
Ich möchte aber alle neuen Vermieter in diesem Forum vor dem Spruch " Miete vom Amt ist sichere Miete " warnen.
Natürlich habe ich auch Mieter, die krankheitsbedingt oder durch Firmeninsolvenzen unverschuldet in Hartz4 abgerutscht sind, aber trotzdem sich Mühe geben, das der Vermieter regelmäßig sein Geld erhält.
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Ja, ich hätte mir diese Wohnung besser nicht kaufen sollen, unabhängig das sie an einer Hartz4 Empfängerin vermietet wurde und ich mir nun dieses Problem aufgehalst habe.
Die dortige Hausverwaltung arbeitet zudem auch nicht "sauber" um es mal Gelinde auszudrücken.
Ich denke wenn ich das Problem der Vermietung gelöst habe, werde ich mich von der Wohnung wieder trennen, Anfrage liegt bereits vor.
 
  • Fristlose Kündigung Beitrag #8

ehrenwertes Haus

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Was sagt uns Das?
Das du die Kommentare dazu nicht gelesen hast und deine Zitate nicht verstehst.

Die Mieterin kann sich darauf stützen und sagen, dass Jobcenter habe ihr die Miete zb nicht rechtzeitig gezahlt, aus welchen Gründen auch Immer!
Genau das steht nicht in den Urteilen.

Wird die Miete vom Job-Center gezahlt und kommt es zu verspäteten Eingängen auf dem Konto des Vermieters, kann der Mieter wegen vertragswidrigen unzumutbaren Verhaltens fristlos gekündigt werden. Dass den Mieter an der verspäteten Zahlung durch das Job-Center kein unmittelbares eigenes Verschulden trifft, hilft ihm nicht immer. Denn das Verschulden einer Vertragspartei ist zwar ein in § 543 Abs. 1 Satz 2 BGB ausdrücklich hervorgehobener Umstand („insbesondere“), dem bei der Gesamtabwägung regelmäßig ein erhebliches Gewicht zukommen wird; es stellt jedoch keine zwingende Voraussetzung für das Vorliegen eines wichtigen Grundes dar. Bei der Kündigung nach § 543 Abs.1 BGB kommt es immer auf eine Gesamtabwägung aller Umstände an. Als nachteilig für den Mieter sieht es der BGH dabei beispielsweise an, wenn dieser nach Kenntnis von unpünktlichen Zahlungen keine eigenen Anstrengungen unternimmt, das Zahlungsverhalten des Job-Centers zu korrigieren. Deshalb muss der Mieter in Fällen wie diesen regelmäßig darlegen und beweisen, dass er die Leistung rechtzeitig und unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen beantragt und bei etwaigen Zahlungssäumnissen der Behörde bei dieser auf eine pünktliche Zahlung gedrungen und insbesondere auf eine bereits erfolgte Abmahnung des Vermieters und die deshalb drohende Kündigung hingewiesen hat.
Hervorhebung durch mich.

Ist auch Quark, das der VM nicht erfährt warum es verspätete Mietzahlungen vom Amt gibt bzw. gegeben hat. Nur erfährt man das nicht zwingend auf freiwillige Auskunft vom Mieter. Spätestens bei einer Kündigungs und Räumungsklage, wenn der Mieter sich verteigt, kommt das auf den Tisch.
Zieht der Mieter freiwillig aus oder verteidigt sich nicht gegen eine Räumungsklage, ist es egal warum die Miete verspätet, gemindert oder gar nicht eintrifft, weil das am Ergebnis, man ist den Mieter los, nichts ändert. Nur bei der Frage wie teuer die Scheidung vom Mieter wird, gibt es noch Unterschiede.
 
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