fristlose Kündigung

Diskutiere fristlose Kündigung im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, wir haben ein kleines Problem. Wir sind im April 2006 in eine Wohnung in ein 2 familienhaus eingezogen. Vom ersten Tag an gab es nur Ärger...
  • fristlose Kündigung Beitrag #1

jyk

Hallo,

wir haben ein kleines Problem. Wir sind im April 2006 in eine Wohnung in ein 2 familienhaus eingezogen. Vom ersten Tag an gab es nur Ärger mit unseren Nachbarn unter uns. Der Kühlschrank würde vibrieren. Ich hätte öfters zu lüften. Oder zu bestimmten Zeiten dürfte ich die fenster nicht aufmachen etc. Mittlerweile ist es so, wenn wir abends nach Hause kommen, wird andauernd geklingelt und uns wieder etwas vorgeworfen, obwohl wir den ganzen Tag von morgens 5 Uhr bis Abends 18 Uhr nicht da sind. Ich bin mit den Nerven echt am ende. Kann ich fristlos kündigen? Was bedeutet fristlos? Ich habe zwei kleine Kinder und kann nicht heute kündigen und morgen raus sein. die Vermieter wissen über die Vorfälle bescheid, da es aber der eigene sohn plus Ehefrau ist, geschieht leider nichts.
Bitte dringend um Antwort.
 
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  • fristlose Kündigung Beitrag #2

Insolvenzprofi

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am besten du setzt deinen vermieter eine frist, dass er den streit schlichten soll, wenn er sich um nichts kümmert kannst du nach 569 bgb fristlos kümmern, wenn du nicht mehr an einer fortführung interessiert bist kannst du jetzt schon nach 569 bgb fristlos kündigen

dejure.org/gesetze/BGB/569.html
 
  • fristlose Kündigung Beitrag #3

RMHV

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Original von Insolvenzprofi
am besten du setzt deinen vermieter eine frist, dass er den streit schlichten soll, wenn er sich um nichts kümmert kannst du nach 569 bgb fristlos kümmern, wenn du nicht mehr an einer fortführung interessiert bist kannst du jetzt schon nach 569 bgb fristlos kündigen

dejure.org/gesetze/BGB/569.html

Hier wird vermutlich auf eine Störung des Hausfriedens und eine fristlose Kündigung nach § 569 Abs. 2 BGB abgehoben. Voraussetzung für eine fristlose Kündigung nach § 569 Abs. 2 BGB ist u.a., dass eine Vertragspartei den Hausfrieden nachhaltig stört. Vermutlich liegt hier bereits die erste Fehleinschätzung vor. Vertragspartei ist der Vermieter, keinesfalls aber weitere Bewohner des Hauses. Auch die Familienangehörigen des Vermieters sind nicht automatisch Vertragspartei. Für eine fristlose Kündigung müsste dem Vermieter also zunächst ein Verschulden nachgewiesen werden. Sollte dies gelingen und der Vermieter für das Verhalten seiner Familienangehörigen eintreten müssen, wäre noch die Abwägung der gegenseitigen Interessen vorzunehmen. Man müsste bei Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu dem Ergebnis kommen, dass dem Mieter die Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist. Das sind alles in allem sehr viele Unwägbarkeiten. Dazu kommt, dass eine Fehleinschätzung für den Mieter beträchtliche Folgen haben könnte. Ob der Mieter zur fristlosen Kündigung berechtigt war, wird vielleicht erst Monate nach dem Auszug vor Gericht entschieden. Schließt sich das Gericht der Wertung des Mieters nicht an, würde dies zusätzlich zur Miete für eine neue Wohnung noch Mietzahlungen für 3 Monate nach dem Auszug aus der bisherigen Wohnung bedeuten und selbstverständlich auch Verfahrenskosten. Berücksichtigt man die Risiken, könnte sich die Bewertung der Unzumutbarkeit auf Mieterseite möglicherweise deutlich verändern.
 
  • fristlose Kündigung Beitrag #4

jyk

Hallo,

danke erst einmal. Gibt es denn ansonsten noch eine Möglichkeit hier raus zu kommen? Ich habe bewusst die Mietkaution jetzt nicht gezahlt, in der Hoffnung, dass ich dann die Kündigung von der Vermieter seite bekomme. Sie sagen zwar immer, dass sie sich kümmern, aber im Ergebnis passiert nichts. Zudem kommt noch dazu, dass ich bereits bei einer Wohnungsbesichtigung im Juni darauf hingewiesen habe, dass eine Wand im Kinderzimmer feucht ist, die wir mittlerweile haben austrocknen lassen und ebenfalls sind mehrere Fliesen im Badezimmer kaput bzw. lösen sich ganz vom Boden, da dieser nicht entkoppelt worden ist. Kann ich evtl. aufgrund von Gesundheitsgefährdung dort etwas unternehmen, mein Säugling ist wirklich seit wir hier eingezogen sind, andauernd krank.
 
  • fristlose Kündigung Beitrag #5

Insolvenzprofi

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Original von RMHV

Hier wird vermutlich auf eine Störung des Hausfriedens und eine fristlose Kündigung nach § 569 Abs. 2 BGB abgehoben. Voraussetzung für eine fristlose Kündigung nach § 569 Abs. 2 BGB ist u.a., dass eine Vertragspartei den Hausfrieden nachhaltig stört. Vermutlich liegt hier bereits die erste Fehleinschätzung vor. Vertragspartei ist der Vermieter, keinesfalls aber weitere Bewohner des Hauses. Auch die Familienangehörigen des Vermieters sind nicht automatisch Vertragspartei. Für eine fristlose Kündigung müsste dem Vermieter also zunächst ein Verschulden nachgewiesen werden. Sollte dies gelingen und der Vermieter für das Verhalten seiner Familienangehörigen eintreten müssen, wäre noch die Abwägung der gegenseitigen Interessen vorzunehmen. Man müsste bei Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu dem Ergebnis kommen, dass dem Mieter die Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist. Das sind alles in allem sehr viele Unwägbarkeiten. Dazu kommt, dass eine Fehleinschätzung für den Mieter beträchtliche Folgen haben könnte. Ob der Mieter zur fristlosen Kündigung berechtigt war, wird vielleicht erst Monate nach dem Auszug vor Gericht entschieden. Schließt sich das Gericht der Wertung des Mieters nicht an, würde dies zusätzlich zur Miete für eine neue Wohnung noch Mietzahlungen für 3 Monate nach dem Auszug aus der bisherigen Wohnung bedeuten und selbstverständlich auch Verfahrenskosten. Berücksichtigt man die Risiken, könnte sich die Bewertung der Unzumutbarkeit auf Mieterseite möglicherweise deutlich verändern.

LOLLLLLLLLLLLLL!!!!!!!!!!

wenn man nicht lesen kann, bitte einfach nur ruhig sein, denn ich meinte die Feuchtigkeit und schimmel in der wand!

weitergehend möchte ich darauf aufmerksam machen, dass der vermieter zur durchführung des bestimmungsgemäßen gebrauch vcerpflichtet ist! er kann sich also nicht davon freisprechen und muss den mieter der zur unruhe beiträgt entsprechend abmahnen, tut er dieses nicht, wie oben erwähnt, ist das eine pflichtverletzung und dieses berechtigt zu fristlosen kündigung, ist ähnlich wie bei ruhestörung beim mieter! Bitte beachten Sie, dass der nachbar dort die Hausordnung missachtet!
 
  • fristlose Kündigung Beitrag #6

jyk

Hallo,

habe mir gerade die §§ angeschaut. Kann das mit den Nachbarn ( eigene Kinder) aber nicht finden. Bitte nochmal um Aufklärung. Danke! :danke
 
  • fristlose Kündigung Beitrag #7

Insolvenzprofi

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Original von jyk
Hallo,

habe mir gerade die §§ angeschaut. Kann das mit den Nachbarn ( eigene Kinder) aber nicht finden. Bitte nochmal um Aufklärung. Danke! :danke


guck einfach mal unten ( Was kann man bei Nachbarschaftsstreitigkeiten unternehmen) hier bei dem Link, genau so wie ich oben es beschrieben habe,,,,

xxx.mieterverein-muenchen.de/mietrecht/Mietrechtsthemen/nachbarschaftsstreit.htm
 
  • fristlose Kündigung Beitrag #8

RMHV

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guck einfach mal unten ( Was kann man bei Nachbarschaftsstreitigkeiten unternehmen) hier bei dem Link, genau so wie ich oben es beschrieben habe,,,,

***.mieterverein-muenchen.de/mietrecht/Mietrechtsthemen/nachbarschaftsstreit.htm


Mietervereineine pfegen oftmal Wunschdenken als feststehende Tatsachen zu verkaufen. Wenn aber schon ein Mieterverein von einer theoretischen Möglichkeit zur fristlosen Kündigung spricht, wird man das vermutlich bei realistischer Betrachtungsweise als nahzu aussichtsloses Projekt ansehen können.

Es ist schon eine tolle Leistung, die Veröffentlichungen von Mietervereinen zu finden lol
 
  • fristlose Kündigung Beitrag #9

Insolvenzprofi

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Mietervereineine pfegen oftmal Wunschdenken als feststehende Tatsachen zu verkaufen.

Lollllll, da sitzen Anwälte, die sicherlich mehr ahnung haben als du! ausserdem müsstest du als immobilienprofi wissen, dass er schon allein dann zur fristlosen kündigung berechtigt ist, wenn der vermieter seine pflichten nach abmahnung nicht einhält! [Sorry, aber das musste ich kürzen. Für solche Diskussionen gibt es hier noch andere Unterforen--ADMIN--]
 
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