gast567
mir wurde eine fristlose kündigung gem § 543 bgb geschickt wegen zahlungsrückstand.
was ist wenn ich gleich morgen den rückstand begleiche, kann ich die kündigung aufhalten? oder muss es erst über gericht gehen?
ich hoffe jeman kann mir meine frage beantworten.
ich möchte nicht aus der wohnung raus.
was ist wenn ich gleich morgen den rückstand begleiche, kann ich die kündigung aufhalten? oder muss es erst über gericht gehen?
ich hoffe jeman kann mir meine frage beantworten.
ich möchte nicht aus der wohnung raus.