Telemark
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Hallo an das Competence Center
Ich hab mich gerade angemeldet, weil ich als Vermieter das Thema Heizungserneuerung angehen "muss".
Lage der Dinge:
Ich betreibe in meinem 4-Familienhaus eine Gasheizungsanlage, die bereits knapp 30 Jahre läuft und schnurrt wie ein Kätzchen vor dem Kamin.
Nun ist es ja so, dass (zumindest hier) diese Heizung spätestens nach 30 Jahren ausgetauscht werden muss.
Die alte Heizung ist eine Niedertemperatur-Gasheizung, die neue eine Gas Brennwert Heizung.
Aufgrund der derzeitigen Energiekrise drängt sich ein Austausch gerade jetzt auf, da ab 2024 ja mindestens 65% regenerative Energien dabei sein müssen.
Da ich weder die Dachfläche verfügbar habe, noch in meinem Vorgarten ein Windrad installieren darf und auch das Anlegen eines Wasserspeicher-Kraftwerkes nicht möglich ist,
muss ich heute schon an morgen denken. Also werde ich folgendes machen müssen:
Ich werde mir die bisher nötigen Prozente über 10% erneuerbare vom Lieferanten und die restlichen Punkte über eine Energieberatung holen. Damit sollte ich erstmal Ruhe haben.
Die Neue Heizung kann Gas, LNG und LPG, zur Not über eine Flaschengasanlage.
Die Leistung ist beauftragt, jetzt geht es mir um die Umlegung der Kosten.
Ich muss das ja 3 Monate vorher ankündigen - richtig?
Falls darin ein Formfehler nachweisbar ist, aber erst 9 Monate später umlegbar - richtig?
Ich weiß jetzt allerdings nicht, wie hoch die "eh-da Kosten" dabei berücksichtigt werden müssen, ich tausche die Heizung ja nicht zum Spaß, sondern weil ich dazu genötigt werde und weitere Kosten der Sanierung über Zufallsenergie ab 2024 nocheinmal enorme Mehrkosten bedeuten würden.
Ich sehe das jedenfalls im Moment als die einzige Möglichkeit, vorerst im Spiel zu bleiben, bis das Perpetum Mobile endlich auf den Markt kommt.
Es handelt sich doch um eine Modernisierung, auch wenn die Anlage schon alt ist oder?
Meine Mieter gehen bei jeder Kleinigkeit zum Mieterverein, das macht die Sache nicht einfach.
Die Kosten der Anlage liegen bei rund 25 k €, anteilig wären das rund 5 k€ pro vermieteter Einheit. Davon 8 % wären 400 € p.a..
Wie ist das dann mit der Kappungsgrenze von 3€/m2, ich hoffe, das ist auf die Monatsmiete bezogen und nicht auf die Jahresmiete.
Dazu kommt ja auch noch, dass möglicherweise die besondere Härte eingebracht wird.
Zusammengefasst folgendes:
Ist diese Moderniesierung überhaupt umlagefähig?
Wenn ja, mit welchen eh-da Kosten müsste ich ungefähr rechnen?
Wie ist das mit der Kappungsgrenze?
Wie sieht so ein Ankündigungsformular aus, gibt es da Beispiele, die ich als Leitfaden verwenden kann (gerne auch als PN)
Fragen über Fragen, aber vorab schon vielen Dank für eure Hilfe
Gruß Telemark
Ich hab mich gerade angemeldet, weil ich als Vermieter das Thema Heizungserneuerung angehen "muss".
Lage der Dinge:
Ich betreibe in meinem 4-Familienhaus eine Gasheizungsanlage, die bereits knapp 30 Jahre läuft und schnurrt wie ein Kätzchen vor dem Kamin.
Nun ist es ja so, dass (zumindest hier) diese Heizung spätestens nach 30 Jahren ausgetauscht werden muss.
Die alte Heizung ist eine Niedertemperatur-Gasheizung, die neue eine Gas Brennwert Heizung.
Aufgrund der derzeitigen Energiekrise drängt sich ein Austausch gerade jetzt auf, da ab 2024 ja mindestens 65% regenerative Energien dabei sein müssen.
Da ich weder die Dachfläche verfügbar habe, noch in meinem Vorgarten ein Windrad installieren darf und auch das Anlegen eines Wasserspeicher-Kraftwerkes nicht möglich ist,
muss ich heute schon an morgen denken. Also werde ich folgendes machen müssen:
Ich werde mir die bisher nötigen Prozente über 10% erneuerbare vom Lieferanten und die restlichen Punkte über eine Energieberatung holen. Damit sollte ich erstmal Ruhe haben.
Die Neue Heizung kann Gas, LNG und LPG, zur Not über eine Flaschengasanlage.
Die Leistung ist beauftragt, jetzt geht es mir um die Umlegung der Kosten.
Ich muss das ja 3 Monate vorher ankündigen - richtig?
Falls darin ein Formfehler nachweisbar ist, aber erst 9 Monate später umlegbar - richtig?
Ich weiß jetzt allerdings nicht, wie hoch die "eh-da Kosten" dabei berücksichtigt werden müssen, ich tausche die Heizung ja nicht zum Spaß, sondern weil ich dazu genötigt werde und weitere Kosten der Sanierung über Zufallsenergie ab 2024 nocheinmal enorme Mehrkosten bedeuten würden.
Ich sehe das jedenfalls im Moment als die einzige Möglichkeit, vorerst im Spiel zu bleiben, bis das Perpetum Mobile endlich auf den Markt kommt.
Es handelt sich doch um eine Modernisierung, auch wenn die Anlage schon alt ist oder?
Meine Mieter gehen bei jeder Kleinigkeit zum Mieterverein, das macht die Sache nicht einfach.
Die Kosten der Anlage liegen bei rund 25 k €, anteilig wären das rund 5 k€ pro vermieteter Einheit. Davon 8 % wären 400 € p.a..
Wie ist das dann mit der Kappungsgrenze von 3€/m2, ich hoffe, das ist auf die Monatsmiete bezogen und nicht auf die Jahresmiete.
Dazu kommt ja auch noch, dass möglicherweise die besondere Härte eingebracht wird.
Zusammengefasst folgendes:
Ist diese Moderniesierung überhaupt umlagefähig?
Wenn ja, mit welchen eh-da Kosten müsste ich ungefähr rechnen?
Wie ist das mit der Kappungsgrenze?
Wie sieht so ein Ankündigungsformular aus, gibt es da Beispiele, die ich als Leitfaden verwenden kann (gerne auch als PN)
Fragen über Fragen, aber vorab schon vielen Dank für eure Hilfe
Gruß Telemark