Fußboden - Sache des Mieters??

Diskutiere Fußboden - Sache des Mieters?? im Ausstattung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, ich bin ein bisschen ratlos im Moment. Vielleicht können Sie mir helfen!? Ich habe mir nun mehrere Wohnungen angesehen und eine gefällt...
  • Fußboden - Sache des Mieters?? Beitrag #1

Dragonlady

Hallo,

ich bin ein bisschen ratlos im Moment. Vielleicht können Sie mir helfen!?

Ich habe mir nun mehrere Wohnungen angesehen und eine gefällt mir gut vom Schnitt her usw..

Nun ist in der Wohnung im Schlaf- und Wohnzimmer KEIN Fußboden drin. Kein PVC, Teppich, Linoleum, Laminat, Parkett usw... ), sondern nur Estrich.
Nach Aussage der Vermieterin haben sie selber den Teppich weggemacht, weil der wohl nicht mehr so gut war.
Nun soll ich, wenn ich mich für die Wohnung entscheiden sollte, da in beiden Räumen einen Fußboden legen lassen. Entweder Teppich, Laminat oder anderes....

Auf meine Kosten?? Ist das richtig so?? Sorry, ich frage nur, weil ich das nicht weiß wer dafür zuständig ist. Aber das der Mieter das auf seine Kosten machen soll wenn kein Boden da ist, kommt mir komisch vor.
Wenn da nun ein Boden drin wäre z.b. Fliesen und ich wollte einen Teppich, ist das meine Sache, das ist klar, aber wenn nur Estrich liegt?? Das ist ja keine Grundlage...

Danke :o
 
  • Fußboden - Sache des Mieters?? Beitrag #2

Heizer

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Das kann der Vermieter so machen. Allerdings würde ich die Kosten dafür in der Perisverhandlung der Miete mit berücksichtigen und es im Übergabeprotokoll festhalten.
 
  • Fußboden - Sache des Mieters?? Beitrag #3

RMHV

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Original von Dragonlady
Wenn da nun ein Boden drin wäre z.b. Fliesen und ich wollte einen Teppich, ist das meine Sache, das ist klar, aber wenn nur Estrich liegt?? Das ist ja keine Grundlage...

Grundlage ist das Prinzip der Vertragsfreiheit. Es steht den Partein frei (innerhalb der gesetzlichen Grenzen) beliebige Vereinbarungen abzuschließen. Den Abschluss einer Vereinbarung einfach zu unterlassen ist Teil dieser Freiheit. Können sich die Beteiligten also nicht über die Bedingungen eines Mietvertrags einigen, wird eben kein Mietvertrag abgeschlossen und beide Seiten suchen weiter. So einfach ist das...
 
  • Fußboden - Sache des Mieters?? Beitrag #4

aspren01

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Am besten mit dem Vermieter mal ausgiebig die Problematik durchsprechen. Ich denke, dass es Sinn macht wenn der Vermieter die Boeden stellt. Ein Boden ist ja nicht wie ein Schrank den der Mieter bei Auszug wieder mitnehmen kann und in die naechste Wohnung stellen kann. Wenn Du den Boden selbst reinmachst, dann muss der Mietpreis auch dementsprechend angepasst werden. Da ein Mieter ja vielleicht schon nach ein paar Jahren wieder auszieht, muesste der Boden in kurzester Zeit abgeschrieben werden (somit waere die Mietreduzierung relativ hoch). Wird der Boden aber vom Vermieter uebernommen, dann kann er den Boden ueber 10-15 Jahren abschreiben - auch wenn er Mieterwechsel hat. Im Endeffekt ist das eine kostenguenstigere Loesung als wenn jeder Mieter wieder einen neuen Boden verlegen muss.
Versuche einfach Deinen Vermieter zu ueberzeugen, dass es die bessere Loesung waere, wenn er das uebernehmen wuerde. Ich bin eben der Meinung das Boeden Teil des Hauses sind wie eine Wand und eine Tuere. Was waere das denn fuer einen Service, wenn man dem Mieter nur noch die blossen Waende zur Verfuegung stellen wuerde ... :stupid
 
  • Fußboden - Sache des Mieters?? Beitrag #5

Frostkoeddel

Hallo ,

ist gar kein Belag drin, also nur Estrich muß zumindest PVC. reingelgt werden.

Wenn du als Mieter Teppich oder PVC reinlegst kannst du den auch wieder mit rausnehmen.
Bei Laminat oder z.b. Fliesen legen sieht die Sache schon ein wenig anders aus wegen den Türen, die evtl. gekürzt werden müßen. Das heißt ziehst du wieder raus und hast die Türen gekürzt mußt du sie wieder in den original Zustand versetzen, also auf deine Kosten. Ich wäre da also einwenig vorsichtig.
Aber verhandel mit dem Vermieter, am besten schriftlich wenn du größere Einrichtungen/ Veränderungen machen willst. Legst du Laminat/ Fliesen mit seiner Einwilligung (besser schriftlich) muß er auch später einen Abstand zahlen, weil er ja dadurch eine Werterhöhung hast. denn ohne Einwilligung des Vermieters kann es sein das du nichts bekommst.
Gruß
 
  • Fußboden - Sache des Mieters?? Beitrag #6

Capo

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ist gar kein Belag drin, also nur Estrich muß zumindest PVC. reingelgt werden.

Wer sagt das? PVC oder sonst ein Belag muss nicht rein.
 
  • Fußboden - Sache des Mieters?? Beitrag #7

RMHV

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Original von Frostkoeddel
Hallo ,

ist gar kein Belag drin, also nur Estrich muß zumindest PVC. reingelgt werden.
Dies wurde von Capo schon zutreffend kommentiert.

Legst du Laminat/ Fliesen mit seiner Einwilligung (besser schriftlich) muß er auch später einen Abstand zahlen, weil er ja dadurch eine Werterhöhung hast. denn ohne Einwilligung des Vermieters kann es sein das du nichts bekommst.
Gruß

Dieser Teil ist allerdings auch nicht besser...
Wenn es nicht ausdrücklich vereinbart ist, muss der Vermieter nur dann einen Abstand für Mietereinbauten zahlen, wenn er das Wegnahmerecht des Mieters abwenden will. Ob es Geld gibt, ist die freie Entscheidung des Vermieters.
Will der Vermieter nichts bezahlen, kann der Mieter nur noch hoffen, dass der Vermieter bei der Genehmigung ausdrücklich auf den Rückbau verzichtet hat. Gibt es keinen Rückbauverzicht könnte der Vermieter, mögliche Werterhöhung hin oder her, die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verlangen.
In der Erlaubnis des Vermieters zu irgendwelchen Mietereinbauten kann in der Regel kein Rückbauverzicht gesehen werden.
 
  • Fußboden - Sache des Mieters?? Beitrag #8

Jerry

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An und für sich ist die Vermietung mit "nacktem Boden" nicht die schlechteste aller Varianten: Oft genug kommt es vor, dass man als Mieter eine Wohnung übernehmen muss, in der alter Teppichboden liegt - eben weil er dazugehört. Das ist doppelt schlecht, denn einerseits weiss man nicht, wie pfleglich damit umgegangen wurde (Belastungen, Abnutzung... ich zaudere vor dem Begriff "Siff") und andererseits kann man einen Bestandteil der Mietsache auch nicht mal eben so rausreissen und entsorgen - ist aus welchem Grund auch immer der neue Belag Geschmackssache, geringwertig oder weiss der Geier was, hat man den schönsten Stress mit dem Vermieter.

Ich mag die Variante mit dem "nackten" Estrich bzw. Dielenfussboden lieber. Der Mieter kann selbst entscheiden, welchen Belag er drin haben möchte. Ist es ein leicht entfernbarer Belag (schwimmend verlegtes Parkett/Laminat, PVC, Teppichboden ohne flächige Verklebung) kann's fast egal sein, was der Mieter rein macht, weil der nächste Mieter wieder selbst entscheiden kann. Nur Fliesen wären ein Thema, und die gehen nur bei Estrich (die Flexfliesen für Verklebung auf Diele sind m.E. noch nicht erfunden *G*)

Es ist möglich und evtl. auch sinnvoll, sich mit dem Vermieter über einen "bleibenden", ggfs. auch "aufwertenden" Bodenbelag unter finanzieller Beteiligung des Vermieters zu unterhalten. Selbst Laminat (beliebt, rel. leicht verlegt und kostengünstig) kommt dafür in Frage, Teppichboden ist aus den schon genannten Gründen allerdings eher unattraktiv (oder anders: Laminat, Parkett, ggfs. auch PVC würde ich als Vermieter anteilig mittragen, Teppichboden definitiv nicht).

Wie schon richtig gesagt wurde: Zahlt der Vermieter einen Anteil, ist das mit dem Mitnehmen bei Auszug nicht mehr möglich (ist ja auch i.d.R. nicht gewollt). Zahlt er ihn nicht, kannst Du verpflichtet werden, das Zeugs wieder rauszureissen (oder es freut sich ein finanziell unbeteiligter Vermieter).

Nicht unbedingt schön aber ist so,

Jerry
 
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