Gärtnerkosten um 200% gestiegen

Diskutiere Gärtnerkosten um 200% gestiegen im Gartenpflege Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo, habe in meiner Nebenkostenabrechnung den Posten "Gärtner" der 2003 noch 60,80 Euro-, im Jahre 2005 81,94 Euro und nun 2006 mit einer...
  • Gärtnerkosten um 200% gestiegen Beitrag #1

StudentMS

Hallo,

habe in meiner Nebenkostenabrechnung den Posten "Gärtner" der 2003 noch 60,80 Euro-, im Jahre 2005 81,94 Euro und nun 2006 mit einer Erhöhung von knapp 200 % auf 243,95 Euro veranschlagt ist.
Mein Mietvertrag sieht § 6 Betriebskosten (mit Hinweis aus Anlage 3 zu § 27 BetriebskostenVO) kosten für die Gartenpflege vor. Die Spalte wo die Summe eingetragen werden soll ist nicht ausgefüllt (ebenso alle anderen Spalten: Zentrale Beheizung... Wasser, Entwässerung......) Am Ende ist allerdings unter dem Punkt Summe der Vorauszahlungen 173 DM eingetragen. Wenn der Vermieter meint, es muss im Garten nun Marmor verlegt werden und teuerste Pflanzen gepflanzt werden muss ich das dann als vollendete Tatsache auch jeweils mit der Nebenkostenabrechnung zahlen.
Im vorliegenden Fall handelte es sich wohl um Kosten, die durch die Beseitigung eines Baumes entstanden sind. Allerdings muss ich hinzufügen, dass der Garten nur ein eingezäunter Vorgarten ist, der mir in der Dachwohnung nicht mal eine grüne Aussicht bringt.
 
  • Gärtnerkosten um 200% gestiegen Beitrag #2

StudentMS

Meine Frage,
ist das Verhalten des Vermieters so rechtmäßig und muss ich die Kosten für die Baumbeseitigung zahlen? Das würde doch bedeuten, dass derjenige, der gerade dort für kurze Zeit zur Miete woht, die Kosten für eine Gartenumgestaltung zahlt, die meiner Meinung nach wenn überhaupt nach Absprache erfolgen kann oder durch Rücklagen des Vermieters finanziert werdem muss.

Vielen Dank für alle Hinweise!
 
  • Gärtnerkosten um 200% gestiegen Beitrag #3

Capo

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Die Gartenumgestaltung gehört zu den BK, nicht so die Baumfällung, sondern der regelmäßige Rückschnitt. Die Neuanschaffung der Pflanzung ist Vermitersache, nicht so der austausch.

Der Gärtner hat normalerweise einen langjährigen Vertrag, so dass die Kosten gleich bleiben und nur alle 5 Jahre (zB) angepasst werden.

Der Vorgarten ist ja nicht so wichtig, den kann der Vermieter schon zum Schandfleck und Tummelplatz für Ratten verkommen lassen. :eek

Gehe zum Vermieter und lass dir den Vertrag für den Gärtner vorlegen. Dann klärt sich das.
 
  • Gärtnerkosten um 200% gestiegen Beitrag #4

RMHV

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Original von capo
Die Gartenumgestaltung gehört zu den BK, nicht so die Baumfällung, sondern der regelmäßige Rückschnitt. Die Neuanschaffung der Pflanzung ist Vermitersache, nicht so der austausch.

Der Gärtner hat normalerweise einen langjährigen Vertrag, so dass die Kosten gleich bleiben und nur alle 5 Jahre (zB) angepasst werden.

Zumindest bis zum Beweis des Gegenteils betrachte ich die Kosten für Baumfällungen als umlagefähige Betriebskosten.

Betriebskostenverordnung
§ 2 Aufstellung der Betriebskosten
Betriebskosten im Sinne von § 1 sind:
...
10. die Kosten der Gartenpflege,
hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, ...;


Daraus kann ich nicht erkennen, dass einzelne Maßnahmen von der Umlage ausgeschlossen wären.

Eine Pauschalvergütung für den Gärtner ist sicher die Variante, die genau diese Diskussion überflüssig macht. Trotzdem gibt es keinen zwingenden Grund, dass es einen Vertrag mit einem Gärtner und eine Pauschalvergütung geben müsste. Es kann jederzeit auch nach Einzelleistungen abgerechnet werden.
Dass dabei auch beträchtliche Abweichungen zum Vorjahresergebnis entstehen können, liegt in der Natur der Sache. Letztlich hat der Mieter Pech gehabt, den es zufällig trifft.
 
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