sonnenstern228
Gästehaus im Grünen: Für den Fiskus ein rotes Tuch Nicht absetzbar - Betrieb zu weit weg
Wenn es um den Steuerabzug von Betriebskosten geht, können Finanzämter und -gerichte schon mal kleinlich sein.
So hat das Finanzgericht Niedersachsen jetzt klar gestellt, dass ein Unternehmer Ausgaben für ein Gästehaus, das zu weit entfernt von seinem Betrieb liegt, nicht absetzen kann. Die Richter sahen es dabei schon als schädlich an, dass die Herberge zur Unterbringung von Geschäftskunden 12 km von der Firma entfernt war und beide Orte durch einen See voneinander getrennt wurden. Sie gaben damit dem Finanzamt recht, dass die Kosten nicht anerkennen wollte. Zwar könne die Unterhaltung eines Gästehauses betrieblich veranlasst sein, so das Gericht. Der Steuerabzug setze aber voraus, dass das Haus am Ort der Firma gelegen sei. "Ort" meine dabei nicht dieselbe Gemeinde. Es müsse jedoch eine räumliche und verkehrstechnische Einheit bestehen. FG Niedersachsen, Az.: 6 K 306/01
Wenn es um den Steuerabzug von Betriebskosten geht, können Finanzämter und -gerichte schon mal kleinlich sein.
So hat das Finanzgericht Niedersachsen jetzt klar gestellt, dass ein Unternehmer Ausgaben für ein Gästehaus, das zu weit entfernt von seinem Betrieb liegt, nicht absetzen kann. Die Richter sahen es dabei schon als schädlich an, dass die Herberge zur Unterbringung von Geschäftskunden 12 km von der Firma entfernt war und beide Orte durch einen See voneinander getrennt wurden. Sie gaben damit dem Finanzamt recht, dass die Kosten nicht anerkennen wollte. Zwar könne die Unterhaltung eines Gästehauses betrieblich veranlasst sein, so das Gericht. Der Steuerabzug setze aber voraus, dass das Haus am Ort der Firma gelegen sei. "Ort" meine dabei nicht dieselbe Gemeinde. Es müsse jedoch eine räumliche und verkehrstechnische Einheit bestehen. FG Niedersachsen, Az.: 6 K 306/01