Helena
Hallo,
hoffe mein Posting ist hier richtig. Es ist etwas kompliziert, da nicht nur Steuerrecht sondern auch Unterhaltsrecht berücksichtigt werden muß.
Also, wir haben gerade die Möglichkeit ein Haus zu kaufen. Eine Wohnung ist vermietet, die andere würden wir selbst nutzen.
Ich selber bin in Elternzeit, also keine Einkünfte. Das Geld für das Haus würden wir von den Eltern meines Partners ( darlehensweise? ) bekommen.
Mein Partner kann nicht Besitzer oder Vermieter werden, da er als Unterhaltszahler ( absoluter Mangelfall ) nochmal kräftig draufzahlen müßte.
Kaufpreis ( nur das Haus ) = 55.000€
Wohnung 1 = 85m²
Wohnung vermietet = 55m²
Miete = 230€ + 70€ NK { bei uns gibt es keinen Mietspiegel, Miete liegt aber deutlich unter Vergleichsmiete für andere Wohnungen }
Frage : Wie sieht es mit der Eigenheimzulage aus??? Kann ich die mit unseren Kinder beantragen???? Bin in Elternzeit, also kein Einkommen. Partner geht nicht, weil er die Eigenheimzulage dann gleich seiner Exfrau auszahlen muß!
Bekommen wir überhaupt noch Eigenheimzulage, da eine Wohnung vermietet ist?????
Wie sieht es mit Steuern oder so aus? Hatte vor mich in der Elternzeit selbständig zu machen ( nebenberuflich ). Läßt sich das steuerlich vereinbaren???? Zahle bereits freiwillig Krankenversicherung. Kann mir die Miete steuerlich zum Verhängnis werden???? Außerdem wird fast die komplette Kaltmiete dazu verwendet, das Darlehen der "Schwiegereltern " abzubezahlen.
Dumme Frage einer von Schwangerschaftsdemenz gezeichneten unwissenden Frau: Wenn ich nur Einkommen/ Einnahmen aus Vermietung habe, kann/ muß ich trotzdem eine Steuererklärung machen , oder?????
Wie verhält sich das beim Erziehungsgeld??? Zweites Kind kommt im Frühjahr.
Sorry, für die vielen ( dummen ? ) Fragen!!!!!
Danke für eine Antwort.
Grüße, Helena
hoffe mein Posting ist hier richtig. Es ist etwas kompliziert, da nicht nur Steuerrecht sondern auch Unterhaltsrecht berücksichtigt werden muß.
Also, wir haben gerade die Möglichkeit ein Haus zu kaufen. Eine Wohnung ist vermietet, die andere würden wir selbst nutzen.
Ich selber bin in Elternzeit, also keine Einkünfte. Das Geld für das Haus würden wir von den Eltern meines Partners ( darlehensweise? ) bekommen.
Mein Partner kann nicht Besitzer oder Vermieter werden, da er als Unterhaltszahler ( absoluter Mangelfall ) nochmal kräftig draufzahlen müßte.
Kaufpreis ( nur das Haus ) = 55.000€
Wohnung 1 = 85m²
Wohnung vermietet = 55m²
Miete = 230€ + 70€ NK { bei uns gibt es keinen Mietspiegel, Miete liegt aber deutlich unter Vergleichsmiete für andere Wohnungen }
Frage : Wie sieht es mit der Eigenheimzulage aus??? Kann ich die mit unseren Kinder beantragen???? Bin in Elternzeit, also kein Einkommen. Partner geht nicht, weil er die Eigenheimzulage dann gleich seiner Exfrau auszahlen muß!
Bekommen wir überhaupt noch Eigenheimzulage, da eine Wohnung vermietet ist?????
Wie sieht es mit Steuern oder so aus? Hatte vor mich in der Elternzeit selbständig zu machen ( nebenberuflich ). Läßt sich das steuerlich vereinbaren???? Zahle bereits freiwillig Krankenversicherung. Kann mir die Miete steuerlich zum Verhängnis werden???? Außerdem wird fast die komplette Kaltmiete dazu verwendet, das Darlehen der "Schwiegereltern " abzubezahlen.
Dumme Frage einer von Schwangerschaftsdemenz gezeichneten unwissenden Frau: Wenn ich nur Einkommen/ Einnahmen aus Vermietung habe, kann/ muß ich trotzdem eine Steuererklärung machen , oder?????
Wie verhält sich das beim Erziehungsgeld??? Zweites Kind kommt im Frühjahr.

Danke für eine Antwort.
Grüße, Helena