Yumi
Heute haben wir einen Brief von unserer Hausverwaltung bekommen, in dem zu einer Sonder-Eigentümerversammlung eingeladen wurde, in der geklärt werden woll, was mit den auf dem Grundstück befindlichen Garagen passieren soll.
Die Hausverwaltung hat Renovierungsvorschläge parat: Für ÜBER 75.000 Euronen (!!!) - das ist die gesamte Instandhaltungsrücklage - sollen die dämlichen Dinger (14 Stück) abgerissen und neu gebaut werden, denn laut Gutachten der Wohnungsverwaltung sind sie irreparabel beschädigt.
Nun haben wir mal in die Teilungserklärung geguckt und dabei festgestellt, dass diese Garagen eigentlich Teileigentum, also Sondereigentum sind - aber niemand weiß, wem sie eigentlich gehören, und sie sind auch nicht vermietet, stehen dauerhaft leer.
Kann es sein, dass die Garagen als Sondereigentum irgendwann ins Gemeinschaftseigentum übergegangen sind?
Und wenn sie Sondereigentum sind: Mal ganz abgesehen davon, dass die Eigentümerversammlung das erst beschließen muss, inwieweit ist eine Gemeinschaft überhaupt verpflichtet, für die Instandhaltung der Garagen aufzukommen, wenn diese an sich nicht mehr nutzbar sind?
Bei Fassade, Rohrleitungen etc. spielt ja gemeinsames Interesse mit - aber die Garagen als Teileigentum nützen doch tatsächlich nur einigen Wenigen. Muss da wirklich die gesamte Gemeinschaft für die Instandsetzung sorgen?
Die Hausverwaltung hat Renovierungsvorschläge parat: Für ÜBER 75.000 Euronen (!!!) - das ist die gesamte Instandhaltungsrücklage - sollen die dämlichen Dinger (14 Stück) abgerissen und neu gebaut werden, denn laut Gutachten der Wohnungsverwaltung sind sie irreparabel beschädigt.
Nun haben wir mal in die Teilungserklärung geguckt und dabei festgestellt, dass diese Garagen eigentlich Teileigentum, also Sondereigentum sind - aber niemand weiß, wem sie eigentlich gehören, und sie sind auch nicht vermietet, stehen dauerhaft leer.
Kann es sein, dass die Garagen als Sondereigentum irgendwann ins Gemeinschaftseigentum übergegangen sind?
Und wenn sie Sondereigentum sind: Mal ganz abgesehen davon, dass die Eigentümerversammlung das erst beschließen muss, inwieweit ist eine Gemeinschaft überhaupt verpflichtet, für die Instandhaltung der Garagen aufzukommen, wenn diese an sich nicht mehr nutzbar sind?
Bei Fassade, Rohrleitungen etc. spielt ja gemeinsames Interesse mit - aber die Garagen als Teileigentum nützen doch tatsächlich nur einigen Wenigen. Muss da wirklich die gesamte Gemeinschaft für die Instandsetzung sorgen?