Susanne
Guten Morgen. Ich würde gerne wissen ob es bei Garagenmietverträgen eine besondere Kündigungszeit gibt. Unser aktueller Mietvertrag aus dem Jahr 2001, beinhaltet noch eine Kündigungszeit von 3 Monaten. Nun ziehen wir in eine andere Stadt, der Viermieter besteht jedoch auf die Einhaltung der 3 Monate Kündigungsfrist. Nun fragt Ihr Euch bestimmt weshalb wir nicht vor 3 Monaten gekündigt haben. Nun wir haben es „verpennt“. Aus diesem Grunde haben wir erst vor 2 Monaten gekündigt, unter Angabe er Gründe.
Darf man hier „Nachmieter“ finden, und ist dann „Fein“ draußen. Vielen Dank für nützliche Infos, sagt Susanne
Darf man hier „Nachmieter“ finden, und ist dann „Fein“ draußen. Vielen Dank für nützliche Infos, sagt Susanne