Garagenmietvertrag / besondere Kündigungszeiten ?

Diskutiere Garagenmietvertrag / besondere Kündigungszeiten ? im Mietvertrag über Stellplätze Forum im Bereich Mieter- und Vermieterforum; Guten Morgen. Ich würde gerne wissen ob es bei Garagenmietverträgen eine besondere Kündigungszeit gibt. Unser aktueller Mietvertrag aus dem Jahr...
  • Garagenmietvertrag / besondere Kündigungszeiten ? Beitrag #1

Susanne

Guten Morgen. Ich würde gerne wissen ob es bei Garagenmietverträgen eine besondere Kündigungszeit gibt. Unser aktueller Mietvertrag aus dem Jahr 2001, beinhaltet noch eine Kündigungszeit von 3 Monaten. Nun ziehen wir in eine andere Stadt, der Viermieter besteht jedoch auf die Einhaltung der 3 Monate Kündigungsfrist. Nun fragt Ihr Euch bestimmt weshalb wir nicht vor 3 Monaten gekündigt haben. Nun wir haben es „verpennt“. Aus diesem Grunde haben wir erst vor 2 Monaten gekündigt, unter Angabe er Gründe.
Darf man hier „Nachmieter“ finden, und ist dann „Fein“ draußen. Vielen Dank für nützliche Infos, sagt Susanne
 
  • Garagenmietvertrag / besondere Kündigungszeiten ? Beitrag #2

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hi erstmal, leider musst du die frist einhalten, denn da es sich bei garagen um gewerbenutzung handelt, sind die fristen frei vereinbar,,, die 3 monate sind demnach vertragsbindend, aber hier ein tipp, hänge doch ein schild aus für einen nachmieter, dann kann er dir den 1 monat bezahlen, sozusagen als untermietverhältnis... ;) hoffe geholfen zu haben
 
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