wolle
Dieser Vertragsvordruck erlaubt die einfache Vermietung von Garagen kurz und bündig.
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Original von Andy027
Ja.
Begründung: in §14 UStG stehen die Befreiungen - so unter Nr. 12 die Befreiung von der USt für Mietverträge über Grund und Boden (und was darauf steht).
Zitat "Nicht befreit sind die Vermietung von ...die Vermietung von Plätzen zum Abstellen von Fahrzeugen..."
Kannst aber auch einen Steuerberater Deines Vertrauens befragen ;-)
Sogar Gewerbesteuer könnte fällig werden. Da es aber gewisse Grenzwerte gibt, kannst Du Dich (auf Antrag) von diesen Steuern auch befreien lassen.
Viele Grüße
Andy027
Original von Andy027
Ich Dummerle
Ich meinte natürlich §4 UStG
(ich arbeite zuviel mit dem 14er, das färbt wohl ab![]()
Original von alexis
Ich denke daß hierfür ein anderer Mietvertrag erforderlich ist, damit diese höheren Werte u. U. anders versichert werden ?
Was meint Ihr ?
Danke
Alexis
Muss bei der Garagenvermietung die MwSt angegeben werden? Wäre neu![]()