Garagentor/Aufzug

Diskutiere Garagentor/Aufzug im Aufzug Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Wie ist es denn mit Wartungskosten für das Garagentor und Haftpflichtversicherung für die Verwaltungsbeiräte (dasses so etwas gibt, habe ich ja...
  • Garagentor/Aufzug Beitrag #1

Andy027

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Wie ist es denn mit Wartungskosten für das Garagentor und Haftpflichtversicherung für die Verwaltungsbeiräte (dasses so etwas gibt, habe ich ja vorher auch nicht gedacht, aber bei dem Anwesen jetzt, da erhalten die sogar eine gewisse "Vergügung"?
Lassen sich die umlegen auf die Mieter oder muß ich auf den ganzen Kosten als Eigentümer selber sitzen bleiben (die Verwalterkosten sind ja schon happig!) ???

:gehtnicht
:motzki
:glas

[Edit von DiplomHM / Anlass: neues Thema erstellt]
 
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  • Garagentor/Aufzug Beitrag #2

DiplomHM

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RE: Nebenkosten & Betriebskosten - Diese Angaben sollten Sie immer prüfen

Wartungskosten für das Garagentor ist anteilig umlegbar, aber nur auf die Mieter, die auch in die Garage fahren bzw. einen Stellplatz haben. Und sofern es im Mietvertrag vereinbart ist!

Haftpflicht für Verwaltungsbeiräte??? Was ist denn damit gemeint?
 
  • Garagentor/Aufzug Beitrag #3

Capo

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Ich denke mal, wenn die Beiräte Mist bauen, zahlt die Versicherung ;)
Wie bei den Manager-Versicherungen ...
 
  • Garagentor/Aufzug Beitrag #4

DiplomHM

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Umlegbar? Ich würde sagen: NEIN!
 
  • Garagentor/Aufzug Beitrag #5

Andy027

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Denke ich auch, daß sich die nicht umlegen lassen. Aber die Abrechnung von der Hausverwaltung ist schon witzig: die Garagenwartung ist auch unter der "Linie" ausgewiesen, also angeblich nicht umlagefähig (dachte ich mir aber, daß das deren Fehler war); und was die Haftpflichtversicherung für die Beiräge soll, frage ich mich selbst. Aber meiner Ansicht nach ist dort so eine Spezlwirtschaft und Vereinsmeierei, ich vertraue dem Verwaltungsbeirat nicht (mehr)...

Wo ich selbst wohne, bin ich auch Verwaltungsbeirat:
- keine Aufwandsentschädigung
- keine Haftpflichtversicherung
- keine Vereinsmeierei
Das ist ein Ehreamt und so handhabe ich es auch.

Viele Grüße
Andy027
 
  • Garagentor/Aufzug Beitrag #6
Martens

Martens

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moin Andy,

Eigentümergemeinschaften sind manchmal eigentümlich! :party

Zu den Fakten:
Wartungskosten der Aufzugsanlagen, Garagentore, Lüftungsanlagen, Klimaanlagen, Pools, Saunen, Fittneßräume usw. sind mMn nicht auf den Mieter umlagefähig.

Die Wartungskosten für die Heizung sind in der HKV ausdrücklich erwähnt, sonst aber nichts.

Haftpflichtversicherungen für Beiräte sind günstig und können sinnvoll sein.
Oftmals entscheiden die Beiräte Dinge, die zu haftungsrechtlichen Konsequenzen führen können. Gibt es dann noch Streit innerhalb der "Gemeinschaft", so ist eine Absicherung für die Beiräte schon sinnvoll.

Aufwandsentschädigung kenne ich auch von einigen WEG, das wird unterschiedlich gehandhabt.

Übrigens ist eine Aufwandsentschädigung kein Einkommen und steht auch im Einklang mit dem Ehrenamt Beirat.

Nicht alles, was einem ungewöhnlich vorkommt, muß immer ganz falsch sein...

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • Garagentor/Aufzug Beitrag #7

Andy027

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Hallo Martens,

vielen Dank für Deine Info.

Meine Auffassung war bislang, daß alle regelmäßig mit den vom Mieter zu nutzenden Einrichtungen (also auch Gemeinschaftseigentum) entstehenden Kosten auch auf den Mieter umlagefähig wären (wozu auch die meisten Wartungskosten gehören). Scheine da also nicht ganz richtig gelegen zu haben (gerade bei den Aufzügen - Wartung ist ja etwas anderes als Instandhaltung).

Aber Du erwähntest da eine "HKV" - worum handelt es sich da und kann man da etwas nachlesen?

Viele Grüße aus München
Andy027
 
  • Garagentor/Aufzug Beitrag #8

DiplomHM

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Original von Martens
Zu den Fakten:
Wartungskosten der Aufzugsanlagen, Garagentore, Lüftungsanlagen, Klimaanlagen, Pools, Saunen, Fittneßräume usw. sind mMn nicht auf den Mieter umlagefähig.

Die Wartungskosten für die Heizung sind in der HKV ausdrücklich erwähnt, sonst aber nichts.

Falsch! Wartungskosten sind umlegbar. Es sei denn, es handelt sich bei den Verträgen um sogenannte "Vollunterhaltungsverträgen". Darin sind meist Kosten für Wartung und Instandhaltung enthalten. Dann ist selbstverständlich der Teil für die Instandhaltung herauszunehmen. Aber Fakt ist: Wartungskosten für oben genannte Anlagen sind anteilig umlegbar.

Wobei es keinen Sinn macht, eine Laden im EG mit Aufzugskosten zu belasten, denn er nutzt diesen ja dann nicht! Es kommt also auch darauf an, wer nutzt es denn?!?

HKV = Heizkostenverordnung

BetrKV = Betriebskostenverordnung
 
  • Garagentor/Aufzug Beitrag #9
Martens

Martens

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ups,

natürlich, die reinen Wartungskosten für Aufzugsanlagen sind lt. BKV ebenfalls umlegbar, da war ich zu schnell, danke für den Hinweis.

Christian Martens
 
  • Garagentor/Aufzug Beitrag #10

Andy027

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Hallo DiplomHM,

vielen Dank für den Hinweis. Nachdem ich nochmal kurz überlesen habe, was in der BKV steht, erscheint es auch sinnvoller.

Wegen den Aufzugskosten (Strom/Wartung) kann ich aus Erfahrungswerten aber sagen, daß die tatsächlich auch auf die Mieter im EG umgelegt werden (obwohl durch diese nicht benutzt); stelle ich mir aber auch schwierig vor, den Stromanteil herauszurechnen und ist wohl aufwendiger, als einfach die Kosten auf alle Einheiten gleichmäßig zu verteilen.

(immer die Frage, was wirtschaftlich sinnvoller: verursachungsgerechte Kostenverrechnung oder minimaler Aufwand).

Viele Grüße
Andy027 :top
 
  • Garagentor/Aufzug Beitrag #11

DiplomHM

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@Andy027:
Wenn es einen Stromzähler für den Aufzug gibt, dann ist das kein Problem.
Ist kein Zähler vorhanden, dann belasten wir die Kosten für den "Allgemeinstrom" (einschl. Heizung, Beleuchtung, Aufzug, etc.) anteilig auf alle Mieter.

Die Mieter des EG werden aber dennoch nicht mit den Kosten für den Aufzug belastet. Der Umlageschlüssel ist natürlich dann für den Aufzug auch anders, z. B. Gesamtfläche 1. OG bis X. OG (also ohne EG)! Ist ja auch eine Art der "Verursachergerechten Umlage"! :zwinker
 
  • Garagentor/Aufzug Beitrag #12

Beluga

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Die Aufzugskosten hat auch die EG-Bewohner mitzutragen.
Es sei denn, in der Eigentümer-Gemeinschaftsordnung anders vereinbart wird.

Grund:
Beim Kauf/Anmietung wußte der EG-Bewohner bereit, dass es im Haus Aufzug gibt, der Kosten verursacht.
- so die Gerichtentscheidung. :wisper
 
  • Garagentor/Aufzug Beitrag #13

DiplomHM

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Hier geht es aber nicht um WEG-Kosten sondern um Betriebskosten im Sinne eines Mietverhältnisses!!!! Bitte nix durcheinander bringen!!!
 
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