Gartenarbeit in einer WEG

Diskutiere Gartenarbeit in einer WEG im WEG-Verwaltung Forum im Bereich Wohnungseigentum; Hallo Zusammen, ich bin in einer WEG mit insgesamt 3 Wohneinheiten bzw 3 Eigentümer. Wir verwalten die WEG selbst. Folgendes Problem: Ein...
  • Gartenarbeit in einer WEG Beitrag #1

nosec

Neuer Benutzer
Dabei seit
26.03.2023
Beiträge
3
Zustimmungen
0
Hallo Zusammen, ich bin in einer WEG mit insgesamt 3 Wohneinheiten bzw 3 Eigentümer. Wir verwalten die WEG selbst.

Folgendes Problem: Ein Eigentümer hat seine Wohnung schon mehre Monate nicht vermietet und steht leer. Die Gartenarbeit wird von den Mieter bzw. von den Eigentümer übernommen die in den Wohnungen wohnen. Jetzt ist der Eigentümer wo seine Wohung leer stehen hat, der Meinung das er den Garten nicht zu pflegen muss.

Wie seht das rechtlich aus?

Viele Grüße
 
  • Gartenarbeit in einer WEG Beitrag #2
Fremdling

Fremdling

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
14.08.2012
Beiträge
1.669
Zustimmungen
841
Wie seht das rechtlich aus?
Warum zuerst die Rechtsfrage?
a) Dann erledigen halt die beiden anderen Bewohner/Eigentümer die Gartenpflege bis zum nächsten willigen Mieter in der aktuell leerstehenden Wohnung allein.
b) Ehe rechtlich gestritten werden muss, böte sich noch ein Beschluss an, einen externen Gärtner kostenpflichtig mit der Gartenpflege zu beauftragen.
 
  • Gartenarbeit in einer WEG Beitrag #3

nosec

Neuer Benutzer
Dabei seit
26.03.2023
Beiträge
3
Zustimmungen
0
Hallo, das ist doch der Punkt. Es kann doch nicht sein das er sich seiner Pflichten als Eigentümer entzieht!? Es handelt sich hier um ca 2-3h Gartenarbeit alle 1-2 Wochen!

Ein Gärtner zu beauftragen der von seine Kosten zu bezahlen ist, habe ich ihm auch schon angeboten. Aber er reagiert auf das Thema Gartenarbeit garnicht.

deswegen die Frage nach dem Recht. Gibt es da keine Regelung?

Der Eigentümer ist allgemein sehr sehr schwierig .
 
  • Gartenarbeit in einer WEG Beitrag #4

Grimgerde

Benutzer
Dabei seit
09.10.2022
Beiträge
59
Zustimmungen
7
Wie seht das rechtlich aus?
Das kommt darauf an, was vertraglich vereinbart ist, wobei auch die Teilungserklärung ein Vertrag ist.

Deshalb ist entscheidend, falls der Garten Gemeinschaftseigentum ist, was zum Thema "Pflege/Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums" in der Teilungserklärung steht.

Unter Umständen gibt es dazu auch Beschlüsse der Eigentümerversammlung oder, bei drei Eigentümern, auch Vereinbarungen.
 
  • Gartenarbeit in einer WEG Beitrag #5
Fremdling

Fremdling

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
14.08.2012
Beiträge
1.669
Zustimmungen
841
Ein Gärtner zu beauftragen der von seine Kosten zu bezahlen ist, habe ich ihm auch schon angeboten. Aber er reagiert auf das Thema Gartenarbeit garnicht.
Ja wunderbar, dann beschließt Ihr halt, einen externen Gärtner zu beauftragen und setzt den Beschluss um. Nennt sich lösungsorientiertes Handeln mit dem Ziel: Gartenarbeit wird erledigt. Allerdings ist das ein Auftrag der WEG. Somit trägt auch die WEG die Kosten (nicht der "schwierige" allein).
Der Eigentümer ist allgemein sehr sehr schwierig .
Meines Wissens gibt es diesbezüglich keine rechtlichen Regelungen in Deutschland.
 
  • Gartenarbeit in einer WEG Beitrag #6

Grimgerde

Benutzer
Dabei seit
09.10.2022
Beiträge
59
Zustimmungen
7
Ja wunderbar, dann beschließt Ihr halt, einen externen Gärtner zu beauftragen und setzt den Beschluss um. Nennt sich lösungsorientiertes Handeln mit dem Ziel: Gartenarbeit wird erledigt. Allerdings ist das ein Auftrag der WEG. Somit trägt auch die WEG die Kosten (nicht der "schwierige" allein).
Alternativ könnte die WEG mit der Mehrheit der Koalition der Willigen beschliessen, dass jeder der drei Eigentümer ein Drittel der Gartenarbeiten zu erledigen hat.
Und dass jeder Eigentümer ein Wahlrecht hat, ob er seinen Anteil als Eigen- oder Fremdleistung erbringt.

Besser ist es natürlich, wenn bei drei Eigentümern informelle Absprachen genügen, und die dann auch gelebt werden.
 
  • Gartenarbeit in einer WEG Beitrag #7

Ferdl

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
14.09.2015
Beiträge
4.636
Zustimmungen
2.120
Ort
Westerwald
Ist das ein Gemeinschaftsgarten oder hat jeder ein eigenes Abteil?
 
  • Gartenarbeit in einer WEG Beitrag #8

nosec

Neuer Benutzer
Dabei seit
26.03.2023
Beiträge
3
Zustimmungen
0
Es handelt sich um ein Gemeinschaftsgarten.
 
  • Gartenarbeit in einer WEG Beitrag #9

Ferdl

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
14.09.2015
Beiträge
4.636
Zustimmungen
2.120
Ort
Westerwald
Dann gibt es aus meiner Sicht drei Möglichkeiten,
den einfachsten, die beiden willigen Parteien erledigen die Arbeit,
den der teuren Vernunft, ein Gärtner erledigt die Arbeit komplett,
den der vermeintlichen Gerechtigkeit, den Rechtsweg.
Mit 1 kann man sich gut helfen, mit 2 hat man den Ärger dauerhaft von der Backe, mit 3 hat man nachhaltig Freu(n)de, aber nicht den Garten gepflegt.
 
  • Gartenarbeit in einer WEG Beitrag #11

Ferdl

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
14.09.2015
Beiträge
4.636
Zustimmungen
2.120
Ort
Westerwald
Kommt darauf an was vereinbart ist, aber streiten kann man auch ohne Rechtsgrund. Kommt halt nix positives bei raus...
 
  • Gartenarbeit in einer WEG Beitrag #12
Fremdling

Fremdling

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
14.08.2012
Beiträge
1.669
Zustimmungen
841
Kommt darauf an was vereinbart ist, …
Ob wir davon je erfahren werden?
Bin erst mal hier raus, denn Du hast es ja mit Deinem „Dreisatz“ bereits glasklar und (m.E. final) auf den Punkt gebracht.
:wink
 
  • Gartenarbeit in einer WEG Beitrag #13

Fischlaker

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
12.07.2016
Beiträge
109
Zustimmungen
56
Die WEG kann mit der Mehrheit beschliessen, dass jeder der drei Eigentümer im Wechsel die Gartenarbeiten zu erledigen hat. Zeitraum, z.B. alle 2 Wochen, kann mit beschlossen werden.
Jeder Eigentümer hat allerdings ein Wahlrecht , ob er seinen Anteil als Eigen- oder Fremdleistung erbringt bzw. im Mietvertrag auf den Mieter delegiert. ( Wenn der Mieter dann nichts macht ist trotzdem der Eigentümer in der Bringschuld der Leistung ) Eine Firma beauftragen für alle Arbeiten geht mit Mehrheit nicht.
 
  • Gartenarbeit in einer WEG Beitrag #15

RMHV

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
16.07.2005
Beiträge
3.910
Zustimmungen
186
Die WEG kann mit der Mehrheit beschliessen, dass jeder der drei Eigentümer im Wechsel die Gartenarbeiten zu erledigen hat. Zeitraum, z.B. alle 2 Wochen, kann mit beschlossen werden.
Ein derartiger Beschluss wäre nichtig...
Die Wohnungseigentümer sind per Gesetz lediglich zur Beteiligung an den Kosten der Gemeinschaft verpflichtet. Für die Begründung einer Tätigkeitsverpflichtung fehlt der Gemeinschaft die Beschlusskompetenz. Eine Tätigkeitsverpflichtung könnte allenfalls durch eine Vereinbarung geschaffen werden.
 
  • Gartenarbeit in einer WEG Beitrag #16

Grimgerde

Benutzer
Dabei seit
09.10.2022
Beiträge
59
Zustimmungen
7
Ein derartiger Beschluss wäre nichtig...
Die Wohnungseigentümer sind per Gesetz lediglich zur Beteiligung an den Kosten der Gemeinschaft verpflichtet. Für die Begründung einer Tätigkeitsverpflichtung fehlt der Gemeinschaft die Beschlusskompetenz.
Das würde ich in Zweifel ziehen.

Ein Beschluß, der die Eigentümer zur Zahlung eines Gärtners verpflichtet, und der es ihnen gleichzeitig anheim stellt, die Arbeit als Eigenleistung zu erbringen, wäre wirksam.

Ein Beschluß, der sie zur Arbeit verpflichtet, wäre hingegen nichtig.
 
Thema:

Gartenarbeit in einer WEG

Gartenarbeit in einer WEG - Ähnliche Themen

Mieter lässt Garten verwildern: Liebe Community, wir sind Eigentümer eines Hauses mit zwei Mietparteien. Eine der Wohnungen stand vom letzten Sommer bis jetzt leer wegen...
Umlage direkt verursachter Verwaltungskosten, z.B. bei Ruhestörung: Liebe Community, wir suchen Rat für den folgenden Fall: - Wir sind Eigentümer einer Wohneinheit in einem 10 Parteien MFH - Die Mieter der...
Immobilienverkauf innerhalb der Familie: Hallo zusammen, Ich bräuchte eine Info, wie man am besten mit folgender Situation umgeht: Ich besitze eine Eigentumswohnung. Aktueller Wert 360...
Sondereigentumsverwaltungsvertrag: zwei Wohnungen zum Preis von einer?;): Schönen guten Tag, ich hatte bisher zwei SEV-Verträge für zwei Wohnungen in einer WEG. Jetzt erhöht die Verwaltung ab 1.1.2023 die Preise und...
Gartenpflege, Mülltonnen: Hallo, ich habe da folgende Fragen. Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus in einer der 2 DG Wohnung dort. Es sind insgesamt 6 Mietparteien im Haus...
Oben