Gartenarbeit

Diskutiere Gartenarbeit im Gartenpflege Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo, die Mieter und wir haben uns darauf geeinigt, dass jede Partei 1x wöchentlich einen Bereich des gemeinsam genutzten Gartens mäht (mit einem...
  • Gartenarbeit Beitrag #1

eva

Hallo,
die Mieter und wir haben uns darauf geeinigt, dass jede Partei 1x wöchentlich einen Bereich des gemeinsam genutzten Gartens mäht (mit einem Rasenmäher, den wir zur Verfügung stellen). Nur leider klappt das nicht so ganz - mit viel Glück wird der Mieter-Gartenanteil (ca. 200qm) alle 3-4 Wochen gemäht. Gibt es eine Möglichkeit, die Miete zu erhöhen (wenn wir die Fläche wieder selber mähen) und welcher Preis wäre da angemessen? Über Antworten würde ich mich freuen!
 
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  • Gartenarbeit Beitrag #2

Chris

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Hallo Eva. :wink

Das hört sich so an, als wäre das eine freiwillige Leistung. Steht im Mietvertrag drinn, dass die Mieter den Rasen mähen müssen? Wenn nicht, dann sind die ja auch nicht verpflichtet, es zu tun.
Wenn du den Garten wieder selber mähst, dann kannst du die Miete nicht erhöhen.
Steht im Mietvertrag, dass die Mieter den Garten nutzen dürfen?
 
  • Gartenarbeit Beitrag #3

Capo

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Das ist wie die Hausreinigung. Wenn der Garten für alle gemeinsam nutzbar ist und ihr einen Pflegevertrag einer Firma habt, dann können diese Kosten umgelegt werden. Mit der Miete selbst hat das nichts zu tun.
 
  • Gartenarbeit Beitrag #4

eva

Original von Chris
Steht im Mietvertrag drinn, dass die Mieter den Rasen mähen müssen? Wenn nicht, dann sind die ja auch nicht verpflichtet, es zu tun.
Nur kurz erklärt: es handelt sich um ein 2-Familienhaus. Wir haben die obere Wohnung jetzt zum ersten Mal vermietet und sind deshalb ziemliche Laien :shame
Bisher war ich der Meinung, dass Mieter sich an der Pflege der gemeinsam genutzten Aussenanlage in irgendeiner Form beteiligen müssen.
Original von Chris
Steht im Mietvertrag, dass die Mieter den Garten nutzen dürfen?
Nein, das haben wir nicht festgelegt. Sie tun es allerdings (leider wird er als Hundeklo benutzt, aber das ist ein anderes Thema...). Es handelt sich bei dieser Fläche um den eingezäunten Hofplatz, an den die Haustüren zu den beiden Wohnungen angrenzen. Auch die PKWs stehen dort (in Garage bzw. Carport).
Mir kommt es in erster Linie darauf an, die noch recht jungen Leute in die Pflicht zu nehmen, denn wir haben eine mündliche Absprache getroffen, dass der Rasen 1x pro Woche von den Mieter gemäht wird. Jetzt bin ich einfach auf der Suche nach einem leichten Druckmittel :wisper Und Geld bewirkt da schon einiges :D
 
  • Gartenarbeit Beitrag #5

eva

Original von capo
Das ist wie die Hausreinigung. Wenn der Garten für alle gemeinsam nutzbar ist und ihr einen Pflegevertrag einer Firma habt, dann können diese Kosten umgelegt werden. Mit der Miete selbst hat das nichts zu tun.
Natürlich haben wir bei dieser Fläche (ca. 200qm) keinen Pflegevertrag :zwinker
Können wir denn unsere eigene Arbeitszeit inkl. Abschreibung des Mähers nicht irgendwie anrechnen? (s. bitte auch meine Antwort oben).
 
  • Gartenarbeit Beitrag #7

Chris

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:wink Eva.

Mündliche Absprachen sind nach meinen Erfahrungen immer schlecht. Da hält sich niemand dran. Und wie du schon sagst, Geld ist ein gutes Druckmittel.
Kann man denn mit den Mietern reden? Sprich sie doch noch mal darauf an. Es sollte ja auch in ihrem Interesse sein, dass alles sauber und schön aussieht. Und wenn der Hund in den Garten sch..., dann würde ich das auch unterbinden.

Ich bin selbst Vermieter und habe einen kleinen Garten. Die benutzung des Garten habe ich allerdings untersagt, und so pflege ich die Fläche selber. Aber wenn Mieter ihn benutzen dürften, würde ich wahrscheinlich eine Pauschale nehmen und den Garten weiter selber pflegen.

Aber so einen Fall habe ich leider auch noch nicht gehabt, und kann dir leider keinen Rat dazu geben.

Vielleicht mal deinen Mieter ansprechen. Ihm klarmachen, dass du es hier schön haben willst.
Dann einen Plan erstellen, wann er mit dem Mähen drann ist (Irgentwann hört ja die Mähsaison auf)
Oder ihn gleich fragen, ob du für ihn das machen sollst. Wenn er zustimmt, dann nenne ihn sofort den Preis. Aber Hundekacke wegmachen soll er selber.

Das fällt mir im Moment dazu ein, aber wie gesagt, habe keine Erfahrung mit so was.

Gruß Chris :Blumen
 
  • Gartenarbeit Beitrag #8

eva

Original von Chris
Kann man denn mit den Mietern reden?
Ja - prima. Wenn ich mich beschwere machen sie auch sofort die Hundehaufen weg, auch am nächsten Tag noch und das war's dann. Bis ich dann mal wieder platze, weil der Rasen wie ein "Minenfeld" aussieht.
Tja, und mit dem Mähen sieht es ähnlich aus. Vielleicht hilft es ja, wenn ich einen festen Plan mache. Schön gross und übersichtlich. Der wird an einer strategisch günstigen Stelle aufgehängt. Schaun wir mal...
Falls es nicht klappt rufe ich hier nochmal um :help
Danke!
 
  • Gartenarbeit Beitrag #9
lostcontrol

lostcontrol

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umlegen

Original von eva
[...] Vielleicht hilft es ja, wenn ich einen festen Plan mache. Schön gross und übersichtlich. Der wird an einer strategisch günstigen Stelle aufgehängt. Schaun wir mal...

KEHRWOCHE für den garten? *lach*

ernsthaft: gartenarbeiten können selbst dann mit der nebenkostenabrechnung umgelegt werden, wenn die mieter den garten nicht nutzen können oder wollen.
wichtig ist nur, dass eine entsprechende rechnung vorliegt. sprich: wenn ihr das selbst macht mit dem mähen, sind die kosten nur schwer nachweisbar (es sei denn jemand von euch hat einen gewerbeschein und schreibt eine entsprechende rechnung) - und nachweisbar müssen sie schon sein, um sie umzulegen.

mit der kehrwoche ist das ja ähnlich - wird die nicht gemacht, kann vermieter auch eine putzfrau bestellen und die entsprechenden kosten umlegen (rechnung muss vorhanden sein!). normalerweise sollte man das den mietern aber entsprechend schriftlich ankündigen, die werden zurecht sauer, wenn sie das einfach so vor den latz geknallt kriegen, auch wenns rechtlich möglich wäre.

hundescheisse im garten?
harte variante: reinigungsunternehmen beauftragen, dem verursacher die rechnung vorlegen.
weiche variante: mit besagter vorgehensweise drohen.
klappt aber beides nur, wenn der verursacher klar ist.

habt ihr den mietern zum mietvertrag eine aufstellung der nebenkosten beigelegt? gibt's da eine klausel, die besagt dass neu entstandene kosten etc. umgelegt werden können, auch wenn sie nicht im mietvertrag angegeben sind?
 
  • Gartenarbeit Beitrag #10

eva

RE: umlegen

Original von lostcontrol
habt ihr den mietern zum mietvertrag eine aufstellung der nebenkosten beigelegt? gibt's da eine klausel, die besagt dass neu entstandene kosten etc. umgelegt werden können, auch wenn sie nicht im mietvertrag angegeben sind?
Eine Aufstellung der Nebenkosten gibt es, nicht jedoch die Zusatzklausel :gehtnicht Und Gartenarbeiten sind in den Nebenkosten nicht aufgeführt. Dachte bisher einfach das sei selbstverständlich, wie halt die Kehrwoche...

Ich lächel immer noch über Deinen Benutzernamen, lostcontrol...köstlich!
 
  • Gartenarbeit Beitrag #11
lostcontrol

lostcontrol

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RE: umlegen

laufende kosten für gartenarbeiten sind umlegbar.
ich habe gerade gelesen, dass ihr, wenn ihr die arbeit selbst macht, durchaus auch ohne entsprechende rechnung kosten umlegen könnt, nämlich dann, wenn ihr sie so hoch (oder niedrig) ansetzt, wie wenn sie jemand bestelltes machen würde (natürlich dann ohne USt.). vielleicht lasst ihr das einmal schätzen (kostenvoranschlag fürs rasenmähen insgesamt fürs jahr) und legt das den mietern vor, mit dem hinweis, dass sie sich entscheiden können die arbeit selbst zu machen oder lieber anteilig zu zahlen.

eigentlich sollte das keinen ärger geben, dass ihr die gartenpflege nicht bei den nebenkosten im mietvertrag stehen habt - legal ist es allemal, sie umzulegen - und wenn ihr die mieter entsprechend informiert sollte man da drüber auch reden können.

quellen:
===> http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtNebenkosten/KalteBetriebskosten/kbvab-g.htm
===> http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtNebenkosten/Gesetze/II.BV.htm - dort §2, Abs. 10

wir haben selbst schon mal gartenpflege an einem durch mieter nicht benutzbaren gartenstück unangekündigt umgelegt und natürlich gab es da gemeckere, aber (wie später vom anwalt bestätigt) war es rechtlich korrekt.
aber ankündigen und vor die wahl stellen ist auf jeden fall besser - man muss sich ja nicht immer wie der halbgott im hausmeisterkittel aufführen.

p.s. bezüglich benutzername: naja, ich benutze den schon so lange, dass ich garnimmer drüber nachdenke, ob der zur thematik passt. wirklich verloren hab ich die kontrolle beim verwaltungskram (noch?) nicht, höchstens die nerven. aber mit der zeit kriegt man ein dickes fell und wundert sich über nichts mehr.
 
  • Gartenarbeit Beitrag #12

eva

@lostcontrol,
sorry, war am Wochenende unterwegs. Vielen Dank für die Links! Ich werde das Problem jetzt noch mal mit den Leuten ansprechen (die übrigens eigentlich sehr nett und lieb sind). Jetzt kann ich zumindest auf diverse I-Seiten verweisen, wenn ich ihnen mit zusätzlichen Nebenkosten drohe ;)
Ich melde mich wieder, wenn Erfolg zu vermelden ist. Bei Misserfolg sowieso...
 
  • Gartenarbeit Beitrag #13

Insolvenzprofi

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Original von eva
Original von Chris
Steht im Mietvertrag drinn, dass die Mieter den Rasen mähen müssen? Wenn nicht, dann sind die ja auch nicht verpflichtet, es zu tun.
Nur kurz erklärt: es handelt sich um ein 2-Familienhaus. Wir haben die obere Wohnung jetzt zum ersten Mal vermietet und sind deshalb ziemliche Laien

tja, hättet ihr euch mal besser einen professionellen Makler nehmen sollen!, ich finde es eh fatal, wenn man sich nicht auskennt, und dann blind auf dem MIetermarkt nach entsprechenden leuten sucht... aber meistens ist es immr das gleiche, bloß keine Provision zahlen!
 
  • Gartenarbeit Beitrag #14
lostcontrol

lostcontrol

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hallo insolvenzprofi,

Original von Insolvenzprofi
tja, hättet ihr euch mal besser einen professionellen Makler nehmen sollen!, ich finde es eh fatal, wenn man sich nicht auskennt, und dann blind auf dem MIetermarkt nach entsprechenden leuten sucht... aber meistens ist es immr das gleiche, bloß keine Provision zahlen!

sorry, aber das bringt letztendlich auch nicht viel - und ich denke mal das mit der provision ist dabei das geringste problem.

ein makler ist ja nicht zuständig dafür, ob sich die mieter danach auch anständig benehmen - ein makler ist nur dafür zuständig, mieter anzubringen, die zur wohnung und zum vermieter "passen".

wenn ein makler mir garantieren könnte, dass ich super-mieter kriege, die niemals ihren job verlieren und (so oder so) auch immer brav ihre miete zahlen, den rasen mähen, die kehrwoche machen und sich ansonsten mucksmäuschenstill verhalten und keinerlei dreck machen etc. - DANN hättest du recht. aber das KANN kein makler leisten, das ist noch nicht mal sein job, und ich denke das weisst du auch.

also bitte hier nicht immer auf den leuten rumhacken, die es wagen, sich leute auch ohne makler anzuschauen - garantien auf menschen gibt's halt nicht, und letztendlich wird der vermieter immer nach gefühl entscheiden (sofern alles andere wie z.b. solvenz abgechecked ist).

ich sehe eigentlich nur einen echten vorteil am makler - dass nämlich niemand, der finanziell wirklich knapp ist, sich einen leisten kann. ergo kann man davon ausgehen, dass leute, die man über den makler bekommt, wenigstens einigermassen finanziell abgesichert sind.

aber auch das ist keine garantie... bei uns hier wars tatsächlich so, dass ausgerechnet die beiden mieter, die wir über den makler bekommen haben, unpünktlich bzw. garnicht ihre miete bezahlt haben und bei denen es nach rückgabe der wohnung noch so einiges an absolut berechtigten forderungen unsererseits gab (kleinkram wie "richtig geputzt" meine ich damit nicht). in einem der fälle gibt's evtl. sogar noch ein juristisches nachspiel.
will heissen: ich habe eher SEHR SCHLECHTE erfahrungen mit maklern gemacht - zumindest mit diesem makler.
 
  • Gartenarbeit Beitrag #15

Beluga

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Makler ?
Gute und Schlechte, alles habe ich schon gehabt.
überall gibt es schwarze Schafe.

Ich beauftrage Makler - z. B. bei Luxuswohnungen.
 
  • Gartenarbeit Beitrag #16

Titus

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RE: umlegen

Hallo zusammen,

ich muss diesen Thread nochmal aufgreifen, da uns die Ausgangssituation genau betrifft.
Wir haben im letzten Jahr ein Mehrfamilienhaus gekauft in das wir selbst eingezogen sind. In diesem Jahr habe ich den völlig verwahrlosten Garten auf Vordermann gebracht. Nun stehen wir auch vor dem Problem der Gartenpflege. Wenn wir es reihum machen würden, wie die Kehrwoche, würde der Rasen auch hier maximal einmal im Monat - von uns - gemäht. Das kann ich jetzt schon sagen, ohne es ausprobiert zu haben, das zeigen leider die Erfahrungen der vergangenen 12 Monate.
Nun gibt es also zwei Lösungen: Entweder machen lassen oder selber machen. In letzterem Fall würde ich es aber nicht einsehen, hier die Arbeit zu machen während die anderen Mietparteien davon profitieren. Ich würde dann gerne meine Arbeit in Rechnung stellen und diese über die Nebenkosten abrechnen wollen - davon übernähmen wir dann natürlich unseren Anteil.
Bleibt die Frage: Geht das so?
Hier

Original von lostcontrol
laufende kosten für gartenarbeiten sind umlegbar.
ich habe gerade gelesen, dass ihr, wenn ihr die arbeit selbst macht, durchaus auch ohne entsprechende rechnung kosten umlegen könnt, nämlich dann, wenn ihr sie so hoch (oder niedrig) ansetzt, wie wenn sie jemand bestelltes machen würde (natürlich dann ohne USt.). vielleicht lasst ihr das einmal schätzen (kostenvoranschlag fürs rasenmähen insgesamt fürs jahr) und legt das den mietern vor, mit dem hinweis, dass sie sich entscheiden können die arbeit selbst zu machen oder lieber anteilig zu zahlen.

eigentlich sollte das keinen ärger geben, dass ihr die gartenpflege nicht bei den nebenkosten im mietvertrag stehen habt - legal ist es allemal, sie umzulegen - und wenn ihr die mieter entsprechend informiert sollte man da drüber auch reden können.

quellen:
===> wewewe.internetratgeber-recht.de/MietrechtNebenkosten/KalteBetriebskosten/kbvab-g.htm
===> wewewe.internetratgeber-recht.de/MietrechtNebenkosten/Gesetze/II.BV.htm - dort §2, Abs. 10

wurde ja geschrieben, dass es geht. Leider geben die angegebenen Quellen diesbezüglich nichts her.
Kann mir nochmal jemand weiterhelfen?

Grüße und Dank
Marco aka Titus
 
  • Gartenarbeit Beitrag #17

Insolvenzprofi

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Original von lostcontrol
also bitte hier nicht immer auf den leuten rumhacken, die es wagen, sich leute auch ohne makler anzuschauen

Hi Lost,

nee da haste recht, habe meine Meinung áuch dazu geändert...

cya
 
  • Gartenarbeit Beitrag #18

RMHV

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RE: umlegen

Original von Titus
... Ich würde dann gerne meine Arbeit in Rechnung stellen und diese über die Nebenkosten abrechnen wollen - davon übernähmen wir dann natürlich unseren Anteil.
Bleibt die Frage: Geht das so?


Selbstverständlich geht das so. Rechtsgrundlage ist § 1 Abs. 1 Satz 2 Betriebskostenverordnung: "Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers oder Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte; die Umsatzsteuer des Dritten darf nicht angesetzt werden."

Voraussetzung für jegliche Umlage von Betriebskosten ist allerdings grundsätzlich und immer eine entsprechende Vereinbarung mit dem Mieter.
 
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