Oyabun$habu
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Hallo Zusammen!
Ich habe ein Einfamilienhaus mit einem Anbau, den ich vermietet habe.
Mit meinem Mieter läufts eigentlich recht gut, das einzige ist die Ordnung. In der Wohnung ist es mir egal wie er Ordnung hält, aber da die Wohnung ein eigenes Stück Garten hat, das von userem Garten abgetrennt ist, geht es mir tierisch auf den Keks, das er den Garten nicht in Ordnung hält. Oder seine Meinung "ich das alles zu eng sehe"! Meine frage wäre also, wenn der Garten im Mietvertrag steht, und der Mieter diesen also pflegen muss, was darf ich verlangen, was als "Ordentlich gepflegt" gilt.
Wir haben keine schriftliche Vereinbahrung, in der geregelt ist was zur Gartenpflege gehört. Was ist also das Minimum was man verlangen darf?
Gruß
Oyabun$habu aka Don³³
Ich habe ein Einfamilienhaus mit einem Anbau, den ich vermietet habe.
Mit meinem Mieter läufts eigentlich recht gut, das einzige ist die Ordnung. In der Wohnung ist es mir egal wie er Ordnung hält, aber da die Wohnung ein eigenes Stück Garten hat, das von userem Garten abgetrennt ist, geht es mir tierisch auf den Keks, das er den Garten nicht in Ordnung hält. Oder seine Meinung "ich das alles zu eng sehe"! Meine frage wäre also, wenn der Garten im Mietvertrag steht, und der Mieter diesen also pflegen muss, was darf ich verlangen, was als "Ordentlich gepflegt" gilt.
Wir haben keine schriftliche Vereinbahrung, in der geregelt ist was zur Gartenpflege gehört. Was ist also das Minimum was man verlangen darf?
Gruß
Oyabun$habu aka Don³³