Gaskaminöfen

Diskutiere Gaskaminöfen im Bautechnik Forum im Bereich Technische Abteilung; Hallo zusammen! Erstmal ein gutes, gesundes Neues Jahr! Zu meinem Anliegen: Es geht um ein Mehrfamilienhaus (Baujahr 60er Jahre), in dem aktuell...
  • Gaskaminöfen Beitrag #1

Lippert

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Hallo zusammen!

Erstmal ein gutes, gesundes Neues Jahr!

Zu meinem Anliegen:
Es geht um ein Mehrfamilienhaus (Baujahr 60er Jahre), in dem aktuell jede Wohnung mit einem Gaskaminofen beheizt wird. (Quasi eine Warmluftheizung ohne wasserführende Heizkörper.)
Es gibt nur einen Gasanschluss im Haus.
Für Warmwasser gibt es Durchlauferhitzer.
Ab 2024 gilt die Vorgabe mit 65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen.
Für den Fall eines Defekts kann ein solcher Gaskaminofen noch bis Ende 2023 ausgetauscht werden. Ab 2024 aber nicht mehr. Und dann steht man vor dem Dilemma.
Hat hier jemand Erfahrungen mit so einer Technik bzw. hat einen Ratschlag, wie man hier am besten vorgehen kann?

Bisher gibt es folgende Überlegungen:
1.) Bis Ende 2023 alle Gaskaminöfen gegen neue Gaskaminöfen austauschen (Kostenpunkt um die 50.000 Euro) und hoffen, dass diese einige Jahre halten werden. Das Problem ist aber im Grunde nur verschoben. Und falls ein Ofen bereits nach 5 Jahren defekt ist und nicht mehr repariert werden kann, dann geht es da schon los.
2.) Pelleteinzelöfen in die Wohnungen einbauen, Kamine anpassen. Die Bewohner müssen dann die 15-Kilo-Pelletpackungen lagern bzw. herumtragen. Gerade für ältere Bewohner eine Zumutung.
3.) Wasserführende Leitungen mit Heizkörpern neu einbauen, Gaszentralheizung mit Wärmepumpe kombiniert.
4.) Wasserführende Leitungen mit Heizkörpern einbauen, an ein Fernwärmenetz anschließen. Ein Anschluss besteht noch nicht und ist nach Rücksprache fraglich (Wahrscheinlichkeit geht eher gegen Null).
5.) Infrarotheizungen, Elektroinstallation neu machen, so dass jede Wohnung zwei Stromzähler bekommt.
Hat jemand noch andere Gedanken? Theoretisch wäre noch möglich, heuer eine Öl-Zentralheizung zu installieren, aber das schließe ich aus.

Feedback von den Bewohnern:
Die meisten lieben den "Kachelofen-Stil" der Gaskaminöfen sehr und sie möchten es behalten. (Schwierig mit den gesetzlichen Vorgaben. Alternative... ich eröffne ein Ersatzteillager für die Gaskaminöfen...weil ich gar nicht weiß, wie lange die noch gebaut werden bzw. wie lange es hierfür Ersatzteile geben wird.)
Die Möglichkeit, den eigenen Gasanbieter selbst frei auswählen zu können und nur für den eigenen Verbrauch zu zahlen, schätzt jede (!!!) Partei und möchte diese Möglichkeit beibehalten.
Ein Bewohner teilte mir bereits mit, er möchte nicht -wie er es aus anderen Mehrfamilienhäusern kennt- über die "30%-Flächen-Quote mitzahlen", wenn andere Parteien übermäßig heizen.
Und von einer anderen Partei kam die Aussage, nicht dauerhaft mit Strom heizen zu wollen, weil sich sonst der monatliche Strom-Abschlag erhöhe und sich ja bereits der Gasabschlag verdreifachte. (Gasabschlag fiele ja bei Infrarot komplett weg... aber das ist ein anderes Thema...)
Es sind zum Teil langjährige Mieter und sie sind (nach Rückmeldung) mit den Gegebenheiten vor Ort im Komplettpaket zufrieden.

Was ist nun die praktikable Lösung?
Einer meinte, irgendwann wären die ganzen Gasleitungen mit "Biogas", Wasserstoff oder dergleichen gefüllt, weil es gerade in Ballungszentren gar nicht anders funktionieren könne.
Aber bis dahin kann ich nicht warten, da das Gesetz ab 2024 gilt.

Wie würdet Ihr vorgehen, evtl. gibt es Erfahrungsberichte?
Über jede Idee und jeden Gedanken bin ich sehr dankbar!

Ein angenehmes Wochenende Euch!
 
#
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  • Gaskaminöfen Beitrag #2
dots

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  • Gaskaminöfen Beitrag #3

Lippert

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Hallo dots,
danke für Deine Antwort.
Damit meinte ich, es gibt nur Gas als Anschluss im Haus.
Liebe Grüße
 
  • Gaskaminöfen Beitrag #4

Ferdl

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Für den Fall eines Defekts kann ein solcher Gaskaminofen noch bis Ende 2023 ausgetauscht werden. Ab 2024 aber nicht mehr.
Ist das so? Und wenn ja warum? Wo steht das?
Die wenigen, die ich kenne, haben quasi keinerlei Technisches Innenleben. Geht an diesen überhaupt etwas nennenswertes Kaputt?
Was ist nun die praktikable Lösung?
Besteht die reale Gefahr, dass es für die Heizungen keine real benötigte Ersatzteile mehr gibt?
 
  • Gaskaminöfen Beitrag #5

Dschei2

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Hallo,
habe ich richtig verstanden, dass du Eigentümer des ganzen Hauses bist?

Dann ist es ganz einfach deine Entscheidung. Wenn diese Gasöfen ausgetauscht werden sollten, dann ist es deine Entscheidung, was neu rein kommt. Den Mietern musst du das möglichst frühzeitig mitteilen und dann müssen sie den Umbau dulden.
Wir haben das letztes Jahr durch, haben Gas-Einzel-Thermen uralter Bauart durch eine Gaszentralheizung ersetzt.
Da hatten wir auch gegen den Widerstand der Mieter gearbeitet, hatten aber den Vorteil, dass es in den Wohnungen ja schon Heizkörper und wasser als Wärmeträger gab.

Auf jeden Fall solltest du eine Heizungsart wählen, die auch in Zukunft Akzeptanz findet, da gehe ich bei den Strom-Varianten nicht so aus.

Über wieviele Wohnungen reden wir denn? in bewohnten Wohnungen so einen Riesenumbau zu machen ist immer unschön ...
 
  • Gaskaminöfen Beitrag #6

Ferdl

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Wenn die Heizung das ist, was ich vermute, ist der Fachterminus dafür
Konvektions Raumheizer für gasförmige Brennstoffe
Manchmal hilft das bei der Informationssuche.
 
  • Gaskaminöfen Beitrag #7

Lippert

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Ist das so? Und wenn ja warum? Wo steht das?
Die wenigen, die ich kenne, haben quasi keinerlei Technisches Innenleben. Geht an diesen überhaupt etwas nennenswertes Kaputt?

Besteht die reale Gefahr, dass es für die Heizungen keine real benötigte Ersatzteile mehr gibt?
Hallo Ferdl,
herzlichen Dank Dir!
Laut Heizungsinstallateur und Schornsteinfeger ist es so, dass man diese Gaskamine / Konvektions Raumheizer für gasförmige Brennstoffe nur noch bis Ende 2023 neu einbauen kann. Ab 2024 müssen neue Heizungen mit mind. 65 Prozent erneuerbare Energien betrieben werden, was bei den Gaskaminen nicht möglich ist.
Das heißt: Wird eine solche Heizung im Januar 2024 defekt, kann ich keine neue einbauen lassen. Sind dann keine Ersatzteile mehr verfügbar, dann geht auf die Schnelle nur eine Elektroheizung.
Laut Aussage des Heizungsinstallateurs gibt es für die bereits verbauten Einsätze im Haus keine Ersatzteile mehr. Wird von den bereits verbauten Einsätzen einer ab 2024 defekt, so kann kein neuer Einsatz eingebaut werden, da eben Ersatzteile fehlen. Wenn, dann ginge nur noch 2023 ein Neueinbau.
 
  • Gaskaminöfen Beitrag #8

Lippert

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Hallo,
habe ich richtig verstanden, dass du Eigentümer des ganzen Hauses bist?

Dann ist es ganz einfach deine Entscheidung. Wenn diese Gasöfen ausgetauscht werden sollten, dann ist es deine Entscheidung, was neu rein kommt. Den Mietern musst du das möglichst frühzeitig mitteilen und dann müssen sie den Umbau dulden.
Wir haben das letztes Jahr durch, haben Gas-Einzel-Thermen uralter Bauart durch eine Gaszentralheizung ersetzt.
Da hatten wir auch gegen den Widerstand der Mieter gearbeitet, hatten aber den Vorteil, dass es in den Wohnungen ja schon Heizkörper und wasser als Wärmeträger gab.

Auf jeden Fall solltest du eine Heizungsart wählen, die auch in Zukunft Akzeptanz findet, da gehe ich bei den Strom-Varianten nicht so aus.

Über wieviele Wohnungen reden wir denn? in bewohnten Wohnungen so einen Riesenumbau zu machen ist immer unschön ...
Hallo Dschei2,

herzlichen Dank auch für Deine Antwort!

Ja, ich bin Eigentümer der ganzen Hauses.

Dass bei Euch bereits Heizkörper verbaut waren, ist ein Vorteil. Waren die schon immer verbaut oder habt Ihr sie nach und nach einbauen lassen, wenn mal eine Wohnung frei wurde? Bzw. wie lange Vorlaufzeit hattet Ihr?

Ich sehe es auch so, dass man eine Heizungsart wählen sollte, die zukunftsträchtig ist bzw. auch erweitert werden kann.
Nach Rücksprache mit dem Heizungsinstallateur ist es -mit Bezug auf die nächste Heizperiode 2023/2024- nicht sicher, ob innerhalb eines Jahres Gaszentralheizung und Wärmepumpe sicher in Betrieb genommen werden könnten, da a) hohe Auslastung und b) lange Lieferzeiten bestehen.

Der worst case ist, wenn die alten Einsätze drin bleiben und dann im Januar 2024 die ersten Ausfälle auftreten. Für diesen Fall vorzusorgen, ist die Herausforderung.

Insgesamt sind es 8 Wohneinheiten, wobei zwei Wohnungen leer stehen. Trotz Nachfrage belasse ich das vorerst so und warte auch mit der Renovierung, da ich das mit der Heizung erst klären will.

Schneller umsetzbar wäre die Lösung mit Infrarot. (Wie gesagt mit Bezug auf die nächste Heizperiode...)
 
  • Gaskaminöfen Beitrag #9

Dschei2

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Von Infrarot halte ich nichts, habe über den Elektriker von Eigentümern gehört, die sagen, das alleine ist nicht ausreichend, hängt aber natürlich von den energetischen Umständen des Hauses ab.

Ich denke so ähnlich wie dein Mieter: es gibt im Altbestand unglaublich viele Häuser, die insbesondere mit Gas beheizt werden, wo alle anderen Alternativen schwierig werden. Daher: Biogas, LNG Gas, sonstgas wird es noch lange geben / müssen.

Wenn zwei Wohnungen leer stehen, würde ich an deiner Stelle vom Heizungsbauer ein Konzept erarbeiten lassen, jetzt möglichst schnell ein Konzept zu erarbeiten, dass eine Gas-Zentralheizung reinkommt, die für das ganze Haus zur Heizung reicht, dann zwei Wohnungen anschließen, die anderen Wohnungen zuleitungsmäßig einplanen.

Alle Mieter informieren, dass eine Zentralheizung kommt und die Wohnungen immer dann angeschlossen werden, wenn Leerstand oder Ausfall der Gasöfen.
Evtl. lassen die Mieter auch mit sich reden, dass die immer umziehen? Eine Wohnung fertig, dann Umzug (dauerhaft oder während Umbau ihrer Wohnung) Das wäre wirklich gut, weil du dann in absehbarer Zeit alles angeschlossen bekommst.

Warmwasser unbedingt auf DLE lassen, hast du schon das Legionellen-Prüf-Problem nicht und auch weniger Leitungen.
Und die Heizkreise sind dann pro Wohnung, brauchst also keine HKV am Heizkörper, sondern einen WMZ pro Wohnung.

Das kostet ...
Aber wohl unausweichlich, wenn nicht ein Kollege hier noch eine andere Idee hat.
 
  • Gaskaminöfen Beitrag #10

Ferdl

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Ab 2024 müssen neue Heizungen
Da stelle ich mir die Frage, ist der (gleichwertige) Ersatz einer Heizung eine neue Heizung?

Hat jemand den Gesetzes- oder Verordnungstext zu diesem Thema?
So ganz pauschal, meine ich es wäre schlau sich selbst einzulesen als auf das Hörensagen von anderen zu vertrauen.

Ab 2024 müssen neue Heizungen mit mind. 65 Prozent erneuerbare Energien betrieben werden, was bei den Gaskaminen nicht möglich ist.
Wo ist der Unterschied, bezüglich erneuerbare Energien, zwischen Gaskamin und Gaszentralheizung?

Bezüglich Infrarotheizung, das halte ich für eine Notlösung, jedoch, zumindest im Altbau, nicht für geeignet Dauerhaft zu heizen.
 
  • Gaskaminöfen Beitrag #11

set

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Varainte 3 (wasserführende Heizung mit Wärmumpe/Brennwerttherm) wäre meine Vorschlag. Vorteil ist es gibt ein zentrales Heizgerät, es muss nur ein Gerät jährlich geprüft und gewartet werden und es ist außerhalb der Zugriffmöglichkeit der Mieter. Außerdem bist du in der Wahl des WärmeErzeugers relativ unabhängig. Ein Teil der Kosten kann man sicher als Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen, auch wenn das bei den Mietern auf wenig Gegenliebe stoßen wird. Aber es ist dein Haus und du solltest eine Möglichkeit finden die für dich am besten ist und dann erst den Mietern entgegenkommen.

Das ab 2024 keine „normalen“ Gasheizungen eingebaut werden dürfen ist meines Wissen nicht ganz richtig. Richtig ist, es gab einen Beschluss im Koalitionsvertrag der jetzigen Regierung der aber aufgrund der Energiekrise ausgesetzt wurden. Nichts genaues weiß man nicht. Ich gehe jedenfalls davon aus, das ich (als Handwerker) auch nach 2024 noch Gasheizungen einbaue. Es gibt ja auch Bestrebungen dem Erdgas z.B grünen Wasserstoff beizumischen um die Auflagen mit einem bestimmten Anteil von erneuerbaren Energien zu erfüllen. Viele heutige Heizgeräte könnten mit solch einem Gasgemisch betrieben werden.
 
  • Gaskaminöfen Beitrag #12

Ferdl

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Aber es ist dein Haus und du solltest eine Möglichkeit finden die für dich am besten ist
Das ist eine steile These, ich hätte Bedenken ob der Zulässigkeit bei bestehenden Mietverhältnissen. Vielleicht mag sich da wer zu äußern der mehr Ahnung von der juristischen Seite hat, aber von Einzelheizung auf Sammelheizung ohne Zustimmung der M umzustellen halte ich erstmal für fragwürdig. Der Entfall der bestehenden Heizung kommt dazu, das ist doch so eine Art Kaminofen oder Kachelofen oder nicht?
 
  • Gaskaminöfen Beitrag #13

set

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Das ist eine steile These, ich hätte Bedenken ob der Zulässigkeit bei bestehenden Mietverhältnissen. Vielleicht mag sich da wer zu äußern der mehr Ahnung von der juristischen Seite hat, aber von Einzelheizung auf Sammelheizung ohne Zustimmung der M umzustellen halte ich erstmal für fragwürdig. Der Entfall der bestehenden Heizung kommt dazu, das ist doch so eine Art Kaminofen oder Kachelofen oder nicht?

hmm, so steil finde ich diese These eigentlich nicht. Es gibt mehrer Gerichtsurteile darüber das ein Mieter den Einbau einer modernen Heizungsanlage dulden muss.
 
  • Gaskaminöfen Beitrag #14

Lippert

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Von Infrarot halte ich nichts, habe über den Elektriker von Eigentümern gehört, die sagen, das alleine ist nicht ausreichend, hängt aber natürlich von den energetischen Umständen des Hauses ab.

Ich denke so ähnlich wie dein Mieter: es gibt im Altbestand unglaublich viele Häuser, die insbesondere mit Gas beheizt werden, wo alle anderen Alternativen schwierig werden. Daher: Biogas, LNG Gas, sonstgas wird es noch lange geben / müssen.

Wenn zwei Wohnungen leer stehen, würde ich an deiner Stelle vom Heizungsbauer ein Konzept erarbeiten lassen, jetzt möglichst schnell ein Konzept zu erarbeiten, dass eine Gas-Zentralheizung reinkommt, die für das ganze Haus zur Heizung reicht, dann zwei Wohnungen anschließen, die anderen Wohnungen zuleitungsmäßig einplanen.

Alle Mieter informieren, dass eine Zentralheizung kommt und die Wohnungen immer dann angeschlossen werden, wenn Leerstand oder Ausfall der Gasöfen.
Evtl. lassen die Mieter auch mit sich reden, dass die immer umziehen? Eine Wohnung fertig, dann Umzug (dauerhaft oder während Umbau ihrer Wohnung) Das wäre wirklich gut, weil du dann in absehbarer Zeit alles angeschlossen bekommst.

Warmwasser unbedingt auf DLE lassen, hast du schon das Legionellen-Prüf-Problem nicht und auch weniger Leitungen.
Und die Heizkreise sind dann pro Wohnung, brauchst also keine HKV am Heizkörper, sondern einen WMZ pro Wohnung.

Das kostet ...
Aber wohl unausweichlich, wenn nicht ein Kollege hier noch eine andere Idee hat.
Hallo!

Zu Infrarot: Ich hörte dasselbe, dass es nicht ausreichend sei. Aber ich hörte auch gegenteilige Aussagen, dass Bewohner die Wärme als "angenehm" empfinden. Das ist aber wohl auch subjektiv.
Was ich jedenfalls weiß ist, dass die Infrarotheizkörper nicht irgendwo in der Wohnung montiert werden können, sondern an bestimmten Stellen am "effizientesten" wirken. Dafür braucht es erfahrene Handwerker und nicht "schnell schnell mal irgendwo blind was montieren".

Der Energieverbrauch ist ein Punkt.
Ein weiterer Gedanke ist: Wie störanfällig ist das jeweilige System? Wie ist die Lebensdauer? Wie lange halten die Geräte?

Was geht bei Infrarotheizungen kaputt?
Es braucht Stromleitungen und Infrarotheizkörper. Wartung fällt so gut wie weg und bei defekten Geräten kann man die Heizkörper "einfach" austauschen.
Verbrauch ist aber ein Contra-Punkt.
Ich kenne Infrarotheizung auch in Kombination mit einem Holzkaminofen. (Aber dafür braucht es auch erstmal einen Anschluss... )

Ich las nochmal nach. Es ist quasi ein Konzept, das heuer in ein Gesetz gefasst werden soll.
Sprich, es soll so kommen, ist aber Stand heutiger Tag noch kein Gesetz. Wenn ich das richtig verstanden habe ?!
Jedenfalls möchte ich nicht bis auf den Tag der Gesetzeseinführung warten, sondern frühzeitig Vorbereitungen treffen (es ist ja eh schon zeitlich sehr herausfordernd...).

Mit Biomethan, Biogas, Wasserstoff,... sollen Gasheizungen in bestimmten Fällen betrieben werden können, aber Vermieter müssen die PreisDifferenz zum Grundversorgertarif tragen - wenn ich das richtig herausgelesen habe...
Zumindest würde man sich so zumindest ein Jahr Luft verschaffen können... dennoch problematisch, wenn z.B. Januar 2024 ein Gaskamin defekt wird, ein neuer Einsatz her muss und dieser dann nicht bis zu seinem technischen Lebensende betrieben werden kann. Dann investiert man das Geld lieber gleich in eine neue Technik.

Vielleicht ist es von Interesse:
Ich wurde auf Luft-Luft-Wärmepumpen aufmerksam gemacht.
Sie würden effizienter arbeiten als Infrarotheizungen bzw. Elektroheizungen.
Sie wären dezentral und die Mieter können ihren Tarif quasi selbst auswählen (Ökotarif...).
Wie sind hier Erfahrungen?

Ein Gedanke ist noch, Zeit zu überbrücken, da - so die Vermutung - in den nächsten Jahren Fernwärme ein Thema wird. Aber da kommt mir die Gesetzesänderung zum Jahre 2024 in die Quere.

Dass man eine Wohnung herrichtet (heizungstechnisch und die anderen Renovierungen) und eine Partei wieder umzieht, ist ein guter Gedanke.
Die Bewohner haben günstige Mieten und werden diese behalten wollen...

Bzgl. der Wärmemengenzähler:
Die Abrechnung wäre erleichtert, aber dennoch hat der Vermieter erstmal den Tarif mit dem Versorger, richtig?
Vermieter muss wieder in Vorleistung gehen. Oder gibt es auch hier eine Möglichkeit, dass der Bewohner selbst einen Tarif abschließen/abrechnen kann?
Hintergrund: Ist z.B. eine Gaszentralheizung verbaut und schließt der Vermieter selbst einen Tarif bei einem Gasanbieter an, gibt es immer wieder "Diskussionen", warum man als Vermieter nicht den einen oder anderen Tarif wählte, weil dieser um "einen Cent" günstiger wäre.
Das ist eben ein entscheidender Vorteil von dezentralen Heizungsmöglichkeiten.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gaskaminöfen Beitrag #15

Lippert

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Das ist eine steile These, ich hätte Bedenken ob der Zulässigkeit bei bestehenden Mietverhältnissen. Vielleicht mag sich da wer zu äußern der mehr Ahnung von der juristischen Seite hat, aber von Einzelheizung auf Sammelheizung ohne Zustimmung der M umzustellen halte ich erstmal für fragwürdig. Der Entfall der bestehenden Heizung kommt dazu, das ist doch so eine Art Kaminofen oder Kachelofen oder nicht?
Es ist wie ein Kachelofen (auch so verbaut, mit Kacheln), der aber nicht mit Holzscheite befeuert wird, sondern mit Erdgas.

Und zu dem Argument, wenn man von Einzelheizung auf Sammelheizung umstellt:
Dazu bekam ich Rückmeldung, wenn man Einzelheizung beibehalten will, dann ginge quasi nur:
a) weiter mit Gaskaminofen => Biogas, Biomethan (so nen Biogastarif wählen, wobei der Vermieter die Preisdifferenz zum Grundpreistarif tragen soll... mal schauen, wie das gesetzlich abschließend geregelt wird)
oder b) irgendwas mit Elektroheizung, das wäre dann Infrarot bzw. wir mir nun noch genannt wurde die Luft-Luft-Wärmepumpe.
 
  • Gaskaminöfen Beitrag #16

Lippert

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Varainte 3 (wasserführende Heizung mit Wärmumpe/Brennwerttherm) wäre meine Vorschlag. Vorteil ist es gibt ein zentrales Heizgerät, es muss nur ein Gerät jährlich geprüft und gewartet werden und es ist außerhalb der Zugriffmöglichkeit der Mieter. Außerdem bist du in der Wahl des WärmeErzeugers relativ unabhängig. Ein Teil der Kosten kann man sicher als Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen, auch wenn das bei den Mietern auf wenig Gegenliebe stoßen wird. Aber es ist dein Haus und du solltest eine Möglichkeit finden die für dich am besten ist und dann erst den Mietern entgegenkommen.

Das ab 2024 keine „normalen“ Gasheizungen eingebaut werden dürfen ist meines Wissen nicht ganz richtig. Richtig ist, es gab einen Beschluss im Koalitionsvertrag der jetzigen Regierung der aber aufgrund der Energiekrise ausgesetzt wurden. Nichts genaues weiß man nicht. Ich gehe jedenfalls davon aus, das ich (als Handwerker) auch nach 2024 noch Gasheizungen einbaue. Es gibt ja auch Bestrebungen dem Erdgas z.B grünen Wasserstoff beizumischen um die Auflagen mit einem bestimmten Anteil von erneuerbaren Energien zu erfüllen. Viele heutige Heizgeräte könnten mit solch einem Gasgemisch betrieben werden.
"Nichts genaues weiß man nicht."
Das ist scheinbar der Punkt.
Dennoch zeigt das Konzept in welche Richtung es in etwa gehen wird. Es bringt wenig, jetzt was einzubauen und zu hoffen, dass sich gesetzlich eine 180 Grad Wendung ergibt.

Ein weiterer Gedanke:
Es wird sehr viel kosten, darum soll es zukunftsträchtig sein.
Daher war auch mein vorher genannter Gedanke aufgeführt, wie langlebig das jeweilige System ist.
Braucht man auf die Schnelle was zum Überbrücken? Was ist langfristig wohl am ehesten die beste Lösung?
 
  • Gaskaminöfen Beitrag #17

Ferdl

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Meiner Meinung nach, ohne eine gesetzliche Grundlage dafür zu kennen, kann man die Kachelofenheizung nicht ohne Weiteres gegen den Willen der Mieter durch eine Zentralheizung ersetzen.

Ich kann deine Befürchtung zwar gewissermaßen nachvollziehen, aber trotzdem nochmal die Frage, geht an diesen Öfen überhaupt irgendetwas kaputt? Ist da schon jemals etwas relevantes kaputtgegangen?
 
  • Gaskaminöfen Beitrag #18

Lippert

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hmm, so steil finde ich diese These eigentlich nicht. Es gibt mehrer Gerichtsurteile darüber das ein Mieter den Einbau einer modernen Heizungsanlage dulden muss.
ohje... wenn ich das lese und an Bewohner denke, die sich evtl. dagegen stemmen...
Allerdings geht es um gesetzliche Vorgaben. Falls ein Gaskamineinsatz ausfällt und nichts anderes verfügbar ist, dann funktioniert nur Infrarot bzw. Elektroheizung. (Falls eine Reparatur nicht möglich ist bzw. ein neuer Einsatz laut Gesetz nicht eingebaut werden darf... ) Das sollte auch jedem Bewohner bewusst sein.
 
  • Gaskaminöfen Beitrag #19

Lippert

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Meiner Meinung nach, ohne eine gesetzliche Grundlage dafür zu kennen, kann man die Kachelofenheizung nicht ohne Weiteres gegen den Willen der Mieter durch eine Zentralheizung ersetzen.

Ich kann deine Befürchtung zwar gewissermaßen nachvollziehen, aber trotzdem nochmal die Frage, geht an diesen Öfen überhaupt irgendetwas kaputt? Ist da schon jemals etwas relevantes kaputtgegangen?
Von den Voreigentümern weiß ich, dass zwei vor kurzem getauscht wurden.
Bei einem fehlte was an ner "Gaszuleitung zum Ofen" (Aussage Voreigentümer) und da war das Ersatzteil nicht mehr verfügbar, darum wurde ein neuer eingebaut.
Frage ist: Wenn ein Neuer eingebaut wird, wie lange gibt es hierzu Ersatzteile?

CO2-Preis... ist ein weiterer Punkt bei diesen Kaminöfen.
 
  • Gaskaminöfen Beitrag #20

set

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