Gasterme säubern

Diskutiere Gasterme säubern im Heizung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo! wir wohnen in einem Haus zur Miete und haben die Gasterme säubern lassen und auch die Wartung bezahlt. Beim säubern stellte der...
  • Gasterme säubern Beitrag #1

Betty04

Hallo! wir wohnen in einem Haus zur Miete und haben die Gasterme säubern lassen und auch die Wartung bezahlt. Beim säubern stellte der Installateur fest, das ein Teil kaputt ist und ausgetauscht werden muß.Wir hatten seid einigen Tagen (winterzeit) kein warmes Wasser und dachten es läge daran das die Terme gesäubert werden muß. Es stellte sich dann aber so dar das etwas defekt war. Nun haben wir die Rechnung für den Einbau,dem Vermieter vorgelegt.Der sträubt sich wehement das zu zahlen,da er diesen Aufterag nicht dazu gegeben hat.Nun sollen wir diese Rechnung von 556 Eur zahlen.Meine Frage daher lautet: Müssen wir das wirklich auf unsere Kappe nehmen? Würde mich über Antworten sehr freuen.
 
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  • Gasterme säubern Beitrag #2

wolle

Der Wartungsvertrag (weswegen der Installateur überhaupt da war) ging vom Vermieter aus,oder?
Die Instandsetzung ist Vermieterpflicht. d.h. Das ersetzte Teil muss der Vermieter bezahlen. Das gehört zu seinen Pflichten. Die Wartung bezahlt ihr mit den Betriebskosten.

Bei einem solchen Vermieter würde ich einen RA einschalten. Da läuft einiges schief. Der Vermieter kennt seine Pflichten nicht!!

Capo
 
  • Gasterme säubern Beitrag #3

Betty04

Vielen Dank erstmal für die Antworten.Ich hatte den Vermieter angerufen und ihm gesagt das die Terme gesäubert werden müßte(wurde vom Schornsteinfeger gesagt). Darauf hin antwortete der Vermieter mir,das er doch die Terme nicht benutzt,sondern wir! Das wäre unsere Sache.Darauf hin habe ich jemanden beauftragt und säubern lassen.Im Mietsvertrag steht es vielleicht oder auch nicht,weil er nach unserm Einzug den Vormietsvertag mitgenommen hat um ihn zu ändern.Bis heute haben wir den auch nicht wieder.
 
  • Gasterme säubern Beitrag #4

wolle

---argh-- :evil:
solche Vermieter regen mich auf..Sorry

Es ist seine Therme. Er hat dafür zu sorgen, dass die Heizung läuft. Eine kalte Wohnung im Winter berechtigt zur Mietminderung. Den Mietvertrag hat er dir aus zu händigen. Ebenfalls seine Pflicht.
Wenn der Schornsteinfeger meint, dass die Therme gereinigt werden muss, dann ist das so. Wahrscheinlich hättest Du auch haften sollen, wenn wegen der Therme das Haus abgebrannt wäre. Du hast ja darin gewohnt. :evil:

Der Vermieter hat nicht nur das Recht, die Miete zu kassieren, er darf sich auch um den gebrauchsmöglichen Zustand der Mietswohnung kümmern. Er darf auch Rechnungen bis 80€ von dir bezahlen lassen, aber nicht die Reparatur seiner Heizung.

Wenn ihr die Therme benutzt, solltet ihr sie dann auch etwa austauschen dürfen??
Empfehle ihm mal ein gutes Buch: Es nennt sich mietrecht; kostet 6,5€ und ist für einen Vermieter sehr wichtig. Es sei denn, er will sich öfters auf dem Gericht wiederfinden und einen RA seinen Freund nennen.

Gehe zum Mieterbund, denn bei Dir liegt einiges im Argen. Wenn der Vermieter so uneinsichtig ist...


Capo
 
  • Gasterme säubern Beitrag #5

Betty04

Problem Vermieter

=)Vielen dak für die schnelle Antwort.Habe gestern einen Antrag auf den Beitritt des Mietervereins ,gestellt.Vielleicht schaltet der Vermieter dann einen Gang zurück.
 
  • Gasterme säubern Beitrag #6

hase101

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schade das man nicht immer hört, was aus den Leuten geworden ist.

Andrerseits hab ich nun hierzu auch eine Frage.

Wenn ein Vermieter ein ganzes Haus vermietet und die Wartung der Heizungsanlage ist ja dann wohl Sache des Mieters.

Wenn diese Heizungsanlage dann aber von Seiten des Mieters nicht regelmässig ( jährlich) gereinigt worden ist und dann Teile kaputt gehen, die vielleicht sonst bei ordnungsgemässer Reinigung nicht kaputt gegangen wären, dann ist sowas doch auch nicht Richtig hmmmmm *grübels*

Obwohl andererseits kann ein Wartungsvertrag der Heizung doch auch nur vom Eigentümer abgeschlossen werden und nicht vom Mieter... oder lieg ich da falsch?
 
  • Gasterme säubern Beitrag #7

wolle

Die Wartungsverträge sind entweder im Mietvertrag erwähnt oder über den Umweg Betriebskostenverordnung benannt.

Wenn die Therme vom Mieter zu übernehmen ist, bleibt die Instandhaltung trotzdem Vermietersache. Wie man das regelt (entweder indirekt über die Nebenkosten oder direkt) ist eigentlich egal.

Wenn der Mieter die Wartung übernimmt, zahlt er auch nur die Wartung. Jedes Teil, das erneuert wird, zahlt der Vermieter. Wenn die Wartung nicht wahr genommen wird, wäre das wohl Vertragsbruch...

Der Wartungsvertrag ist nur dafür gedacht, dass durch ein falsch eingestelltes Gerät evtl ein Brand verursacht wird. Tritt dieser Fall ein und eine Wartung gab es nicht, haftet der Mieter vollständig. Gab es eine Wartung, zahlt die Versicherung...
 
  • Gasterme säubern Beitrag #8

hase101

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gut das man nie auslernt :-)

Aber was nützt einem das der Mieter dann vertragsbruch begangen hat?

Klar , man kann dann versuchen sein Geld wieder von ihm zurückzubekommen *seufz*

Ich denke es wäre wohl im Sinne des Vermieters, wenn der sich selber um die Wartung kümmern würde und nur die Kosten dafür auf den/ die Mieter umlegen würde, denn dann kann er auch sicher sein, das dieses geschehen ist.
 
  • Gasterme säubern Beitrag #9

wolle

nur die Kosten dafür auf den/ die Mieter umlegen würde

Genauso würde ich das auch sehen. Wenn die Bude eben nicht vermietet werden kann, könnte man so die Nebenkosten geringer halten und der Standard-Mieter würde sich über die niedrige Miete freuen ...
 
  • Gasterme säubern Beitrag #10

Badenländer

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Letzten Sommer hatte mein Vermieter einen Handwerker zur Wartung meiner Gaßtherme beauftragt. Diese findet alle 2-3 Jahre statt.

Der Handwerker hat angefragen mit der Wartung und hat festgestellt, das ein Teil der Gaßtherme kaputt war. Ohne groß rumzumachen, hat er das Teil ausgetausch. Nach paar Tag hat sich dann mein Vermieter angemeldet und wollte das alte Ersatzteil sehen was ausgetauscht wurden ist und wollte wissen wiso der Handwerker das gemacht hat. Ich habe den Vermieter gesagt was ich beobachtet habe und ihn deutlich gemacht das ich keinen Auftrag erteilt habe. Darauf hin hat er alles mit den Handwerker geregelt.

Die Vorletzte Wartung fand 2006 statt und hatte einen Zeitaufwand von ca. 15 min., die Wartung bzw. Instandsetztung 2008 dauerte fast 75 Min.

Jetzt meine Fragen:

1.) Das Neue Ersatzteil der Gaßtherme müss der Vermieter zahlen oder?
2.) Die anteilige Arbeitszeit der Wartung zahle ich, also 15 Min. oder?
3.) Die anteilige Arbeitszeit der Instandsetzung zahlt der Vermieter, also 60 Min. oder?
4.) oder wird der ganze Vorgang zur Instandsetzung, da der Instandsetzungsanteil der große ist und der Vermieter den Auftrag erteilt hat...?

:? :? :?

P.S.: Das Ersatztei hat ca. 70,-€ gekostet...aber die Arbeitskosten von über 220,-€ soll ich jetzt als Wartungskosten kompelt zahlen....da macht sich doch der Vermieter zu leicht oder...? Die Wartung 2006 hatte grade einmal 30,-€ gekostet...
 
  • Gasterme säubern Beitrag #11

Christian

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Der Handwerker hat angefragen mit der Wartung und hat festgestellt, das ein Teil der Gaßtherme kaputt war. Ohne groß rumzumachen, hat er das Teil ausgetausch. Nach paar Tag hat sich dann mein Vermieter angemeldet und wollte das alte Ersatzteil sehen was ausgetauscht wurden ist und wollte wissen wiso der Handwerker das gemacht hat. Ich habe den Vermieter gesagt was ich beobachtet habe und ihn deutlich gemacht das ich keinen Auftrag erteilt habe. Darauf hin hat er alles mit den Handwerker geregelt.

Hallo,

genau das ist der Punkt: Niemand hat den Handwerker beauftragt, einen Schaden zu beheben. Der Auftrag lautete "nur": Wartung. Das ist (idR) Mietersache.
Ich als Vermieter würde mir aber gerne die Handwerker aussuchen, die mein Eigentum reparieren. Der Mieter könnte ja im schlimmsten Fall einen superteuren Handwerker ohne Ahnung kommen lassen, der ewig braucht und mehr kaputt macht als er repariert.

Wenn man streng nach Vorschrift vorgehen würde, hätte der Mieter die Wartung (nur die Wartung, nicht den Austausch defekter Teile) machen lassen müssen (und auch bezahlen müssen) und dem Vermieter den Defekt mitteilen müssen.
 
  • Gasterme säubern Beitrag #12

Badenländer

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und was ist mit meiner Frage, das ist eine Sache zwischen Handwerker und Vermieter.....und ich zwischen Mieter und Handwerk...das mit den Informieren....
(ich als Mieter habe niemand Beauftrag zu keiner Zeit)

kann einer bitte meine Fragen nach 1-4 beanworten und keine persönliche Meinungen abgeben!!
 
  • Gasterme säubern Beitrag #13

Christian

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Ich als Laie würde das so sehen:

Du musst nur das bezahlen, was du auch beauftragt hast.

Wenn du allerdings zum Handwerker gesagt hast: "Das Ding funktioniert seit ein paar Tagen nicht mehr, wird wohl an der mal wieder nötigen Wartung liegen", dann könnte man das als Auftrag interpretieren.
 
  • Gasterme säubern Beitrag #14

Badenländer

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zu Übersicht, nicht das wir uns falsch verstehen:

Mein Vermieter hat mir 2 Tage vorher bescheidgesagt, das die Wartungsfirma kommt

am Wartungstag stand der vom Vermieter bestellte Handwerk vor der Tür...

ich habe ihn begrüßt (weitere unterhaltungen sind nicht gefallen)

ich habe ihn dann zur Gaßherme geführt;

ich bin wieder in Wohnzimmer gegangen, da ich am PC nach was machen müsste;

nach ca. 20 Min. ist der Handwerker zu mir gekommen, er müsste was am Auto holen und er komme gleich wieder: (keine weitern Unterhaltungen)

nach ca. 75 Min. (ich habe am PC voll die zeit vergessen) ist er dann gekommen und hat gesagt das fertig ist und das er ein Teil austauschen müsste

dann ist er gegangen


habe ich da zu einen zeitpunkt einen Auftrag erteilt? ich sehen keinen?
 
  • Gasterme säubern Beitrag #15

Michael_62

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Ich verstehe dein Problem nicht wirklich.

Du warst am PC und kannst beurteilen, dass der Teileausch 60 und die Wartung 15 Minuten gedauert hat?
Hast du telepathische Fähigkeiten?

Der Handwerker muss die Rechnung ordnungsgemäß erstellen. Wenn das Teil anläßlich der Wartung mitgetauscht wurde, würde ich nur das Teil rausrechnen, der Rest bleibt, ausser die Arbeitszeit für den Tausch würde extra ausgewiesen.
 
  • Gasterme säubern Beitrag #16

Badenländer

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Original von Michael_62
Ich verstehe dein Problem nicht wirklich.

Du warst am PC und kannst beurteilen, dass der Teileausch 60 und die Wartung 15 Minuten gedauert hat?
Hast du telepathische Fähigkeiten?

Der Handwerker muss die Rechnung ordnungsgemäß erstellen. Wenn das Teil anläßlich der Wartung mitgetauscht wurde, würde ich nur das Teil rausrechnen, der Rest bleibt, ausser die Arbeitszeit für den Tausch würde extra ausgewiesen.

Die 15 Min. ist der Vergleichswert zu 2006. (für was gebe ich eigendlich die ganze Zeit diese angabe an....)

Der Handwerker hat beides zusammengenommen, ich habe eine Kopie vom Vermieter erhalten; heißt es sind nur die Posten wie oben.... und der Vermieter hat die Rechnung so bezahlt, es geht jetzt wegen der Umlage....und nicht wegen den Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und Handwerker.... (wenn ich der Vermieter bin, hätte ich den Handwerker rund gemacht und eine gescheide Rechnung verlangt...aber meiner hast´s leider nicht und bezahlt und will jetzt von mir die Arbeitskosten bezahlt haben - über die Nebenkostenabrechnung... ich hate doch keine Chance gegen die Handwerkerrechnung einspruch einzulegen...soll ab jetzt Zahlen)

Gibt es hier ein, der mir eine klar Auskunft geben kann :wand: :wand: :wand:

Jo, einmal dauert die Wartung 15 Min. zwei jahre später dauert die 75 Min.... wenn will du das Verkaufen?....

P.S.: Gottseidank bist du nicht mein Vermieter....mit dir kann man bestimmt nicht normal reden. Ein entgegenkommen ist bei dir bestimmt ein fremdword......
 
  • Gasterme säubern Beitrag #17

Michael_62

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Wenn die Rechnung so ausgestellt ist, nutzt dir der Vergleichswert gar nichts, da die Wartung höchst unterschiedliche Zeiten benötigen kann.

Das hängt vom Umfang der Arbeiten ab.

Welches Entgegenkommen? Hat dein Vermieter die Heizung warten lassen? Wenn ja, darf er es umlegen. Wenn du nachweisen kannst, dass der Handwerker Reparatur ausgeführt hat und Wartung abgerechnet, dann kannst du reklamieren, musst aber trotzdem erstmal zahlen.

Wenn der Handwerker dir das dann schriftlich gegeben hat, dann reichst du das deinem Vermieter ein und bittest um Neuberechnung der Nebenkosten.

Dann bekommst du dein Geld zurück.

Seh es dochmal umgekehrt, wenn du Eigentümer deiner Wohnung wärst. Auch dann müsstest du das zahlen. Nur müsstest du auch noch das Ersatzteil zahlen.

Mit der Miete zahlst du eine 1,6%ige Abschreibung der Technik. Das ist so genommen eh ein Witz aber gesetzlich so vorgesehen. Also muss das Ersatzteil wieder 50 Jahre nudeln bis dein Vermieter es raus hat.
 
  • Gasterme säubern Beitrag #18

Badenländer

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Das Versteht auch der dummst Vermieter, das einmal 15 Min. dauert und zwei Jahre später nicht das fünffache an zeitaufwand kommen kannst.

WAS DU NICHT VERSTEHTS - EIGENTUM VERPFLICHTET.

Wiso muß ich das nachweisen, es ist sein Auftrag und meine Frage war Wartung oder Instandsetzung....

Entgekommen, ja.....mein Vermieter kann sich nicht immer dumm stellen (so wie du jetzt) und einmal dauert eine Wartung 15 Min. und einmal 75 min.....und zahl mal Mieter....

Entgekommen, heißt.... logisch zu denken mit den Kopf und mit mit der Geldbörse...heißt....

ein entgegkommen des Vermieter´s und Mieters konnte so aussehen,

Ersatzteil zahlt der Vermieter (Instandsetzung)
1/2 der Arbeitszeit zahlt der Vermieter (Instandsetzung)
1/2 der Arbeitszeit zahlt der Mieter (Wartung)

ist zwar für den Mieter dann mehr als vor 2 jahren (ca. 38 min. Min. Arbeitskosten - aber damit kann man eben leben)

Wenn man aber auf durchzug stell wie du, dann geht es mit sicherheit vor gericht. Ein Mieter ist eben kein Esel der alles Zahlt, was der Vermieter umlegen will

Ich glaube du bist zu arg in dein Vermieter ding dring....und die stelle auf stur wenns um zahlen geht...

Ich habe keine Bock mehr hier meine fragen unsachlich Beantwortet zu bekommen...
 
  • Gasterme säubern Beitrag #19

Christian

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Ich habe keine Bock mehr hier meine fragen unsachlich Beantwortet zu bekommen...

Wie gut, daß du sachlich bleibst ... :stupid

Übrigens, kennst du eigentlich den Unterschied zwischen einer unsachlichen Antwort und einer, die dir nicht in den Kram passt? :?

Du musst nicht uns von deiner "Lösung" überzeugen, sondern deinen Vermieter! Warum versuchst du uns zu bekehren und uns deine Auffassung von "Entgegenkommen" aufzuzwängen?
 
  • Gasterme säubern Beitrag #20

Capo

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Ich lasse mich mal auf eine sachliche Diskussion ein:
1. Die Wartung ist umlegbar
2. Der Vermieter hat üblicherweise einen Wartungsvertrag mit der firma vereinbart.
3. Instandhaltung ist Vermietersache.

Der Monteur unterscheidet nicht zwischen Instandhaltung und Wartung.
Lt Vertrag ist pro Wartung je nach Firma ein Wartungstermin kalkuliert in der Größenordnung von 2 Stunde (incl An- und Abfahrt).

Wird ein Teil ersetzt, dann fällt keine Anfahrt an, jedoch Arbeitszeit.
Das ist üblicherweise der Wert, der über der kalkulierten Zeit liegt. Ist die kalkulierte Zeit nicht erreicht, ist das komplett Wartung. Das ist "unsauber" aber für den Monteur erheblich einfacher und wird deswegen so gehandhabt.

Dein Fall:
Wartung (a) 15 min = 1 Arbeitsstunde (Der Monteur hat der firma geld verdient).
Wartung (b) 75 min = 2 Arbeitsstunden (Der Monteur hat die kalkulierte Zeit ausgeschöpft und damit ist die Zeit noch Wartung).

Das ersetzte Teil muss der Vermieter übernehmen. Die Arbeitszeit nicht.

Ein entgegenkommen des Vermieters ist nicht notwendig. Es werden auch keine Kosten wie kleinmaterial oder Anfahrt etc geteilt. Das ist ein Pausch-betrag, der pro Wartung anfällt.

(btw: Es ist ein entgegenkommen des Vermieters, dass er sich um die Wartung kümmert. Andere lassen das den Mieter selbst machen.)
 
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