Gaszentralheizung Abrechnung

Diskutiere Gaszentralheizung Abrechnung im Heizung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Guten Morgen, ich habe ein kleine Frage. Ich habe mir vor kurzem ein Haus gekauft mit drei Mietwohnungen, welche alle über eine Gaszentralheizung...
  • Gaszentralheizung Abrechnung Beitrag #1

MrSilverstone

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Guten Morgen,

ich habe ein kleine Frage. Ich habe mir vor kurzem ein Haus gekauft mit
drei Mietwohnungen, welche alle über eine Gaszentralheizung beheizt werden.
Alle drei Wohnungen haben eine Fußbodenheizung.
Meine Frage lautet jetzt nun:
Kann ich die Heizkosten durch die Summe der Wohnungsflächen aller Wohnungen dividieren, und dann wieder individuell mit der Fläche einer jeden Wohnung multiplizieren, um so den Verbracuh für diese Wohnung zu berechen oder muss jede Wohnung eine möglichkeit haben, den Gas Verbrauch abzulesen zu können?

Ich hoffe, ich habe keinen Beitrag in diesem forum überlesen, der diese Frage bereits klärt.

Danke für eure Hilfe!!

Gruß
MrSilverstone
 
  • Gaszentralheizung Abrechnung Beitrag #2

RMHV

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Eine Bemerkung vorab: bei einer Zentralheizung wird Gas nur an einer einzigen Stelle der Anlage verbraucht, nämlich am Brenner. Es gibt also keinen erfassbaren Gasverbrauch einzelner Wohnungen.
Erfassbar ist aber selbstverstänlich der Verbrauch an Wärmeenergie. Dies wird bei Fußbodenheizung durch Wärmemengenzähler für jede Wohnung erfolgen müssen.

Nach der Heizkostenverordnung ist eine Ausstattung zur Verbrauchserfassung für Heizung und Warmwasser, von wenigen Ausnahmen abgesehen, zwingend vorgeschrieben.
Sind keine Messeinrichtungen vorhanden, kann logischerweise auch nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden. In diesem Fall wird auch der Verbrauchskostenanteil nach dem Umlageschlüssel verteilt, der für den Grundkostenanteil verwendet wird. Dies wird in der Regel die Wohnfläche sein. Der Mieter hat dann nach § 12 HeizkostenV ein Kürzungsrecht von 15% des Verbrauchskostenanteils.
 
  • Gaszentralheizung Abrechnung Beitrag #3

MrSilverstone

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Hallo RMHV,

danke ersteinmal für dein sehr schnelle Antowrt. Wie du gemerkt hast, bin ich auf diesem Gebiet ein völliger Laie!
Um deine Antwort mal zusammen zu fassen.
Der Mieter kann also, die Kosten für Gas um 15% mindern, da nicht genau
nachgewiesen werden kann, wieviel er verbraucht hat.
Der Warmwasserzähler ist keine Messeinrichtung welche hier weiterhelen könnte, oder?!
Kannst du mir sagen, welche Ausnahmen es gibt, die du angesprochen hast?

Danke für die tolle Unterstützung...

Gruß
MrSilverstone
 
  • Gaszentralheizung Abrechnung Beitrag #4

Insolvenzprofi

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jo 50/50 oder 70/30
 
  • Gaszentralheizung Abrechnung Beitrag #5

MrSilverstone

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Was meinst du mit der 50/50 bzw. 30/70 abrechnung?
 
  • Gaszentralheizung Abrechnung Beitrag #6

Insolvenzprofi

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Original von MrSilverstone
Was meinst du mit der 50/50 bzw. 30/70 abrechnung?
hier ein beispiel


zb gesamtverbrauch 9000,- EUR (rechnung von den gaswerken)

50% nach wohnfläche 4500 gesamtfläche 360 m² auf 3 wohnungen
4500/360/= 12,5 EUR/m² pro jahr, dann mal die wohnfläche der einzelnen wohnungen

50% nach verbrauch 4500 summe der verbrauchseinheiten 140000
4500/140000 = 0,0321 EUR/pro einheit
dann verbrauch mal 0,321 EUR

das zusammen dann hast du das ergebnis

bei der zentralheizung ist das nicht möglich
 
  • Gaszentralheizung Abrechnung Beitrag #7

MrSilverstone

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Okay, so raff selbst ich das, danke! :top
Aber das fällt halt bei der Zentralheizung flach. Da habe ich entweder die möglichkeit alles auf die Gesamtfläche umzurechnen oder einen Wärmemengenzähler in jede Wohnung einzubauen. Muss ich diesen dann am ende bzw. am Anfang des nächsten Jahres eigentlich selber ablesen, oder wird dieser mit den Uhren vom Gaslieferanten abgelesen?
Oh man, ich wusste gar nicht, das man so wenig wie ich über dieses Thema wissen kann! :gehtnicht
 
  • Gaszentralheizung Abrechnung Beitrag #8

Insolvenzprofi

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Original von MrSilverstone
Okay, so raff selbst ich das, danke! :top
Aber das fällt halt bei der Zentralheizung flach. Da habe ich entweder die möglichkeit alles auf die Gesamtfläche umzurechnen oder einen Wärmemengenzähler in jede Wohnung einzubauen. Muss ich diesen dann am ende bzw. am Anfang des nächsten Jahres eigentlich selber ablesen, oder wird dieser mit den Uhren vom Gaslieferanten abgelesen?
Oh man, ich wusste gar nicht, das man so wenig wie ich über dieses Thema wissen kann! :gehtnicht


das ist keine schande, aber die lesung erfolgt durch das gasunternehmen... die haben ein lesegerät, will man vor dem termin das lesen lassen, kostet es ca. 60 EUR
 
  • Gaszentralheizung Abrechnung Beitrag #9

DiplomHM

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Okay, so raff selbst ich das, danke! :top
Aber das fällt halt bei der Zentralheizung flach. Da habe ich entweder die möglichkeit alles auf die Gesamtfläche umzurechnen oder einen Wärmemengenzähler in jede Wohnung einzubauen. Muss ich diesen dann am ende bzw. am Anfang des nächsten Jahres eigentlich selber ablesen, oder wird dieser mit den Uhren vom Gaslieferanten abgelesen?
Oh man, ich wusste gar nicht, das man so wenig wie ich über dieses Thema wissen kann! :gehtnicht


das ist keine schande, aber die lesung erfolgt durch das gasunternehmen... die haben ein lesegerät, will man vor dem termin das lesen lassen, kostet es ca. 60 EUR

Installierte Wärmemengenzähler werden mit Sicherheit nicht vom "Gasunternehmen" abgelesen. Denen ist das nämlich völlig schnuppe wieviel Wärme verbraucht wird. Die haben nur Interesse am Gasverbrauch.

Wird die Heizkostenabrechnung selber erstellt und der Wärmemengenzähler ist gekauft - Eigentümer liest selber ab!

Wird alles über eine Firma abgewickelt (z. B. ISTA, Techem, etc.) machen die das.
 
  • Gaszentralheizung Abrechnung Beitrag #10

Insolvenzprofi

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Original von DiplomHM
Denen ist das nämlich völlig schnuppe wieviel Wärme verbraucht wird. Die haben nur Interesse am Gasverbrauch.

richtig! :sorry

aber dann erklären sie mir doch bitte, warum ein kostenanschlag vom gasunternehmen gemacht worden ist, weil die mieter eine zwischenablesung gefordert haben (privates Objekt)....
 
  • Gaszentralheizung Abrechnung Beitrag #11

MrSilverstone

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Ich möchte hier ja niemanden in den Rücken fallen, vorallem nach diesem regen Kommentarverkehr (viele Danke nochmal dafür) aber ich habe eben mit meinem Gasanbieter gesprochen und der meinte das die Wärmemengenzähler nicht von ihnen abgelsen werden, sondern rein für die eigene Kontrolle bzw. des Hauseigentümers da sind.
Wie ich aber erfahren habe, kann ich die Zentralheizung umrüsten lassen zu einer Etagenheizung indem ich "einfach" einen Zähler einsetzten lasse in meinrer Wohnung.
Das hört sich doch nach einer guten lösung an, denn dann bekomme ich unabhängig von den anderen eine eigene Rechnung üfr das Gas, welches ich auch wirklich verbraucht habe...Oder habe ich irgendwo einen haken übersehen? :shame
 
  • Gaszentralheizung Abrechnung Beitrag #12

Insolvenzprofi

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Original von MrSilverstone
Ich möchte hier ja niemanden in den Rücken fallen, vorallem nach diesem regen Kommentarverkehr (viele Danke nochmal dafür) aber ich habe eben mit meinem Gasanbieter gesprochen und der meinte das die Wärmemengenzähler nicht von ihnen abgelsen werden, sondern rein für die eigene Kontrolle bzw. des Hauseigentümers da sind.
Wie ich aber erfahren habe, kann ich die Zentralheizung umrüsten lassen zu einer Etagenheizung indem ich "einfach" einen Zähler einsetzten lasse in meinrer Wohnung.
Das hört sich doch nach einer guten lösung an, denn dann bekomme ich unabhängig von den anderen eine eigene Rechnung üfr das Gas, welches ich auch wirklich verbraucht habe...Oder habe ich irgendwo einen haken übersehen? :shame

komisch bei unseren Gasanbietern sind zwischenablesungen möglich... die kosten 60,- EUR
 
  • Gaszentralheizung Abrechnung Beitrag #13

MrSilverstone

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Okay, was natürlich sein kann ist, das diesen Service nicht jedes Unternehmen anbietet....?
was meinen Anbieter in das schlechtere Licht rückt (verdammt!) :zwinker
 
  • Gaszentralheizung Abrechnung Beitrag #14

DiplomHM

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Denen ist das nämlich völlig schnuppe wieviel Wärme verbraucht wird. Die haben nur Interesse am Gasverbrauch.

richtig! :sorry

aber dann erklären sie mir doch bitte, warum ein kostenanschlag vom gasunternehmen gemacht worden ist, weil die mieter eine zwischenablesung gefordert haben (privates Objekt)....

Zwischenablesung für was? Wärme oder Gas? Kalt- oder Warmwasser?

Vielleicht um zu üerprüfen, ob der Zähler noch nicht richtig funktioniert um ggf. die Werte bereits mit vorherigen Jahren vergleichen zu können. Vielleicht erstellt ja auch das "Gasunternehmen" die Abrechnung oder die Zähler sind von denen gemietet. Vielleicht aber auch, weil jemand bei denen dummerweise nachgefragt hat, ob die das auch machen oder zuständig sind.
 
  • Gaszentralheizung Abrechnung Beitrag #15

Insolvenzprofi

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Original von DiplomHM
Vielleicht aber auch, weil jemand bei denen dummerweise nachgefragt hat, ob die das auch machen oder zuständig sind.

ich habe gelernt, dass man auch in zugespitzten situationen forsch argumentieren kann aber man muss nicht gleich beleidigend werden,,, soviel dazu...

wie ich oben bereits erwähnte wurde die zwischenablesung über den gasverbrauch (wärme) durch die mieter gewünscht (die haben im winter sehr wenig geheizt und wollte wissen ob nun trotzdem, eine nachzahlung kommt).

das gasunternehmen meinte, die ablesung sei schon ende august, so dass sich das jetzt nicht mehr lohnen würde, die mieter wollten das trotzdem und es würde sie 60,- EUR kosten, (zusammen für die anfahrt und die Ablesung), diesem wurde zugestimmt.... so war de sachverhalt...
 
  • Gaszentralheizung Abrechnung Beitrag #16

DiplomHM

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Vielleicht aber auch, weil jemand bei denen dummerweise nachgefragt hat, ob die das auch machen oder zuständig sind.

ich habe gelernt, dass man auch in zugespitzten situationen forsch argumentieren kann aber man muss nicht gleich beleidigend werden,,, soviel dazu...

Wenn sich hier gleich jemand persönlich angegriffen fühlt, dann tut es mir leid. Vorher vielleicht richtig lesen und dann - sofern es angebracht ist - mit spitzen Pfeilen schießen!
 
  • Gaszentralheizung Abrechnung Beitrag #17

Heizer

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Hier scheinen zwei Energieprodukte durcheinandergekommen zu sein.

1. Die direkte Gaslieferung. Da liest der Versorger NUR den Gaszähler ab und schickt dementsprechend eine Rechnung an den Eigentümer der die Kosten dann wiederum über Wärmemengenzähler o.ä. verteilt.

2. Die so genannte Wärmedirektlieferung. Hier Liest der Energieversorger den Gaszähler ab und zusätzlich die Wärmemengenzähler oder HKV. Er schickt dann jedem Nutzer eine extra Rechnung über Wärmelieferung. Der Eigentümer braucht sich um die Heizkostenabrechnung keine Sorgen mehr machen.
 
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