hani
In meinem Mieterhöhungsschreiben vom 25.08.2006 per Einschreiben teilte ich meinem Mieter und dessen Frau (beide sind als Mieter eingetragen) die Mieterhöhung zum 1.11.2006 mit. Es gibt einen Mietspiegel, an dem ich meine neue Miete ausgerichtet habe. Eine Kopie des Mietspiegels habe ich dem Erhöhungsschreiben angeheftet. Das Schreiben legte ich in zweifacher Ausführung in einen Umschlag, ich habe unterschrieben und die Mieter aufgefordert, ein Exemplar unterschrieben bis 31.10.2006 an mich zurückzusenden. Nun meine Frage: Durch Abwesenheit der Mieter wurde das Einschreiben zwar am 28.08.2006 zugestellt (Benachrichtigung im Briefkasten), wurde aber erst am 02.09.2006 vom Mieter in der Postagentur abgeholt. Ändern sich nun die von mir festgelegten Fristen? Was mache ich, wenn die Mieter der Mieterhöhung nicht zustimmen? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.