hoppe
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Hallo,
das Gebäude uns gegenüber wurde verkauft. Der neue Besitzer möchte nun 4 PKW-Stellplätze errichten lassen.
Seit 35 Jahren bewohne ich unser Gebäude und parke mein Fahrzeug auf der Straße. Für das Fahrzeug meiner Frau nutzen wir einen Stellplatz.
Die Situation ist die, dass die Straße relativ eng ist. Trotz Enge haben wir noch einen Platz von meinem Auto bis zur Bordstein gegenüberliegend von über 3,7 m.
Laut Bußgeldkatalog würde eine durchfahrtbreite von 3,05 m genügen, damit die Fahrzeuge vom Stellplatz gefahren werden könnten.
Die gleiche Situation hätte wir mit dem Fahrzeug welches auf unseren Stellplatz steht.
Würde ein anderes Fahrzeug gegenüber unserem Stellplatz auf der anderen Straßenseite geparkt werden, hätten wir doch ein größeres Problem unseren Kleinwagen dort auszuparken.
Generell gibt es bei uns in der Straße kaum einen Platz ein Fahrzeug zu parken.
Was soll oder könnte ich machen.
Herzlichen Dank für Eure Hinweise
Gruß
Adalbert
das Gebäude uns gegenüber wurde verkauft. Der neue Besitzer möchte nun 4 PKW-Stellplätze errichten lassen.
Seit 35 Jahren bewohne ich unser Gebäude und parke mein Fahrzeug auf der Straße. Für das Fahrzeug meiner Frau nutzen wir einen Stellplatz.
Die Situation ist die, dass die Straße relativ eng ist. Trotz Enge haben wir noch einen Platz von meinem Auto bis zur Bordstein gegenüberliegend von über 3,7 m.
Laut Bußgeldkatalog würde eine durchfahrtbreite von 3,05 m genügen, damit die Fahrzeuge vom Stellplatz gefahren werden könnten.
Die gleiche Situation hätte wir mit dem Fahrzeug welches auf unseren Stellplatz steht.
Würde ein anderes Fahrzeug gegenüber unserem Stellplatz auf der anderen Straßenseite geparkt werden, hätten wir doch ein größeres Problem unseren Kleinwagen dort auszuparken.
Generell gibt es bei uns in der Straße kaum einen Platz ein Fahrzeug zu parken.
Was soll oder könnte ich machen.
Herzlichen Dank für Eure Hinweise
Gruß
Adalbert