gemeinsame SAT-Empfangsanlage für zwei WEGs mit insg. 100 WE

Diskutiere gemeinsame SAT-Empfangsanlage für zwei WEGs mit insg. 100 WE im Kabel /Antenne / SAT-Anlage Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Die Anzahl der Leitungen "entsprechend anpassen" heisst für gewöhnlich die Leitungen im Haus erneuern oder zusätzlich neue Leitungen ziehen. Das...
  • gemeinsame SAT-Empfangsanlage für zwei WEGs mit insg. 100 WE Beitrag #21

Blutswente

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... da man die Anzahl der Leitungen entsprechend anpassen kann, so man nicht vorhandene Strukturen nutzen kann...

Die Anzahl der Leitungen "entsprechend anpassen" heisst für gewöhnlich die Leitungen im Haus erneuern oder zusätzlich neue Leitungen ziehen.

Das ist sehr aufwändig und wäre für die Idee aus #1 wohl ein KO-Kriterium.
(Es sei denn, die Leitungen müssen ohnehin erweitert oder erneuert werden.)



Der einfachste Weg wäre, wenn eine GmbH gegründet wird, die die SAT-Anlage betreibt und die Dienstleistung anbietet und liefert sowie abrechnet.
Die Gründung einer GmbH wäre wohl mit Kanonen auf Spatzen geschossen.

Praktikabel wäre bspw. auch, dass die größere WEG Eigentümer der SAT-Anlage ist, dass alle Kosten bei ihr anfallen und dass sie die Signale für einen festen Zeitraum (bspw. 30 Jahre) zu einem fixen Tarif an die andere WEG verkauft.
 
  • gemeinsame SAT-Empfangsanlage für zwei WEGs mit insg. 100 WE Beitrag #22

Ferdl

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Spannend ist die Frage, wie es technisch geht,
Das du hierzu keine Antworten bekommst, liegt vielleicht daran, dass andere die
verwaltungstechnischen partiellen Zusammenlegung von WEGs
nicht so trivial und
finden wie du.

Rein rechtlich gäbe es da einige Gestaltungsmöglichkeiten, deren Umsetzung so aufwändig ist, dass sie in keinem Verhältnis zum Betrieb einer Popeligen Satanlage steht.
Die Anzahl der Leitungen
Was machst du dir überhaupt Gedanken über Leitungen die nicht existieren? Es gab doch bisher keine Satanlage, oder wie?
 
  • gemeinsame SAT-Empfangsanlage für zwei WEGs mit insg. 100 WE Beitrag #23
Cordula

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  • gemeinsame SAT-Empfangsanlage für zwei WEGs mit insg. 100 WE Beitrag #24
immobiliensammler

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Mach mal einen konkreten Vorschlag. Du scheinst ja vom Fach zu sein.

Jetzt komm, Du bist einer zertifizierten Verwalterin gleichgestellt: Wie würdest Du das denn rechtlich lösen?
 
  • gemeinsame SAT-Empfangsanlage für zwei WEGs mit insg. 100 WE Beitrag #25
Cordula

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Gähn.
 
  • gemeinsame SAT-Empfangsanlage für zwei WEGs mit insg. 100 WE Beitrag #26

ehrenwertes Haus

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Praktikabel wäre bspw. auch, dass die größere WEG Eigentümer der SAT-Anlage ist, dass alle Kosten bei ihr anfallen und dass sie die Signale für einen festen Zeitraum (bspw. 30 Jahre) zu einem fixen Tarif an die andere WEG verkauft.
Gute Idee. Verkauf der "Signale" von WEG1 an WEG2.
Bei Wem werden die "Signale" denn eingekauft, oder wird WEG1 zum Erzeuger der "SIgnale".
Ideal wenn WEG1 das als e.V. macht...

Was meint die Bundesnetzagentur zu diesem Signalhandel?
 
  • gemeinsame SAT-Empfangsanlage für zwei WEGs mit insg. 100 WE Beitrag #27

Ferdl

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  • gemeinsame SAT-Empfangsanlage für zwei WEGs mit insg. 100 WE Beitrag #28

Blutswente

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  • gemeinsame SAT-Empfangsanlage für zwei WEGs mit insg. 100 WE Beitrag #29
Cordula

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  • gemeinsame SAT-Empfangsanlage für zwei WEGs mit insg. 100 WE Beitrag #30

Ferdl

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Um auch einen technischen Aspekt beizutragen, falls die Idee besteht, das Satsignal mittels der vorhandenen Leitungen vom "Kabel" zu verteilen, das klappt nicht, die Strippen sehen zwar gleich aus haben aber andere Spezifikationen, soll heißen, da kommt weder Bild noch Ton; hab ich schon per trial and error getestet.

Aber etwas näher erläutern könntest Du Deinen Vorschlag schon.
Ist doch simpel, die beiden WEG bilden die haftungsbeschränkte Komplementärgesellschaft, die Wohnungseigentümer werden Kommanditisten mit Hafteinlage. Für Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Anwalt oder Steuerberater.

Da die ganze Idee der Sataanlage eher Karnevalesk ist, spare ich mein bisschen Resthirnschmalz für ernsthaftere Gedanken.
 
  • gemeinsame SAT-Empfangsanlage für zwei WEGs mit insg. 100 WE Beitrag #32

Blutswente

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Um auch einen technischen Aspekt beizutragen, falls die Idee besteht, das Satsignal mittels der vorhandenen Leitungen vom "Kabel" zu verteilen, das klappt nicht, die Strippen sehen zwar gleich aus haben aber andere Spezifikationen, soll heißen, da kommt weder Bild noch Ton; hab ich schon per trial and error getestet.

Die Möglichkeit, das SAT-Signal durch vorhandene Leitungen zu leiten, ist tatsächlich eine notwendige Voraussetzung.

Ich war bisher in dem Glauben, dass dies geht.
Und hielt es eher für fraglich, ob neben dem SAT-Signal noch das Internetsignal, das ja "aus der Erde" kommt, gleichzeitig über das vorhandene Antennenkabel geleitet werden kann.

Aber ich sehe schon: Zunächst mal muß ich abklären, ob da in einer WEG zu realisleren wäre.
Und wenn ja, dann zu überlegen, ob noch eine zweite WEG mit an Bord soll.
 
  • gemeinsame SAT-Empfangsanlage für zwei WEGs mit insg. 100 WE Beitrag #33

ehrenwertes Haus

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Und hielt es eher für fraglich, ob neben dem SAT-Signal noch das Internetsignal, das ja "aus der Erde" kommt, gleichzeitig über das vorhandene Antennenkabel geleitet werden kann.
Internet und Telefon können auch über SAT gehen, nicht nur TV und Radio.
 
  • gemeinsame SAT-Empfangsanlage für zwei WEGs mit insg. 100 WE Beitrag #34
Duncan

Duncan

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Die Anzahl der Leitungen "entsprechend anpassen" heisst für gewöhnlich die Leitungen im Haus erneuern oder zusätzlich neue Leitungen ziehen.
Ja, sofern die vorhandenen nicht tauglich sind. Das zu prüfen wäre eine der Aufgaben des Vor-Ort-Termins unter Fachleuten, die wissen, was sie in ihren Bereichen tun. Gerade die eine WEG hat da enormen Bedarf.
Das ist sehr aufwändig und wäre für die Idee aus #1 wohl ein KO-Kriterium.
Das ist triviale, einfache Arbeit, machen wir täglich. Deutlich weniger aufwändig und vor allem mit weniger Haftungsfallen als alles, was du bisher vorgetragen hast.
Die Gründung einer GmbH wäre wohl mit Kanonen auf Spatzen geschossen.
Warum? Das ist binnen weniger Stunden erledigt. Kostenaufwand durchaus überschaubar gegenüber den Haftungsrisiken, die du ja wohl ahnungslosen WEGlern aufbürden willst.
Praktikabel wäre bspw. auch, dass die größere WEG Eigentümer der SAT-Anlage ist, dass alle Kosten bei ihr anfallen und dass sie die Signale für einen festen Zeitraum (bspw. 30 Jahre) zu einem fixen Tarif an die andere WEG verkauft.
Und in dieser WEG herrscht Einstimmigkeit darüber, eine gesonderte GbR zu gründen, um damit in einem reglementierten Bereich wirtschaftlich tätig zu werden? (Übrigens, die GbR gründet sich im Zweifel kraft Gesetz auch, ohne dass die Beteiligten wissen, was sie da tun!)

Du ahnst gar nicht, wie bequem und einfach im Vergleich die GmbH-Gründung ist ...
Vor allem, weil es so gar keinen wirtschaftlich sinnvollen Grund gibt, dieses ganze Projekt überhaupt anzugehen.
 
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Blutswente

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Vor allem, weil es so gar keinen wirtschaftlich sinnvollen Grund gibt, dieses ganze Projekt überhaupt anzugehen.

Du kannst Deinen Grad der Erregung getrost wieder senken.

Bisher gibt es nur einen Thread hier im Forum.
 
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