Schmidtchen
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Guten Abend ihr Wissenden,
ich bin gerade ziemlich überfordert und wäre für einen Tipp sehr dankbar.
Wir haben ein Haus mit 40 Wohneinheiten in ländlicher Umgebung im Familienbesitz. Vor 20 Jahren hat der damalige Eigentümer die Installation einer Gemeinschaftsantenne beauftragt. Seitdem wird monatlich eine Nutzungsgebühr an den Betreiber entrichtet, rund 7 Euro pro Wohnung und Monat, also 280 Euro monatlich.
Die Gebühren wurden im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt und das hat bislang wunderbar funktioniert.
Nun habe ich aber gehört, dass die Umlage über die Betriebskostenabrechnung spätestens ab Mitte 2024 nicht mehr erlaubt ist.
Es geht ja immerhin um über 3300 Euro jährlich, die wir bezahlen müssen, aber eben in Zukunft unter Umständen nicht mehr von den Mietern bezahlt bekommen oder zumindest nicht in Gänze.
Kann mir jemand erklären, wie die Mieter Fernsehprogramme ohne diese Antennenanlage empfangen können? Ich vermute, dass etliche der jungen Mieter die Antenne nicht nutzen und dann künftig auch nicht mehr bezahlen möchten. Wahrscheinlich kann man ja auch übers Internet fern sehen?
Aber was mache ich mit den älteren Mietern, die technisch ähnlich bewandert sind, wie ich? Was kann ich denen sagen, bzw. was muss ich unternehmen und an Kosten tragen, damit Fernsehen weiter allen zur Verfügung steht, aber eben auf Rechnung der Mieter?
Ich kann ja schlecht jährlich 3300 Euro zahlen, wenn dann ggf. nur noch 10 Mieter Interesse daran haben und bereit sind dafür zu zahlen.
Darf ich den Vertrag kündigen und den Mietern zumuten sich eigenverantwortlich um ihren Empfang via internet zu kümmern oder welche Möglichkeiten gibt es ansonsten?
Macht es Sinn in der anstehenden Betriebskostenabrechnung darum zu bitten, mir mitzuteilen, falls weiterhin Interesse an der Nutzung der Antennenanlage besteht, damit ich abschätzen kann, wieviele Mieter zukünftig bereit sind zu zahlen?
Und wenn das ganze zu unrentabel wird, wie lange vorher muss ich die Mieter über das Abschalten der Anlage informieren, wie lange benötigt man, um den Fernsehempfang übergangslos sicherzustellen?
Wäre nett, wenn mir jemand das richtige/sinnvolle Vorgehen erklären könnte.
LG
Frau Schmidtchen
ich bin gerade ziemlich überfordert und wäre für einen Tipp sehr dankbar.
Wir haben ein Haus mit 40 Wohneinheiten in ländlicher Umgebung im Familienbesitz. Vor 20 Jahren hat der damalige Eigentümer die Installation einer Gemeinschaftsantenne beauftragt. Seitdem wird monatlich eine Nutzungsgebühr an den Betreiber entrichtet, rund 7 Euro pro Wohnung und Monat, also 280 Euro monatlich.
Die Gebühren wurden im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt und das hat bislang wunderbar funktioniert.
Nun habe ich aber gehört, dass die Umlage über die Betriebskostenabrechnung spätestens ab Mitte 2024 nicht mehr erlaubt ist.
Es geht ja immerhin um über 3300 Euro jährlich, die wir bezahlen müssen, aber eben in Zukunft unter Umständen nicht mehr von den Mietern bezahlt bekommen oder zumindest nicht in Gänze.
Kann mir jemand erklären, wie die Mieter Fernsehprogramme ohne diese Antennenanlage empfangen können? Ich vermute, dass etliche der jungen Mieter die Antenne nicht nutzen und dann künftig auch nicht mehr bezahlen möchten. Wahrscheinlich kann man ja auch übers Internet fern sehen?
Aber was mache ich mit den älteren Mietern, die technisch ähnlich bewandert sind, wie ich? Was kann ich denen sagen, bzw. was muss ich unternehmen und an Kosten tragen, damit Fernsehen weiter allen zur Verfügung steht, aber eben auf Rechnung der Mieter?
Ich kann ja schlecht jährlich 3300 Euro zahlen, wenn dann ggf. nur noch 10 Mieter Interesse daran haben und bereit sind dafür zu zahlen.
Darf ich den Vertrag kündigen und den Mietern zumuten sich eigenverantwortlich um ihren Empfang via internet zu kümmern oder welche Möglichkeiten gibt es ansonsten?
Macht es Sinn in der anstehenden Betriebskostenabrechnung darum zu bitten, mir mitzuteilen, falls weiterhin Interesse an der Nutzung der Antennenanlage besteht, damit ich abschätzen kann, wieviele Mieter zukünftig bereit sind zu zahlen?
Und wenn das ganze zu unrentabel wird, wie lange vorher muss ich die Mieter über das Abschalten der Anlage informieren, wie lange benötigt man, um den Fernsehempfang übergangslos sicherzustellen?
Wäre nett, wenn mir jemand das richtige/sinnvolle Vorgehen erklären könnte.
LG
Frau Schmidtchen