Beluga
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In einem Haus sind die meisten Wohnungen mit Etagenheizungen ausge-
stattet.
2 Wohnungen jedoch haben gemeinsame Heizungsanlage.
Wer bzw. ob die Hausverwaltung in diesem Fall für die Heizungsanlage
(Wärmeversorgung, Wartung, Schornsteinfeger, Kostenabrechnung...)
zuständig ist ?
Wer hat diesbezügliche Zahlungsrückstände zu tragen ? nur die 2 betroffenen oder die Gemeinschaft ?

stattet.
2 Wohnungen jedoch haben gemeinsame Heizungsanlage.
Wer bzw. ob die Hausverwaltung in diesem Fall für die Heizungsanlage
(Wärmeversorgung, Wartung, Schornsteinfeger, Kostenabrechnung...)
zuständig ist ?
Wer hat diesbezügliche Zahlungsrückstände zu tragen ? nur die 2 betroffenen oder die Gemeinschaft ?
