
Goldhamster
Erfahrener Benutzer
Hallo,
ich glaub, ich habe gerade einen Gedankenfehler.
Fiktiver Fall:
Ein Gewerbemieter*in in einem Wohn- und Geschäftshaus möchte eine genehmigungspflichtige bauliche Änderung beantragen/beantragt bekommen.
Außenreklame, angebracht an der Außenwand.
Wer ist denn nun Bauherr*in im Sinne LBauO?
Mieter*in, Vermieter*in oder WEG als Ganzes?
Goldi
ich glaub, ich habe gerade einen Gedankenfehler.
Fiktiver Fall:
Ein Gewerbemieter*in in einem Wohn- und Geschäftshaus möchte eine genehmigungspflichtige bauliche Änderung beantragen/beantragt bekommen.
Außenreklame, angebracht an der Außenwand.
Wer ist denn nun Bauherr*in im Sinne LBauO?
Mieter*in, Vermieter*in oder WEG als Ganzes?
Goldi