Genehmigungspflichtige Baumaßnahme WEG - Wer ist Bauherr gem. LBauO?

Diskutiere Genehmigungspflichtige Baumaßnahme WEG - Wer ist Bauherr gem. LBauO? im Bautechnik Forum im Bereich Technische Abteilung; Hallo, ich glaub, ich habe gerade einen Gedankenfehler. Fiktiver Fall: Ein Gewerbemieter*in in einem Wohn- und Geschäftshaus möchte eine...
  • Genehmigungspflichtige Baumaßnahme WEG - Wer ist Bauherr gem. LBauO? Beitrag #1
Goldhamster

Goldhamster

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Hallo,
ich glaub, ich habe gerade einen Gedankenfehler.

Fiktiver Fall:
Ein Gewerbemieter*in in einem Wohn- und Geschäftshaus möchte eine genehmigungspflichtige bauliche Änderung beantragen/beantragt bekommen.

Außenreklame, angebracht an der Außenwand.

Wer ist denn nun Bauherr*in im Sinne LBauO?
Mieter*in, Vermieter*in oder WEG als Ganzes?

Goldi
 
  • Genehmigungspflichtige Baumaßnahme WEG - Wer ist Bauherr gem. LBauO? Beitrag #2

ehrenwertes Haus

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Der Auftraggeber ist Bauherr.
 
  • Genehmigungspflichtige Baumaßnahme WEG - Wer ist Bauherr gem. LBauO? Beitrag #3
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Der Auftraggeber ist Bauherr.

Richtig, und der Gebäudeeigentümer (hier also die WEG) muss dem Bauantrag zustimmen, es müssen also hier drei Unterschriften drauf:
- der "Bauherr", also der Gewerbetreibende der die Werbung anbringen lassen will
- der "Entwurfsverfasser", also meist die Firma, die die Pläne erstellt hat (oft direkt die Firma die die Anlage baut)
- der "Eigentümer", der natürlich dem Antrag zustimmen muss
 
Thema:

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