gerätewartung

Diskutiere gerätewartung im Heizung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; hallo ihr lieben, meines wissens sind doch die mieter für die wartung, der mitvermieteten geräte wie z.b. boiler, öfen etc. zuständig. oder irre...
  • gerätewartung Beitrag #1
lostcontrol

lostcontrol

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hallo ihr lieben,

meines wissens sind doch die mieter für die wartung, der mitvermieteten geräte wie z.b. boiler, öfen etc. zuständig.
oder irre ich mich da?
läuft das unter kleinstreparaturen?

unsere mieterin weigert sich die sachen warten zu lassen mit der argumentation "die sachen gehören euch".

danke für antworten :-)
 
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  • gerätewartung Beitrag #2

Capo

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Die Mieterin ist zur Wartung verpflichtet. Wird sie nicht durchgeführt und kommt es zum Brand, zahlt auch die Brandversicherung nix mehr...

Du hast 2 Möglichkeiten: Entweder du läßt warten und legst die Kosten um oder überläßt die Wartung der Mieterin. Die Rep, also Ersatzteile, die bei der Wartung austauscht werden, musst du bezahlen. Entweder die Rep raus rechnen oder der Wartungsdienst schickt gleich 2 Rechnungen..

Wie gesagt: Ich argumentiere immer mit dem Brandfall. Wenn länger keine Wartung durchgeführt wurde, muss die Feuerwehr wenigstens nicht lange nach der Ursache suchen und das Gebäude darf von ihr wieder aufgebaut werden... :lol
 
  • gerätewartung Beitrag #3

RMHV

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Original von lostcontrol
hallo ihr lieben,

meines wissens sind doch die mieter für die wartung, der mitvermieteten geräte wie z.b. boiler, öfen etc. zuständig.
oder irre ich mich da?
läuft das unter kleinstreparaturen?

unsere mieterin weigert sich die sachen warten zu lassen mit der argumentation "die sachen gehören euch".

danke für antworten :-)

Mieter können durch Formularvertrag niemals zur Durchführung einer Wartung verpflichtet werden. Allerdings sind Wartungskosten für Heizung und Warmwasserbereitung umlagefähige Betriebskosten. Bei einer entsprechenden Umlagevereinbarung im Mietvertrag muss der Mieter zwar nicht machen lassen, zahlen muss er aber schon.
 
  • gerätewartung Beitrag #4

Beluga

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Ja, wieder ein leidiges Thema. :wand:

Bei Etagenheizungen und Durchlauferhitzer werden die Mieter die Wartungen per Formular-Mietverträgen verpflichtet. Denn es handelt sich um Wartung, und nicht Reparatur.

Aber das bringt nichts, wenn die Mieter nicht tun wollen, sondern damit drohen, dass es Eigentum der Vermieter sind, hinzu noch die Mietminderungen vorzunehmen.
- Solcher Fall häuft sich leider immer mehr ! :gehtnicht

Ebenso bei Rohrverstopfungen im eigenen Bereich.

Oft wollen die Mieter auch nicht einmal kapieren :stupid, dass durch die regelmäßige Wartungen der Geräte sie weniger Heizkosten verbrauchen.


Im Brandfall haben die Eigentümer/Vermieter das Nachsehen ! - Schließlich sind es ihre Vermögen.


Bei finanzielle schwachen Mietern kann man sowieso nichts mehr aufbürden / zurückholen ! :gehtnicht

Es bleibt wohl nichts anderes übrig als von Vorn herein die Nebenkosten-
vorauszahlungen höher anzusetzen; die Wartungen von Vermieter zu
veranlassen.

Habt Ihr bessere Idee ? :zwinker
 
  • gerätewartung Beitrag #5
lostcontrol

lostcontrol

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Original von Beluga
Es bleibt wohl nichts anderes übrig als von Vorn herein die Nebenkosten-
vorauszahlungen höher anzusetzen; die Wartungen von Vermieter zu
veranlassen.
warst du nicht derjenige, der sich so vehement dagegen wehrt, den mietern ohne mitspracherecht noch mehr in den geldbeutel zu fassen bei den nebenkosten?

also ich halte eine "aufgezwungene" wartung nicht wirklich für sinnvoll, denn zeitpunkt und was nun wirklich zu machen ist, hängt da ja vom einzelfall ab.
ausserdem hab ich wenig lust, mich da auch noch drum kümmern zu müssen.
aber normalerweise steht das in meinen mietverträgen auch drin, dass das mietersache ist, was von unserer seite empfohlen wird und dass wir im zweifelsfalle die wartungen auf kosten des mieters durchführen lassen, falls er das nicht selbst tut.

dummerweise steht das aber leider in dem fall, um den's mir hier grad ging nicht drin...
 
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