Geschädigter - Drittschaden?

Diskutiere Geschädigter - Drittschaden? im Versicherungen Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo, kennt sich hier jemand mit rechtlichen Belangen einigermaßen aus? Ich bin Laie, beschäftige mich zwar nebenbei gerne mit rechtlichen...
  • Geschädigter - Drittschaden? Beitrag #1

Hadduwaddu

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Hallo, kennt sich hier jemand mit rechtlichen Belangen einigermaßen aus?
Ich bin Laie, beschäftige mich zwar nebenbei gerne mit rechtlichen Regelungen aber habe auch nicht so einen tollen Überblick.
Gerade was Versicherungsrecht betrifft.

Wer gilt bei Haftpflichtschäden als Geschädigter? Nur der unmittelbar betroffene oder auch der mittelbar betroffene?

Angenommen einem Mieter wird im Krankenhaus die Handtasche inkl. Schlüssel zu seiner gemieteten Wohnung gestohlen.
Wie ist da dann die Zusammensetzung der Mitspieler?

Der Patient ist auf jedenfall Geschädigter (Geldbeutel, Smartphone, Schlüssel weg.
Haftbar wäre das Krankenhaus bzw. die entsprechende Betriebshaftpflicht des Krankenhauses.

Der Vermieter ist ja aber genauso ein Geschädigter, schließlich wurde sein Schlüssel gestohlen.
Oder wie würdet ihr das beurteilen?
 
  • Geschädigter - Drittschaden? Beitrag #2

lirumlarum

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Inwiefern sollte man das Krankenhaus hier als haftbar ansehen können? Gab es kein Wertfach, wurde dieses aufgebrochen, inwiefern hat das Krankenhauspersonal hier „falsch“ gehandelt, was genau ist überhaupt passiert? Wo wurde die Tasche aufbewahrt?
 
  • Geschädigter - Drittschaden? Beitrag #3

Hadduwaddu

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Die ganz genauen Umstände entziehen sich leider meiner Kenntnis. Die Tasche stand jedenfalls nicht unter grober Verletzung der Aufsichtspflicht irgendwo herum. Wurde vermutlich aus dem Zimmer gestohlen. Dem Krankenhaus wurde nämlich der Diebstahl von Seiten des Mieters mitgeteilt und daraufhin wurde seitens der Betriebshaftpflichtversicherung des Krankenhauses auch eine Schadensakte angelegt.

Also das Krankenhaus bestritt eine Haftung offenbar nicht, sonst wäre erst gar keine Meldung an die Versicherung geschweige denn eine Schadensakte entstanden.

Die Frage wäre, ob nur der Mieter als Geschädigter gilt oder auch der Vermieter?
 
  • Geschädigter - Drittschaden? Beitrag #4
dots

dots

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Welcher Schaden ist dir denn entstanden?
Kannst du diesen eventuellen Schaden in Euro beziffern?
 
  • Geschädigter - Drittschaden? Beitrag #5

Hadduwaddu

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Quasi die Rechnung für den Austausch der Schließanlage. Die Hausverwaltung hat natürlich berechtigterweise angenommen, dass durch den Diebstahl von Schlüssel und Ausweis eine andauernde Missbrauchsgefahr ausgeht. Wer genug kriminelle Energie hat einen Diebstahl zu begehen der kommt eventuell auch auf den Gedanken mit dem Schlüssel bei der Adresse vom ebenfalls gestohlenen Ausweis vorbeizuschauen.

Also wurden die Schließzylinder der Schließanlage getauscht.
Sogesehen ist dem Vermieter durch den Diebstahl ja genauso ein Schaden entstanden
 
  • Geschädigter - Drittschaden? Beitrag #7

Nanne

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Der Mieter meldet den Schaden seiner Versicherung, die dem Vermieter die Schlüsselanlage samt Einbau ersetzt. Nach diesem Vorgehen so bei meiner Mieterin, deren Rucksack mitsamt der Haus-und Wohnungsschlüssel neben der Telefonzelle gestohlen wurde; sie ließ den Rucksack ausserhalb stehen, während sie telefonierte.
 
  • Geschädigter - Drittschaden? Beitrag #8

Ferdl

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Also das Krankenhaus bestritt eine Haftung offenbar nicht, sonst wäre erst gar keine Meldung an die Versicherung geschweige denn eine Schadensakte entstanden.
Diese Analogie halte ich für weit hergeholt. Wenn an mich eine Haftungsforderung gestellt wird, melde ich dies selbstverständlich an meine Haftpflichtversicherung, denn, es ist auch ihre Aufgabe unberechtigte Forderungen abzuwehren, dass dazu eine Akte angelegt wird ist eher selbstverständlich. Sowohl bei mir, als auch bei der VS.

Der Haftungsverlauf ist in deinem Fall wie immer: die Hausverwaltung nimmt dem Wohnungseigentümer in Haftung, der Eigentümer den Mieter und der muss schauen wo er bleibt, etweder kann e tatsächlich das KH haftbar machen, was ich für unwahrscheinlich halte, oder seine Hausratversicherung, so vorhanden und im VS->Vertrag inkludiert, übernimmt den Schaden.

Nebenbei, wer in einem Objekt mit solch einer Schließanlage vermietet, sollte sich überlegen, evtl. eine Schlüsselversicherung abzuschließen.
 
  • Geschädigter - Drittschaden? Beitrag #9

Hadduwaddu

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...geht/ging an wen? Den Vermieter? Die Hausverwaltung? Die WEG?

Die ging natürlich erstmal an die Hausverwaltung, weil diese hat den Auftrag an den Schlüsseldienst gegeben. Die Hausverwaltung hat den Rechnungsbetrag vorgestreckt und die Rechnung dann weiter an den Eigentümer geleitet. Der Eigentümer könnte daraufhin natürlich seinen Mieter in Haftung nehmen.

Dieser ist in diesem Sachverhalt aber zwei Wochen danach verstorben. Er war nicht ohne Grund im Krankenhaus. Demnach konnte er in der Zwischenzeit mangels Gesundheitszustand auch keinen Schaden melden. Der Eigentümer sitzt nun quasi auf dem Schaden, kann diesen aber nirgendwo geltend machen. Zumindest theoretisch.

Gegenüber Haftpflichtversicherung besteht ja meist kein Direktanspruch. Man kann halt den "Schädiger" haftbar machen, welcher den Schaden an seine Haftpflicht zur Regulierung weitergibt. Der Geschädigte kann in der Regel aber nicht direkt die Versicherung haftbar machen. Die einzige Ausnahme ist hier die Kfz-Versicherung. Da kann der Geschädigte auch direkt gegenüber der Kfz Haftpflichtversicherung den Schaden geltend machen.

Die Krankenhausversicherung teilte mit, dass der Schaden bekannt sei und eine Regulierung grundsätzlich möglich wäre. Allerdings nur gegenüber dem Anspruchssteller. Also laut dieser Aussage hätte die Mieterin den konkreten Schaden geltend machen müssen. Was ja durch den Tod nichtmehr geht. Anscheinend müssten dann die Erben den Schaden geltend machen. Was aber ebenfalls nichtmehr geht, da die Erbschaft ausgeschlagen wurde. Demnach geht das Erbe an den Staat über, dieser hat aber in Form des Nachlassgerichts mitgeteilt, dass er das nicht machen werde.

Deswegen frage ich mich, ob nur die Mieterin als "Geschädigte" gesehen werden kann, oder ob sich die Versicherung da die Lage zu einfach gestaltet und der Vermieter eigentlich genauso ein direkter "Geschädigter" ist, weil er hat ja ebenfalls den Schaden. Es war ja sein Schlüssel, der dem Mieter nur für die Dauer des Mietverhältnisses überlassen wurde.



Wobei so ganz schlau werde ich auch nicht.
Die Konstellation müsste ja, wenn auch etwas hergeleitet, wie folgt aus sehen.

Schädiger ist das Krankenhaus, weil der Diebstahl in dessen Einflussbereich lag. Für solche Fälle hat es sich versichert.
Geschädigter ist entweder der Mieter oder halt der Vermieter
Der Schaden wird von der Haftpflichtversicherung des Krankenhauses reguliert.

Weiter oben schrieb ich ja, dass es nur bei der Kfz Versicherung den Direktanspruch gibt.
Da kann man sich als Geschädigter direkt an die Versicherung wenden.
In allen anderen Fällen - wie auch hier - muss man sich an den Schädiger wenden.
Der Schädiger leitet das dann an die Versicherung weiter.
Wenn das Krankenhaus also behauptet, der Geschädigte müsse den Schaden bei der Versicherung geltend machen kann das ja schon insofern nicht zutreffen, weil der Geschädigte den Schaden gegenüber dem Krankenhaus geltend macht und nicht gegenüber der Versicherung.


Außerdem finde ich den Ansatz interessant. Der Mieter ist nur Besitzer der Schlüssels. Der Vermieter bleibt dagegen durchgehend Eigentümer des Schlüssels. Deswegen nennt sich die Konstellation in Fachkreisen auch "Verlust eines fremden, privaten Schlüssels". Und wenn mein Eigentum gestohlen wird, dann bin ich doch ebenfalls Geschädigter?

Tasche gestohlen
→ für Makeup, Handy, Geldbeutel und Co ist der Mieter als Eigentümer dieser Gegenstände der Geschädigte
→ für Schlüssel ist als dessen Eigentümer der Vermieter der Geschädigte

Wie seht ihr das?
Vielleicht sollte ich mich mal an einen Anwalt wenden :D
 
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Ferdl

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Vielleicht sollte ich mich mal an einen Anwalt wenden
Das wäre in dieser Konstellation mit dem verstorbenen Mieter sicher angebracht.
Du kannst jedoch erstmal ganz banal deinen VS-Vertreter Fragen ob und wie so ein Fall abgewickelt werden kann.
 
  • Geschädigter - Drittschaden? Beitrag #11
dots

dots

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Die Hausverwaltung hat den Rechnungsbetrag vorgestreckt und die Rechnung dann weiter an den Eigentümer geleitet. Der Eigentümer könnte daraufhin natürlich seinen Mieter in Haftung nehmen.
Ich habe keine Ahnung, daher würde ich erst mal versuchen, die hier wortkarg dargestellte Selbstverständlichkeit der Weiterleitung der Rechnung von der Hausverwaltung an den Eigentümer aufzudröseln.
 
  • Geschädigter - Drittschaden? Beitrag #12

Hadduwaddu

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Du meinst dass die Hausverwaltung eventuell rechtlich garnicht in der Lage gewesen wäre die Begleichung der von ihr vorgestreckten Rechnungsbezahlung gegenüber dem Eigentümer geltend zu machen wenn dieser es nicht so bereitwillig überwiesen hätte?
 
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