braut
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Unser Verwalter hat zum Abschied dem bisherigen Hausmeister ein Geschenk gemacht.
Das Geschenk ist absolut berechtigt und sinnvoll - wobei ich bisher keine Belegeinsicht hatte, wie teuer dieses Geschenk ausfiel.
Mich wundert, dass der Verwalter ein solches Geschenk ohne Zustimmung der WEG machen kann. Der Verwalter meint, bei geringen Beträgen dürfe er dies.
Meine Frage: Wo liegt die Grenze dieser "geringen" Beträge?
WEG §27 ist da beliebig unscharf und betrifft womöglich nur Baumaßnahmen, ohnehin aber keine Geschenke.
Das Geschenk ist absolut berechtigt und sinnvoll - wobei ich bisher keine Belegeinsicht hatte, wie teuer dieses Geschenk ausfiel.
Mich wundert, dass der Verwalter ein solches Geschenk ohne Zustimmung der WEG machen kann. Der Verwalter meint, bei geringen Beträgen dürfe er dies.
Meine Frage: Wo liegt die Grenze dieser "geringen" Beträge?
WEG §27 ist da beliebig unscharf und betrifft womöglich nur Baumaßnahmen, ohnehin aber keine Geschenke.