Jon
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Hallo zusammen,
im neuen alten MFH steht mittelfristig der Austausch der Heizung an. Aktuell verbaut ist eine Gaszentralheizung mit zentraler Warmwasserbereitung, Bj. 1982. Laut Heizi völlig intakt, es gäbe auch noch Teile dafür, da sich wohl seit einigen Jahren Händler auf die Versorgung solch älterer Anlagen mit Ersatzteilen spezialisiert haben (vermutlich momentan die einzige Wachstumsbranche....). Schorni verweist auf allgemeines Alter und darauf, dass seiner Meinung nach das Haus gegenwärtig viel anders als durch Verbrennen von Energieträgern nicht zu beheizen sei, angesichts dessen, was da gerade beschlossen werden soll, ein Austausch in diesem Jahr vielleicht nicht die blödeste Idee ist.
Folgende Rahmensituation:
Das Haus ist vollvermietet und ich habe es neu erworben, bin also voll in der 15 %-Grenze drin. Neue Heizung soll laut Angebot rd. 20.000 Euro kosten, Wohnfläche 530 qm, verteilt auf 8 Wohnungen. Die 15 %-Grenze wird locker eingehalten. Eine Wohnung steht zur Zeit leer, eine Partei hat einen Staffelmietvertrag (die ist wohl raus aus der Nummer), die anderen sechs Parteien haben "normale" Mietverträge. Erhöhungen der Miete gab es die letzten 20 Jahren nur bei Mieterwechsel, in Bestandsverträgen nicht.
Modernisierungsumlage:
Nach meiner Beschäftigung mit dem Thema ergeben sich für mich zwei Varianten. Entweder die Umlage im vereinfachten Verfahren, d.h. ich trage 30 % als Instandhaltung selbst oder die Umlage mit Hilfe einer Schätzung der (zukünftigen) Instandhaltungskosten. Ich vermute, ohne nachgerechnet zu haben, dass Variante 2 nicht zu meinen Gunsten ausgeht, wenn jmd. Drittes die zukünftigen Instandhaltungskosten einer 40 Jahre alten Heizung "schätzt"...
Einfach ausgedrückt, sehe ich es richtig, dass ich mit dem vereinfachten Verfahren in diesem Fall (und gefühlt auch oft in anderen Fällen) besser fahre, alleine schon der möglichen Diskussion wegen, wie hoch die Instandhaltung anzusetzen sei? Das Haus hat Modernisierungsbedarf, Fenster und Dach sind völlig intakt aber original, das wird die nächsten 20 Jahre ein Thema.
Habe ich es richtig verstanden, dass ich im vereinfachten Verfahren quasi für fünf Jahre "gedeckelt" bin auf 10.000 Euro Modernisierungskosten pro Wohnung? Spielt das Flächenverhältnis der Wohnungen untereinander eine Rolle, es sind Wohnungen von rd. 30 qm bis rd. 90 qm vorhanden?
Dann käme ich in diesem Fall auf 20.000 Euro (Gesamtmaßnahme) - 6.000 Euro (Instandhaltung) = 14.000 Euro (umlagefähige Modernisierung) / 8 Wohnungen = 1.750 Euro pro Wohnung, und wäre somit weit entfernt von den 10.000 Euro pro Wohnung innerhalb von fünf Jahren. Ist die Rechnung korrekt?
Die Mieten liegen unterhalb von 7,00 Euro, d.h. Kappungsgrenze bei 2,00 Euro. 14.000 Euro / 530 qm / 12 Monate = 0,18 Euro/qm/Monat
Normalerweise versuche ich immer bei Mieterwechsel Modernisierungen vorzunehmen und entsprechend einzupreisen, das ist im 8-Parteienhaus aber nicht besonders praktikabel.
Gerne würde ich zeitnah die Ankündigungsschreiben versenden, damit die Widerspruchsfrist beginnt und die Maßnahme anschließend beauftragt werden kann.
Vielen Dank und viele Grüße aus dem wenig frühlingshaften Südwesten
Jon
im neuen alten MFH steht mittelfristig der Austausch der Heizung an. Aktuell verbaut ist eine Gaszentralheizung mit zentraler Warmwasserbereitung, Bj. 1982. Laut Heizi völlig intakt, es gäbe auch noch Teile dafür, da sich wohl seit einigen Jahren Händler auf die Versorgung solch älterer Anlagen mit Ersatzteilen spezialisiert haben (vermutlich momentan die einzige Wachstumsbranche....). Schorni verweist auf allgemeines Alter und darauf, dass seiner Meinung nach das Haus gegenwärtig viel anders als durch Verbrennen von Energieträgern nicht zu beheizen sei, angesichts dessen, was da gerade beschlossen werden soll, ein Austausch in diesem Jahr vielleicht nicht die blödeste Idee ist.
Folgende Rahmensituation:
Das Haus ist vollvermietet und ich habe es neu erworben, bin also voll in der 15 %-Grenze drin. Neue Heizung soll laut Angebot rd. 20.000 Euro kosten, Wohnfläche 530 qm, verteilt auf 8 Wohnungen. Die 15 %-Grenze wird locker eingehalten. Eine Wohnung steht zur Zeit leer, eine Partei hat einen Staffelmietvertrag (die ist wohl raus aus der Nummer), die anderen sechs Parteien haben "normale" Mietverträge. Erhöhungen der Miete gab es die letzten 20 Jahren nur bei Mieterwechsel, in Bestandsverträgen nicht.
Modernisierungsumlage:
Nach meiner Beschäftigung mit dem Thema ergeben sich für mich zwei Varianten. Entweder die Umlage im vereinfachten Verfahren, d.h. ich trage 30 % als Instandhaltung selbst oder die Umlage mit Hilfe einer Schätzung der (zukünftigen) Instandhaltungskosten. Ich vermute, ohne nachgerechnet zu haben, dass Variante 2 nicht zu meinen Gunsten ausgeht, wenn jmd. Drittes die zukünftigen Instandhaltungskosten einer 40 Jahre alten Heizung "schätzt"...
Einfach ausgedrückt, sehe ich es richtig, dass ich mit dem vereinfachten Verfahren in diesem Fall (und gefühlt auch oft in anderen Fällen) besser fahre, alleine schon der möglichen Diskussion wegen, wie hoch die Instandhaltung anzusetzen sei? Das Haus hat Modernisierungsbedarf, Fenster und Dach sind völlig intakt aber original, das wird die nächsten 20 Jahre ein Thema.
Habe ich es richtig verstanden, dass ich im vereinfachten Verfahren quasi für fünf Jahre "gedeckelt" bin auf 10.000 Euro Modernisierungskosten pro Wohnung? Spielt das Flächenverhältnis der Wohnungen untereinander eine Rolle, es sind Wohnungen von rd. 30 qm bis rd. 90 qm vorhanden?
Dann käme ich in diesem Fall auf 20.000 Euro (Gesamtmaßnahme) - 6.000 Euro (Instandhaltung) = 14.000 Euro (umlagefähige Modernisierung) / 8 Wohnungen = 1.750 Euro pro Wohnung, und wäre somit weit entfernt von den 10.000 Euro pro Wohnung innerhalb von fünf Jahren. Ist die Rechnung korrekt?
Die Mieten liegen unterhalb von 7,00 Euro, d.h. Kappungsgrenze bei 2,00 Euro. 14.000 Euro / 530 qm / 12 Monate = 0,18 Euro/qm/Monat
Normalerweise versuche ich immer bei Mieterwechsel Modernisierungen vorzunehmen und entsprechend einzupreisen, das ist im 8-Parteienhaus aber nicht besonders praktikabel.
Gerne würde ich zeitnah die Ankündigungsschreiben versenden, damit die Widerspruchsfrist beginnt und die Maßnahme anschließend beauftragt werden kann.
Vielen Dank und viele Grüße aus dem wenig frühlingshaften Südwesten
Jon