Gewerbe ohne Wissen des Vermieters

Diskutiere Gewerbe ohne Wissen des Vermieters im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Darf ein Mieter eines allein bewohnten Einfamilienhauses in einer reinen Wohngegend ein Gewerbe ohne Wissen des Vermieters anmelden bzw. betreiben?
  • Gewerbe ohne Wissen des Vermieters Beitrag #1

ClaKi

Darf ein Mieter eines allein bewohnten Einfamilienhauses in einer reinen Wohngegend ein Gewerbe ohne Wissen des Vermieters anmelden bzw. betreiben?
 
  • Gewerbe ohne Wissen des Vermieters Beitrag #2

Capo

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Das kommt auf das Gewerbe an. Wenn es sich durch Publikumsverkehr oder Lärm auszeichnet (zB Kundengespräche oder PC-Werkstatt), dann ist das eine Änderung der Nutzung und dem Mieter kann gekündigt werden.
Sollte das aber nicht der Fall sein (zB Internetgewerbe) dann stehen die Chancen schlecht für den Vermieter.
 
  • Gewerbe ohne Wissen des Vermieters Beitrag #3

Heizer

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Zweckentfremde Nutzung von Wohnraum ist nur im sozialen Wohnungsbau verboten. Wenn die Wohnimmobilie aber durchweg frei finanziert wurde spricht zumindest Gesetzlich nichts dagegen.

Ob der Vermieter damit einverstanden wäre steht auf einem anderen Blatt.

Meine persönliche Meinung dazu ist: Wenn der gewerbliche Betrieb keine größere Abnutzung und übermäßige Beanspruchung darstellt, sollte das kein Problem sein.

Allerdings ist noch zu beachten dass das Ruhebedürfnis in Wohngegenden nicht gestört wird und andere Anwohner nicht durch z.B. viele Parkende Fahrzeuge behindert werden.
 
  • Gewerbe ohne Wissen des Vermieters Beitrag #4

ClaKi

Folgende Situation:
Ein Grundstück, zwei Einfamilienhäuser. Ich in dem vorderen Haus, der das Gewerbe betreibende in dem hinteren Haus. Gewerbe: Finanzberatung ohne objektive Kundenbesuche. Beide Objekte werden von meinen Eltern als Eigentümer vermietet. Auch ich zahle eine Miete. Der Gewerbe treibende Mieter hat seinen Zugang zu seinem Haus auf dem gemeinsamen Grundstück und beschwert sich über Dinge, die angeblich im Weg stehen würden (nicht genügend Abstand zur Hauswand etc.). Angeblich würden die Kunden seines Gewerbes gefährdet, obwohl er außer z.B. dem ganz normalen Paketboten keinen wesentlichen Kundenkontakt hat.
Wie gasagt, das Gewerbe ist nicht offiziell von meinen Eltern erlaubt worden.
 
  • Gewerbe ohne Wissen des Vermieters Beitrag #5

Capo

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Okay, wenn er die harte schiene fährt, darfst du das Gewerbe mit allen Möglichkeiten neu vermieten. (Höhere Miete, ohne Mietrechts-schutz etc)
Wenn seine Kunden gefährdet sind, gibt es ja wohl trotzdem Kundenverkehr und damit ist ja offensichtlich eine Beeinträchtigung der Umgebung gegeben.

Also Abmahnung wegen widerrechtl Wohnraumnutzung zu gewerbl Zwecken. Dann darf er sich erst wirklich beschweren... :geil
 
  • Gewerbe ohne Wissen des Vermieters Beitrag #6

Heizer

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Tja wer im Glashaus wohnt ...


Durch Kundenverkehr entsteht eine übermäßige, nicht vertragsmäßige Abnutzung der Mietsache. Das allein rechtfertigt schon eine höhere Miete. Von den höheren nicht umlegbaren Nebenkosten mal ganz abgesehen.
 
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