susi
Erfahrener Benutzer
- Dabei seit
- 23.04.2007
- Beiträge
- 458
- Zustimmungen
- 10
Bei einem schon sehr lange bestehenden Gewerbemietverhältnis mit Heizkostenvorauszahlungen wurden 2009 einvernehmlich Betriebskostenvorauszahlungen eingeführt. Dabei wurde auf § 2 BetrKV Bezug genommen. Unter anderem steht in der Vertragsergänzung, bei den Betriebskosten handelt es sich um "die Kosten der Strassenreinigung und der Müllbeseitigung".
Nun weisst die Mieterin daraufhin, dass sie ihre Papiere über den Grosshandel entsorgt und die aufgestellten Papiercontainer nicht benutzt. Muss die Mieterin von den Kosten der Papier-Entsorgung befreit werden? Aus dem Bauch raus würde ich sagen, sie muss die Kosten mittragen, analog zu den Aufzugskosten, die der Mieter im Erdgeschoss auch mittragen muss - aber ich hätte gerne eine fundiertere Meinung.
Nun weisst die Mieterin daraufhin, dass sie ihre Papiere über den Grosshandel entsorgt und die aufgestellten Papiercontainer nicht benutzt. Muss die Mieterin von den Kosten der Papier-Entsorgung befreit werden? Aus dem Bauch raus würde ich sagen, sie muss die Kosten mittragen, analog zu den Aufzugskosten, die der Mieter im Erdgeschoss auch mittragen muss - aber ich hätte gerne eine fundiertere Meinung.