hase101
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Die Frage ist warscheinlich wohl für beide von interesse ...sowohl als Mieter als auch als Vermieter
Gibt es eigentlich Vorschiften, wenn Glastüren in Wohnungen eingesetzt werden um was für ein Glas es sich handeln muss?
Die Frage zieht dahin ab, das ich jemanden kenne , der in seiner Wohnung ausgerutscht ist, und in eine Glastür gefallen ist. Diese ist das kaputt gegangen und hat ihm nun eine ca 20 cm lange Narbe beschert...das ganze ging noch ein wenig tiefer..aber ich glaube nicht das ich dieses hier weiter ausführen muss *gg* , möchte ja nicht das es dem ein oder anderen schlecht wird.
Die Frage ist halt dann so... sind bestimmte Glastypen in Wohnung vorschrift.
Falls ja, könnte dieser jemand ja , (da es sich bei ihm um einfaches Glas wohl gehandelt hat) wohl Schmerzensgeld vom Eigentümer verlangen.
Ich selber habe davon noch nichts gehört, aber es wäre gut zu wissen, da ich in der Wohnung die ich vermietet habe auch Türen habe, die einen Glasausschnitt haben.
Gibt es eigentlich Vorschiften, wenn Glastüren in Wohnungen eingesetzt werden um was für ein Glas es sich handeln muss?
Die Frage zieht dahin ab, das ich jemanden kenne , der in seiner Wohnung ausgerutscht ist, und in eine Glastür gefallen ist. Diese ist das kaputt gegangen und hat ihm nun eine ca 20 cm lange Narbe beschert...das ganze ging noch ein wenig tiefer..aber ich glaube nicht das ich dieses hier weiter ausführen muss *gg* , möchte ja nicht das es dem ein oder anderen schlecht wird.
Die Frage ist halt dann so... sind bestimmte Glastypen in Wohnung vorschrift.
Falls ja, könnte dieser jemand ja , (da es sich bei ihm um einfaches Glas wohl gehandelt hat) wohl Schmerzensgeld vom Eigentümer verlangen.
Ich selber habe davon noch nichts gehört, aber es wäre gut zu wissen, da ich in der Wohnung die ich vermietet habe auch Türen habe, die einen Glasausschnitt haben.