glauben ist nicht wissen - lehrgeld bezahlen!

Diskutiere glauben ist nicht wissen - lehrgeld bezahlen! im Zahlungsmoral der Mieter/Vermieter Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; moin aus hamburg erstmal klasse das es diese forum gibt, hätt eich schön früher finden müssen :) ich würde gerne meine geschichte erzählen und...
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fizzgig

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moin aus hamburg

erstmal klasse das es diese forum gibt, hätt eich schön früher finden müssen :)

ich würde gerne meine geschichte erzählen und von euren erfahrungen zehren, ich habe nämlich keine ahnung und bin vielleicht voll ins fettnäpfchen getreten. wer sich die mühe macht das zu lesen, vielen dank :)

schnell noch ein haus kaufen...eigenheimzulage sichern :) ja, wie wäre es mit dem haus in dem ich grade zur miete wohne, perfekt, der vermieter ist überschuldet und freute sich den schinken an einem mieter zu verkaufen. unter mir wohnt auch ein mieter. mit dem verstand ich mich auch ganz gut, bis er dem alkohol verfiel.
vor der idee das haus zu kaufen waren mir die querelen mit dem vermieter und dem anderen mieter egal, ich hatte mir nix zu schulden kommen lassen.
ich kaufte das haus am 28dezember 2005 :) wollte aber mit der übergabe bis ende mai 2006 warten weil der vermieter just eine räumungsklage (fristlose kündigung) gegen den anderen mieter einreichte. gut sagte ich mir, ich mag ihn auch nicht, bin auch froh wenn er raus muss (über details erzähle ich lieber nicht). begründet wurde die klage wegen 4 monate keine miete gezahlt, nachweislich. eingereicht wurde die klage im oktober 2005 und der erste termin war im januar 2006, richter zweifelte die ermächitigung des vermieters für seinen anwalt an !! der vermieter ist parkinson krank und konnte nicht zum gerichtstermin erscheine. also neuer termin und zwar vor ort beim vermieter zuhause. die anwälte waren NICHT geladen vom richter, also war an diesem termin auch niemand da :) *zack* neuer termin, anfang mai 2006 :)

so, und nun seht ihr was ich meine, wenn der richter nun nochmal auf die idee kommt den termin zu verschieben, dann fällt das genau in meine hausumschreibung rein, somit bin ich dann der vermieter. ich weiss nicht wie es sich mit der rechtsnachfolge verhält und bin arg besorgt. mit dem mieter ist es ein graus hier leben zu wollen.

ich kann leider nicht auf alle details eingehen. es hört sich sicherlicgh wie ein abgekatertes spiel an, ist es aber wirklich nicht, ich brauche einen mieter, wer soll sonst die zinsen bezahlen :) und teuere wird die wohnung ja auch nicht.

der anwalt meinet ich bin rechtsnachfolger und führe den prozess mit der gleichen begründung weiter. ich zweifel aber mitlerweile an unserem rechtssystem und habe einfach nur angst.

ich hoffe nur das anfang mai ein urteil erfolgt !

ich habe noch so viele fragen die etwas verzwickt sind, würden sich aber lösen wenn dieser mieter draussen ist.

hat vielleicht jemand einen rat oder ähnliche erfahrungen?

vielen dank
 
  • glauben ist nicht wissen - lehrgeld bezahlen! Beitrag #2
Martens

Martens

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moin nach Hamburg,

wie schon in anderen Diskussionen geschrieben, gibt es zwei Ebenen, einmal zwischen Veräußerer und Erwerber, hier ist die Frage des vereinbarten Lasten-Nutzen-Überganges wichtig. Weiterhin gibt es das Außenverhältnis Eigentümer - Mieter, da ist entscheidend, wer im Grundbuch steht.

So wie ich das sehe, solltest Du den Rechtsstreit des Veräußerers übernehmen, Du willst den betreffenden Mieter doch genauso loswerden, wie der Veräußerer auch. Also frage den Anwalt - nimm denselben! - wie das am besten gemacht wird, Vollmacht etc. und steige ein. Es ist Dein Haus.

Wenn im Kaufvertrag nichts zur Übergabe der anderen Wohnung (vermietet / geräumt etc.) steht, trägst Du ab Montag übernächster Woche das Risiko. So ist das Leben, tut mir leid.

mit freundlichen Grüßen
Christian Martens
 
  • glauben ist nicht wissen - lehrgeld bezahlen! Beitrag #3

fizzgig

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herzlichen dank, die begrifflichkeiten veräusserer und erwerber;eigentümer mieter waren mir fremd, damit komm ich sicherlich einen schritt weiter.
danke
 
  • glauben ist nicht wissen - lehrgeld bezahlen! Beitrag #4

fizzgig

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so, zu der rechtsnachfolge habe ich folgendes herrausgefunden (anwalt gefragt).
die rechtsnachfolge ist in solch einem fall ohne probleme möglich. im laufenden prozess muss diese jedoch vor gericht beantragt werden, wenn berechtigtes interesse besteht. D.h. auch die kündigunggründe werden übernommen. den mieter übernehem ich ohne antrag :)
 
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