elloki
Hallo,
kann mir bitte jemand helfen?
Mein Problem:
Austausch der Wärmemessgeräte an den Heizkörpern im Febr. 2005.
Betriebskostenabrechnung 2005 weist aus:
-Ablesewerte der alten Messgeräte bis 21.02.05 Angabe Heizgradtage 288
-Ablesewerte der neuen Messgeräte bis 31.12.05 Angabe Heizgradtage 712
(Summe Gradzahltage = 1000)
Die Berechnung der Verbrauchswerte sieht so aus:
Ablesewert x Faktor für jeweil. Heizkörper (bzw. Raum) = Verbrauchswert
Ergebnis: Verbrauchswert = 4176,
Bei Einbeziehung der Gradtagsfaktoren (0,288 bzw. 0,712)
wäre das Ergebnis: Verbrauchswert = 2443
Differenz: 150 € mehr Nachzahlung als bei Berechnung mit Gradtagsfaktor.
Fragen:
1. Ist der Gradtagsfaktor generell in jeder Jahresabrechnung anzuwenden (wobei er für ein durchgängiges Abrechnungsjahr ohnehin = 1 ist)?
2. Muss in dem o.g. Fall der Gradtagsfaktor angewendet werden?
Wer kann mir bitte helfen?
Schon mal Dankeschön im voraus.
elloki
kann mir bitte jemand helfen?
Mein Problem:
Austausch der Wärmemessgeräte an den Heizkörpern im Febr. 2005.
Betriebskostenabrechnung 2005 weist aus:
-Ablesewerte der alten Messgeräte bis 21.02.05 Angabe Heizgradtage 288
-Ablesewerte der neuen Messgeräte bis 31.12.05 Angabe Heizgradtage 712
(Summe Gradzahltage = 1000)
Die Berechnung der Verbrauchswerte sieht so aus:
Ablesewert x Faktor für jeweil. Heizkörper (bzw. Raum) = Verbrauchswert
Ergebnis: Verbrauchswert = 4176,
Bei Einbeziehung der Gradtagsfaktoren (0,288 bzw. 0,712)
wäre das Ergebnis: Verbrauchswert = 2443
Differenz: 150 € mehr Nachzahlung als bei Berechnung mit Gradtagsfaktor.
Fragen:
1. Ist der Gradtagsfaktor generell in jeder Jahresabrechnung anzuwenden (wobei er für ein durchgängiges Abrechnungsjahr ohnehin = 1 ist)?
2. Muss in dem o.g. Fall der Gradtagsfaktor angewendet werden?
Wer kann mir bitte helfen?
Schon mal Dankeschön im voraus.
elloki