Großes Problem nach Kündigung mit Vermieter

Diskutiere Großes Problem nach Kündigung mit Vermieter im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo! Ich habe vor einem Jahr einen gewerblichen Mietvertrag für eine Werkstatt unterschrieben. Der Vertrag ist fest auf 5 Jahre abgeschlossen...
  • Großes Problem nach Kündigung mit Vermieter Beitrag #1

coffee0815

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Hallo!

Ich habe vor einem Jahr einen gewerblichen Mietvertrag für eine Werkstatt unterschrieben.
Der Vertrag ist fest auf 5 Jahre abgeschlossen. Im Mai habe ich den Vermieter gesagt, dass ich zum 01.07. aus betriebswirtschaftlichen Gründen schließe.
Habe ihn auch ein paar potentielle Nachmieter vermittelt, aber es war noch nichts "anständiges" dabei.
Auf jeden Fall habe ich im Juli aufgeräumt und gereinigt.
Letzte Woche habe ich mich mit dem Vermieter getroffen und er hat mir ein Mietaufhebungsvertrag unterschrieben.
Dort steht drin, dass die Werkstatt besenrein übergeben wurde, das Mietverhältnis zum 01.09. einvernehmlich beendet wird und er mir die Mietkaution bis zum 01.10. übergibt.

1. Da ich diesen Monat noch keine Miete bezahlt habe (leider kein Geld mehr), habe ich mit ihm mündlich abgemacht, dass er die Monatsmiete für August von der Mietkaution abziehen kann. Das ist doch möglich, oder?
2. Gestern hat er mich angerufen und gesagt, dass in der Werkstatt noch Krams von mir rumsteht und wenn ich es nicht abhole/entsorge, er es kostenpflichtig entsorgen lassen will. Kann er das, nachdem ich die Werkstatt besenrein übergeben habe? Der Krams kann auch eigentlich nicht von mir sein.
3. Auf einmal will er nichts mehr davon wissen, dass er einen Mietaufhebungsvertrag unterschrieben hat. Er sagt, er hat etwas ganz anderes unterschrieben bzw. es gar nicht seine Unterschrift ist. Ich sagte zu ihm, dass er doch eine Kopie davon hat. Er sagte, er habe nie eine Kopie bekommen.

Was soll ich nun machen?
Bin ich trotzdem ab dem 01.09. aus dem Mietvertrag raus?
 
  • Großes Problem nach Kündigung mit Vermieter Beitrag #2

DiplomHM

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Ich gehe davon aus, dass du eine Ausfertigung des Miet-Aufhebungsvertrages hast. Ein von beiden Parteien unterzeichnetes Original. Das auf jeden Fall sehr, sehr, sehr gut aufheben. Hier stehst du erstmal auf der sicheren Seite.

Zum Anderen schreiben wir, falls ich micht nicht irre, noch den Monat August 2006! Der Aufhebungsvertrag bewirkt, dass der Mietvertrag zum 01.09. bzw. 31.08.2006 erlischt. Also, dürfte noch Zeugs von dir rumstehen. Denn noch bist du Mieter. Ab 01.09.2006 nicht mehr!

Hast du die Mietsache (Räume, Schlüssel) an den Vermieter zurückgegeben? Wenn ja, hast du ein Protokoll? Falls nein - stell dich auf Streß ein.

So wie das ganze aussieht - meine Vermutung - riecht das nach Streit!
 
  • Großes Problem nach Kündigung mit Vermieter Beitrag #3

coffee0815

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Original von DiplomHM
Ich gehe davon aus, dass du eine Ausfertigung des Miet-Aufhebungsvertrages hast. Ein von beiden Parteien unterzeichnetes Original. Das auf jeden Fall sehr, sehr, sehr gut aufheben. Hier stehst du erstmal auf der sicheren Seite.
Ja, habe ein Original hier vor mir liegen.

Das heisst jetzt, dass ich auf der sicheren Seite bin, oder?

Original von DiplomHM
Zum Anderen schreiben wir, falls ich micht nicht irre, noch den Monat August 2006! Der Aufhebungsvertrag bewirkt, dass der Mietvertrag zum 01.09. bzw. 31.08.2006 erlischt. Also, dürfte noch Zeugs von dir rumstehen. Denn noch bist du Mieter. Ab 01.09.2006 nicht mehr!

Hast du die Mietsache (Räume, Schlüssel) an den Vermieter zurückgegeben? Wenn ja, hast du ein Protokoll? Falls nein - stell dich auf Streß ein.

So wie das ganze aussieht - meine Vermutung - riecht das nach Streit!
Es standen noch ein paar Sachen von meinem Vormieter rum. Ich habe den Vermieter aber gesagt, dass das nicht von mir ist und ich nicht einsehe, die Sachen zu entsorgen.
Wir sind dann letzte Woche nochmal durch die Werkstatt gegangen und er hat sie quasi so abgenommen.
In dem Mietaufhebungsvertrag steht auch noch drin, dass die Schlüssel abgegeben wurden und die Werkstatt besenrein übergeben wurde.

Muss ich mich trotzdem noch um den Krams kümmern?
 
  • Großes Problem nach Kündigung mit Vermieter Beitrag #4

DiplomHM

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Original von coffee0815
Ja, habe ein Original hier vor mir liegen.
Das heisst jetzt, dass ich auf der sicheren Seite bin, oder?

Ja, erstmal schon .... jedenfalls juristisch gesehen stehst du auf der sicheren Seite. Riecht trotzdem nach großem Ärger.


Original von coffee0815
Es standen noch ein paar Sachen von meinem Vormieter rum. Ich habe den Vermieter aber gesagt, dass das nicht von mir ist und ich nicht einsehe, die Sachen zu entsorgen.
Wir sind dann letzte Woche nochmal durch die Werkstatt gegangen und er hat sie quasi so abgenommen.
In dem Mietaufhebungsvertrag steht auch noch drin, dass die Schlüssel abgegeben wurden und die Werkstatt besenrein übergeben wurde.

Muss ich mich trotzdem noch um den Krams kümmern?

Nein, musst du nicht. So wie ich das sehe, ist die Mietsache mit dem Aufhebungsvertrag an den Vermieter zurückgegeben worden, einschl. aller Schlüssel. Du hast also gar keine Zugangsmöglichkeit mehr. Wie willst du dich ohne Schlüssel / Zugangsmöglichkeit um irgendwas kümmern???

Auch wenn deine finanzielle Lage schlecht aussieht - ich würde dir einen Anwalt raten. Es sei denn der Vermieter kommt wieder zu Sinnen.
 
  • Großes Problem nach Kündigung mit Vermieter Beitrag #5

coffee0815

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OK, dank dir erstmal.
Bin im Rechtsschutz. Werde morgen dann mal Kontakt mit denen aufnehmen.

Vielleicht weiss ja noch jemand auf meine erste Frage eine Antwort.
1. Da ich diesen Monat noch keine Miete bezahlt habe (leider kein Geld mehr), habe ich mit ihm mündlich abgemacht, dass er die Monatsmiete für August von der Mietkaution abziehen kann. Das ist doch möglich, oder?
 
  • Großes Problem nach Kündigung mit Vermieter Beitrag #6

Capo

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Bei Gewerbe ist (fast) alles, dass schriftl vereinbart wird, möglich.
Also ist das okay. Also gerade schriftl festhalten und gut is.
 
  • Großes Problem nach Kündigung mit Vermieter Beitrag #7

DiplomHM

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Original von coffee0815
OK, dank dir erstmal.
Bin im Rechtsschutz. Werde morgen dann mal Kontakt mit denen aufnehmen.

Achtung! Es könnte sein, dass die Versicherung hier Privat mit Gewerbe unterscheidet. Würde mich mal interessieren, welche RS (Privat ??) du hast und ob die auch "Firmen-Angelegenheiten" abdeckt.

Original von coffee0815
Da ich diesen Monat noch keine Miete bezahlt habe (leider kein Geld mehr), habe ich mit ihm mündlich abgemacht, dass er die Monatsmiete für August von der Mietkaution abziehen kann. Das ist doch möglich, oder?

Sorry ... die Frage ging unter :shame
Wie Capo schon gesagt hat, ja das geht in Ordnung.
 
  • Großes Problem nach Kündigung mit Vermieter Beitrag #8
lostcontrol

lostcontrol

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Original von coffee0815
Vielleicht weiss ja noch jemand auf meine erste Frage eine Antwort.
1. Da ich diesen Monat noch keine Miete bezahlt habe (leider kein Geld mehr), habe ich mit ihm mündlich abgemacht, dass er die Monatsmiete für August von der Mietkaution abziehen kann. Das ist doch möglich, oder?
hm... ist das bei gewerbe anders als bei privat?
denn bei privat wärs ja so: wenn der vermieter sich darauf einlässt ok - aber er MUSS da nicht mitspielen. die kaution soll ja als sicherheit dienen, und - zumindest theoretisch - kann er die bis zur nächsten nebenkostenabrechnung einbehalten. die kaution ist ja eine sicherheitsleistung, die hinterlegt wurde für evtl. schäden an den räumlichkeiten - solange nicht abschliessend geklärt ist, ob da noch kosten anstehen, muss der vermieter sie dir also auch nicht zurückzahlen, und die miete davon abziehen muss er ohnehin nicht.
im prinzip ist das doch (sofern das wie bei privat gehandhabt wird) dasselbe wie die geschichte mit dem "kaution abwohnen" - und das ist nicht rechtens.
 
  • Großes Problem nach Kündigung mit Vermieter Beitrag #9

DiplomHM

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@lostcontrol
Vom Prinzip her hast du Recht. Auch bei Gewerbe "muss" der Vermieter nicht.

Aber anders als bei Wohnungen kann die erbrachte Sicherheitsleistung zur "Aufrechnung" von etwaigen Mietschulden herangezogen werden. Sogar ohne Einverständnis des Mieters. Die schriftliche Erklärung gegenüber der Bank reicht aus, um als Vermieter an das Geld zu kommen.
Natürlich ohne die Zinsen zu vergessen, die ja gut geschrieben wurden.
 
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