Grundpreis Wasser in der Abrechnung

Diskutiere Grundpreis Wasser in der Abrechnung im Kaltwasserversorgung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hier ein Zusatz zu meiner gestrigen Anfrage, speziell für CAPO. Leider gelingt es mir trotz Registrierung nicht das Forum zu nutzen, also hier...
  • Grundpreis Wasser in der Abrechnung Beitrag #1

gast

Hier ein Zusatz zu meiner gestrigen Anfrage, speziell für CAPO. Leider gelingt es mir trotz Registrierung nicht das Forum zu nutzen, also hier meine Antwort auf Umwegen.

Ja ich habe den Wasserpreis nach Verbrauch abgerechnet. Das Problem ist, das der Mieter zwar die verbrauchten kbm nach seinem Zählerstand berechnet haben will, jedoch die Grundgebühren nach qm-Wohnfläche. Das kann doch aber, meiner Meinung nach nicht rechtens sein. Der Mieter ist übrigens Beamter und beharrt darauf Gesetze oder wenigstens DIN-NORMEN zu sehen. Und DIN-NORMEN gibt es für alles, für absolut alles!!
 
  • Grundpreis Wasser in der Abrechnung Beitrag #2

wolle

zur Registrierung: Wie du erkennen kannst bist du nicht registriert. bekommst du zugeschickt und bist eigentlich sofort als Mitglied verzeichnet.
Einfach auf anmelden und den Name eingeben.
Gib mir bitte mal einen Mitgliedsnamen, dann check ich das.
Unangemeldete können nicht überall schreiben, das ist gewollt. ähnliche Foren sind voll von Witzbolde, die andere Dinge im Sinn haben, als Fragen zu stellen.
Traurig, aber wahr...

Zu deinem Prob: Wenn er Normen haben will, sollte er in die Betriebskostenverordnung schauen. Da ist geregelt, wie man eine Abrechnung erstellt. Da ist übrigens keine Rede von dem Grundpreis...
Eine DIN-NORM bezieht sich nur auf die Technik. Richtig ist, das es da eine Menge von gibt, aber das hat nichts mit der Abrechnung zu tun, höchstens mit den Vorschriften zu Wartungsintervallen oder Eichintervallen.
Die Durchmesser der verschiedenen Anschlüsse ist zB in der DIN 1986-2 geregelt.
Begriffe des Wasserbaus sind in der DIN 4048 definiert.

Dein Prob ist eigentlich keines. Weil der Mieterbund aktiv wurde, heißt das eigentlich, dass vielleicht ein Gesetz nicht vollständig richtig umgesetzt wurde.
Ich denke jedoch, dass hier der MB mal wieder einen Schnellschuss startet und
einfach mal alles auf den Briefkopf setzt. Ein Gesetz in dieser Richtung kenne ich nicht, aber wenn du bis zum WE warten kannst, wollte hier ein BK-Profi rein schauen.
 
  • Grundpreis Wasser in der Abrechnung Beitrag #3

markus

Ich sehe das nicht unbedingt als Problem,
mache doch eine Vergleichsrechnung mit deinem Mieter,
falls eine Differenz besteht, könnt Ihr euch formlos einigen.
Für das nächste Jahr ist Dir jetzt bekannt wie es berechnet wird.

Grüße Markus
 
  • Grundpreis Wasser in der Abrechnung Beitrag #4

wolle

So, in Vertretung des Profis:
Deine Abrechnung ist korrekt und sollte nicht geändert werden. Mit dieser Berechnung kann Dir niemand etwas wollen. HeizKV und BetrKV sagt nichts gegenteiliges.

Der Mieterbund schüchtert wohl nur ein. Die Grundgebühr ist pro Zähler abzurechnen und nicht pro qm.
Jeder Profi berechnet die Grundgebühr genauso...
 
  • Grundpreis Wasser in der Abrechnung Beitrag #5

markus

Sag deinem Profi mal einen lieben Gruß,
den Verteilerschlüssel legt der Vermieter fest.

Es gibt immer mehre Möglichkeiten der Kostenaufteilung,
jede hat Vorteile und auch ihre Nachteile.
Das wichtige ist eine Nachvollziehbarkeit.
Die Grundkosten des Kaltwasserzähler können nach diesem Verteilerschlüssel
auf Qadratmeter, Wohneinheiten oder den Verbrauchspreis verrechnet werden..
Diese Varianten haben ihre Gültigkeit (LG Wiesbaden).

Ich persönlich verrechne das ganze mit dem Verbrauch.
 
  • Grundpreis Wasser in der Abrechnung Beitrag #6

wolle

Meinst Du damit, dass der Mieterbund im Recht ist?
Wenn der Vermieter das festlegen kann, ist ja alles in Butter.

Warum schaltet sich dann der Mieterbund ein?

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Hier nochmal der Anmeldelink
 
  • Grundpreis Wasser in der Abrechnung Beitrag #7

markus

Nein,
lass den Mieterbund doch weg.
Es geht erstmal darum dem Mieter den Wind aus dem Segel zu nehmen.
Der Mieter benötigt eine transparente und einfache Kostenaufteilung.
Ich beachte folgendes:
Ein Mieter überweist einen beachtlichen Teil seines Einkommens für Miete und Nebenkosten auf mein Konto, dafür habe ich ein offenes Ohr für Wünsche, Änderungen und Vorschläge.
Ich persönlich möchte nicht, daß ein Mieter regelmäßig zum Mieterbund rennt,
also versuche ich bestmöglich auf seine Wünsche einzugehen,
bevor er andere Mieter auch aufhetzt.



Übrigens reden wir hier über ein Schnäppchen im Vergleich zu den restlichen Kosten.
 
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