G-R
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Hallo zusammen,
muss sagen, bisher bin ich ganz begeistert von dem Forum.
Aber nun zu meiner Frage: Im Notarvertrag werden zwei Flurstücknummern unter der übergeordneten Flurnummer genannt mit der entsprechenden qm-Zahl. Beim Teileigentum steht dann der Miteigentumsanteil zu xx/1000 an dem vereinigten Grundstück mit den zwei Flurstücknummern. Meine Frage ist nun, muss ich beim Eintragen der "zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler" und beim "Nenner" dennoch beide Flurstücknummern einzeln mit den entsprechenden qm und dem übergeordneten Miteigentumsanteil schreiben oder kann man die beiden Flurstücknummern zusammen mit der gesamten qm und dem Miteigentumsanteil eintragen? Dies ist in einem Fall für die "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes" in Sachen-Anhalt so, aber sollte vermutlich für alle Bundesländer ja doch allgemeingültig sein. Ich habe es aktuell für jede Flurstücknummer einzeln eingetragen. Was denkt ihr?
Beste Grüße
G-R
muss sagen, bisher bin ich ganz begeistert von dem Forum.
Aber nun zu meiner Frage: Im Notarvertrag werden zwei Flurstücknummern unter der übergeordneten Flurnummer genannt mit der entsprechenden qm-Zahl. Beim Teileigentum steht dann der Miteigentumsanteil zu xx/1000 an dem vereinigten Grundstück mit den zwei Flurstücknummern. Meine Frage ist nun, muss ich beim Eintragen der "zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler" und beim "Nenner" dennoch beide Flurstücknummern einzeln mit den entsprechenden qm und dem übergeordneten Miteigentumsanteil schreiben oder kann man die beiden Flurstücknummern zusammen mit der gesamten qm und dem Miteigentumsanteil eintragen? Dies ist in einem Fall für die "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes" in Sachen-Anhalt so, aber sollte vermutlich für alle Bundesländer ja doch allgemeingültig sein. Ich habe es aktuell für jede Flurstücknummer einzeln eingetragen. Was denkt ihr?
Beste Grüße
G-R