Grundsteuer - WEG-Wohnungseigentümer mit TG-Stellplatz im Sondereigentum

Diskutiere Grundsteuer - WEG-Wohnungseigentümer mit TG-Stellplatz im Sondereigentum im Grundsteuer Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Moin liebe Mitdenker! In den letzten Tagen schlagen hier frustige Hilferufe im Zusammenhang mit der ‚neuen Grundsteuer‘ auf. :wand: Betroffen...
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Fremdling

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Moin liebe Mitdenker!
In den letzten Tagen schlagen hier frustige Hilferufe im Zusammenhang mit der ‚neuen Grundsteuer‘ auf. :wand:

Betroffen sind Eigentümer von Eigentumswohnungen in NRW, bei denen die Eigentümer der Wohnungen (Wohnungseigentum) zugleich auch Eigentümer eines Stellplatzes in der Tiefgarage (Teileigentum) desselben Immobils sind. Wer in ELSTER seine Erfassungen ab 01.07.2022 getreu der ‚Klickanleitung’ und der dazu sogar gefertigten ‚Erklär-Filmchen‘ für NRW erledigt hat, erfasste die gefragten Daten gemäß der vom zuständigen Finanzamt erhaltenen Informationen zur Grundsteuerreform unter dem dort angegebenen Aktenzeichen (zur Wohnung). Dabei war bzgl. der Kfz-Stellplätze lediglich die Anzahl der ggf. eigenen TG-Stellplätze einzupflegen. Ein ggf. gesondertes Grundbuchblatt für die Stellplätze sprach gemäß 'Erklärungen' nicht gegen diese pure Anzahl-Erfassung.

Inzwischen sind bei einigen Eigentümern auch die avisierten Bescheide a) Feststellung des Grundsteuerwertes und b) Festsetzung des Grundsteuermessbetrages eingegangen. Im erstgenannten Bescheid floss der fiktive Rohertrag der gemeldeten eigenen Garagenstellplätze mit einer ‚Monatlichen Nettokaltmiete‘ in die Wertermittlung ein. - Soweit scheint alles perfekt.

Nun hat das Finanzamt allerdings in den letzten Tagen zu den TG-Stellflächen Erinnerungen an die Abgabe der Feststellungserklärung (mit gesonderten Aktenzeichen!) verschickt und bei Monatsfrist auf Verspätungszuschläge von bis zu 25.000 EUR hingewiesen. Eine daraufhin gestartete Recherche ergab, dass diese Stellplätze bisher gesonderte Einheitswertnummern hatten; was die zunächst überraschende Erinnerung erklären könnte??? - Der Steuer-Depp in mir denkt sich folglich zur Vermeidung von Doppelbesteuerung: Entweder...
  1. ... bleibt die ELSTER-Erfassung in der ersten Feststellungserklärung wie sie ist, die Einheitswertnummern der TG-Stellplätze werden beim Amt gelöscht und die Erinnerungen für obsolet erklärt oder
  2. ... bei der ersten Feststellungserklärung zur Wohnung wird die Anzahl der Garagen gelöscht und eine gesonderte Feststellungserklärung für den Garagenstellplatz wird in ELSTER nachgemeldet.
Danke für Eure Aufmerksamkeit! Meine Frage:
Kennt jemand die Lösung bzw. das übliche Vorgehen des Finanzamtes in obigen Fällen?
Wäre supi, wenn insbesondere @taxpert etwas Licht ins Dunkel bringen könnte!
 
  • Grundsteuer - WEG-Wohnungseigentümer mit TG-Stellplatz im Sondereigentum Beitrag #2
taxpert

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Wäre supi, wenn insbesondere @taxpert etwas Licht ins Dunkel bringen könnte!
Da muss ich Dich leider enttäuschen! Ich musste mich nur mit der bayrischen Variante herum schlagen und bin in Bezug auf andere Bumndesländer schlicht blank!

taxpert
 
  • Grundsteuer - WEG-Wohnungseigentümer mit TG-Stellplatz im Sondereigentum Beitrag #3
Fremdling

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Da muss ich Dich leider enttäuschen!
Das ist völlig ok. Danke!
WEG-Verwalter sind in die Feststellungserklärungen der Wohnungseigentümer eh nicht eingebunden. Hat nur mal grundsätzlich interessiert. Beim Surfen findet der Suchende in den FAQ des Finanzministerium des Landes für diesen Fall den Tipp, den Vorgang seinem Finanzamt zu schildern und dort nachzufragen. Genau das wäre dann auch mein Rat an jeden Fragesteller…
 
  • Grundsteuer - WEG-Wohnungseigentümer mit TG-Stellplatz im Sondereigentum Beitrag #4
Fremdling

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NACHTRAG: Was man so hört...

In NRW ist laut Telefonauskunft der Grundsteuer-Hotline lokaler Finanzämter die Erfassung der eigenen TG-Stellplätze innerhalb der Erklärung zur Eigentumswohnung (betrachtet als wirtschaftliche Einheit, auch wenn das jeweilige Eigentum in unterschiedlichen Grundbüchern vermerkt ist) durch zahlenmäßige Angabe völlig in Ordnung. Sofern dennoch zu den TG-Plätzen Erinnerungen seitens Finanzamt ergehen, soll der Erklärende laut FAQ sein Finanzamt kontaktieren. Erfolgt das unter der Anwendung ELSTER mit Übertragungsprotokoll, ist nur noch abzuwarten, was das Finanzamt antwortet, der Bürger hat zunächst seine Pflicht erfüllt. - Bei meinem unverbindlichen Rat an Nachfragende brauche ich also wohl nicht umdenken.
 
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