Hajo_zuGast
Sehr geehrte Mietrecht-Fachleute,
habe folgendes Problem:
In der aktuellen NBK (für 2005) wird zusätzlich zur Grundsteuer 2005 noch ein Posten Grundsteuer-Nachforderung 2001 - 2004 aufgeführt. Die Stadt hat dem Vermieter eine Erhöhung rückwirkend zum Jahre 2001 und damit verbunden eine Nachforderung in Rechnung gestellt.
Nun die Fragen:
Darf der Vermieter, diese nachträgliche Erhöhung auf die Mieter umlegen, auch wenn er die NBKs der entsprechenden Jahre ja bereits abgerechnet/abgeschlossen hat?
Was passiert mit ehemaligen Mietern, die nicht mehr im Jahre 2005 dort gewohnt haben, werden die auch zur Kasse gebeten? Können die dieses evtl. ablehnen?
Falls sie dies ablehnen können, kann der "aktive" Mieter sich auf einen Gleichheitsgrundsatz berufen?
Normalerweise kann der Vermieter ja nur bis zum 31.12. des Folgejahres seine NBK-Abrechnung machen, außer er kann nachweisen, daß er nicht Schuld an der Verspätung ist, greift das hier auch?
Schon jetzt möchte ich mich für Eure Mühe bedanken.
--
Mit freundliche Grüßen und auf schnelle Antworten hoffend
HaJo zu Gast im Forum
habe folgendes Problem:
In der aktuellen NBK (für 2005) wird zusätzlich zur Grundsteuer 2005 noch ein Posten Grundsteuer-Nachforderung 2001 - 2004 aufgeführt. Die Stadt hat dem Vermieter eine Erhöhung rückwirkend zum Jahre 2001 und damit verbunden eine Nachforderung in Rechnung gestellt.
Nun die Fragen:
Darf der Vermieter, diese nachträgliche Erhöhung auf die Mieter umlegen, auch wenn er die NBKs der entsprechenden Jahre ja bereits abgerechnet/abgeschlossen hat?
Was passiert mit ehemaligen Mietern, die nicht mehr im Jahre 2005 dort gewohnt haben, werden die auch zur Kasse gebeten? Können die dieses evtl. ablehnen?
Falls sie dies ablehnen können, kann der "aktive" Mieter sich auf einen Gleichheitsgrundsatz berufen?
Normalerweise kann der Vermieter ja nur bis zum 31.12. des Folgejahres seine NBK-Abrechnung machen, außer er kann nachweisen, daß er nicht Schuld an der Verspätung ist, greift das hier auch?
Schon jetzt möchte ich mich für Eure Mühe bedanken.
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Mit freundliche Grüßen und auf schnelle Antworten hoffend
HaJo zu Gast im Forum