Torkap
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Hallo zusammen,
folgender Fall: In einem 4-Fam.-Haus hat ein Mieter einen Garten, den er mit dem Wasser aus dem Gebäude bewässert. Für die Gartenbewässerung gibt es einen separaten Kaltwasserzähler, so dass der Verbrauch exakt ermittelt werden kann.
Nun gibt es bei unserem (Wasser-)Versorger die Möglichkeit, per Antrag und viel Bürokratie, sich die Schmutzwassergebühren am Jahresende für den Anteil der Gartenbewässerung erstatten zu lassen. Ich denke dies ist soweit bekannt. Mache ich bei mir auch, aber ich habe ein EFH.
Jetzt das Problem: Grundsätzlich gibt es bislang in unserem Unternehmen die Auffassung, auf die Erstattung der Schmutzwassergebühren für Gartenbew. zu verzichten. Der Verwaltungsaufwand bei 6000 Whg. und wer weiß wie vielen Gartenanteilen wäre einfach zu hoch.
Frage: hat ein Mieter mit Garten grundsätzlich einen Anspruch auf eine solche Erstattung? Wenn ja: wie kann man das umgehen bzw. kann man die ganze Prozedur der Rückerstattung auf den Mieter abwälzen (dass er dies direkt mit dem Versorger regelt)?
Vielleicht gibt es zu diesem Thema bei Euch einige Erfahrungen. Ich bin für jeden Hinweis dankbar.
Grüße
TORKAP

folgender Fall: In einem 4-Fam.-Haus hat ein Mieter einen Garten, den er mit dem Wasser aus dem Gebäude bewässert. Für die Gartenbewässerung gibt es einen separaten Kaltwasserzähler, so dass der Verbrauch exakt ermittelt werden kann.
Nun gibt es bei unserem (Wasser-)Versorger die Möglichkeit, per Antrag und viel Bürokratie, sich die Schmutzwassergebühren am Jahresende für den Anteil der Gartenbewässerung erstatten zu lassen. Ich denke dies ist soweit bekannt. Mache ich bei mir auch, aber ich habe ein EFH.
Jetzt das Problem: Grundsätzlich gibt es bislang in unserem Unternehmen die Auffassung, auf die Erstattung der Schmutzwassergebühren für Gartenbew. zu verzichten. Der Verwaltungsaufwand bei 6000 Whg. und wer weiß wie vielen Gartenanteilen wäre einfach zu hoch.
Frage: hat ein Mieter mit Garten grundsätzlich einen Anspruch auf eine solche Erstattung? Wenn ja: wie kann man das umgehen bzw. kann man die ganze Prozedur der Rückerstattung auf den Mieter abwälzen (dass er dies direkt mit dem Versorger regelt)?
Vielleicht gibt es zu diesem Thema bei Euch einige Erfahrungen. Ich bin für jeden Hinweis dankbar.
Grüße
TORKAP
