simalexa
Hallo nochmal.
In einem Brief vom Anwalt meines Vermieters war unter anderem der Ausdruck "sehr häufig anwesender Lebensgefährte" oft beschrieben. Da es sich für mich doch recht vorwurfsvoll anhört, hätte ich dazu eine kurze Frage:
Wieviel bzw. wie oft oder wie lange darf man in einer Mietwohnung den Besuch erhalten? Gibt es hierzu auch Gesetze? Meine Schwester ist des Öfteren bei mir und schläft unter der Woche dann in meiner Wohnung wenn sie Schulung hat und mein Freund schläft dann am Wochenende immer bei mir.
Kann mein Vermieter dagegen vorgehen? Ich bin alleiniger Mieter der Wohnung lt. Mietvertrag und auch alleine gemeldet beim Einwohnermeldeamt.
In einem Brief vom Anwalt meines Vermieters war unter anderem der Ausdruck "sehr häufig anwesender Lebensgefährte" oft beschrieben. Da es sich für mich doch recht vorwurfsvoll anhört, hätte ich dazu eine kurze Frage:
Wieviel bzw. wie oft oder wie lange darf man in einer Mietwohnung den Besuch erhalten? Gibt es hierzu auch Gesetze? Meine Schwester ist des Öfteren bei mir und schläft unter der Woche dann in meiner Wohnung wenn sie Schulung hat und mein Freund schläft dann am Wochenende immer bei mir.
Kann mein Vermieter dagegen vorgehen? Ich bin alleiniger Mieter der Wohnung lt. Mietvertrag und auch alleine gemeldet beim Einwohnermeldeamt.